Testergebnisse für 25 Smoothies 03/2021
Im Test: 25 Obst-Smoothies, darunter 8 mit Gemüse („Green Smoothies“) und insgesamt 11 Bioprodukte. Wir kauften die Glas-, PET-Flaschen und Getränkekartons im September und August 2020 ein. Die Preise erfragten wir bei den Anbietern im Januar 2021.
Sensorisches Urteil: 45 %
Fünf geschulte Prüfpersonen verkosteten die anonymisierten, gut geschüttelten Smoothies bei einer Produkttemperatur von 20 Grad Celsius unter gleichen Bedingungen. Sie beschrieben Aussehen, Geruch, Geschmack, Konsistenz und Mundgefühl. Auffällige oder fehlerhafte Produkte prüften sie mehrmals. Der erarbeitete Konsens war Basis für die Bewertung.
Alle sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an die Methode L 00.90–22 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren (ASU) nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils) durchgeführt.
Chemische Qualität: 25 %
Um Rückschlüsse auf die Qualität und Authentizität des verarbeiteten Obsts und Gemüses ziehen zu können, ermittelten wir zum Beispiel den Gehalt an Ethanol, flüchtiger Säure (berechnet als Essigsäure) und Aromastoffen. Schwermetalle wie Blei und Kadmium wiesen wir, wenn überhaupt, nur in sehr geringen bis geringen Gehalten nach. Das gleiche gilt für Pestizide. Den Nitratwert ermittelten wir nur in Smoothies mit Gemüse.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Ethanol: mittels GC/FID in Anlehnung an Methode IFU-2
- Flüchtige Säure: destillativ-titrimetrisch nach IFU-5
- Blei und Cadmium: Aufschluss gemäß ASU L 00.00–19/1, Messung gemäß ASU L 00.00–135
- Pestizide: mittels GC-MS/MS und LC-MS/MS nach ASU L 00.00–115/1
- Aromaspektrum: mittels GC-MS in Anlehnung an ASU L 00.00–106
- Nitrat: mittels Ionenchromatographie
Zuckergehalt: 5 %
Wir bestimmten Zuckergehalt und bewerteten diesen in einer 250 ml-Portion Smoothie für Erwachsene mit einer täglichen Energiegesamtzufuhr von 2 000 kcal. Wir begutachteten, wie viel vom täglichen Limit von 50 g freiem Zucker gemäß Empfehlung etwa der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgeschöpft wird.
Verpackung: 10 %
Drei Experten testeten die Handhabung – Öffnen, Entnehmen und Wiederverschließen. Zudem ging die Verpackungsart in die Bewertung ein. Wir erfassten die Entsorgungs- und Pfandfrei-Hinweise auf den Flaschen und prüften erstmals die Recyclingfähigkeit. Dafür bewerteten wir, inwieweit die einzelnen Produktverpackungen im Verwertungsprozess erfasst, sortiert und aufbereitet werden können, um daraus durch Recycling tatsächlich materialidentische Neuware ersetzen zu können.
Basis für die Bemessung der Recyclingfähigkeit war der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Im Labor wurde erfasst aus welchen verschiedenen Materialien die Gebinde zu welchen Anteilen bestehen. Mit weiteren fakultativen Analysen (etwa: Röstprobe, NIR-Untersuchung, Prüfung auf nicht lösliche Klebstoffapplikationen) wurde auf Recyclingunverträglichkeiten im Sinne des Mindeststandards geprüft.
Deklaration: 15 %
Wir beurteilten, ob die Angaben auf der Verpackung lebensmittelrechtlich vollständig und korrekt sind. Wir prüften außerdem, wie transparent einzelne Frucht- und Gemüseanteile angegeben waren, sowie Portionsgrößenangaben und Werbeaussagen. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Angaben.
Testergebnisse für 25 Smoothies 03/2021
Weitere Untersuchungen
Wir bestimmten verschiedene Parameter wie den Zuckergehalt (berechnet aus Glukose, Fruktose, Saccharose) um den physiologischen Brennwert zu berechnen. Auch der analysierte Gehalt an organischen Säuren (Zitronen-, Äpfel-, Weinsäure, Milchsäure) sowie der Ethanolgehalt und der deklarierte Fettgehalt – nur bei Smoothies mit fettreichen Zutaten wie Kokos oder Avocado gingen in die Berechnung ein.
Alle Smoothies prüften wir auf Fremdzucker und Fremdwasser mittels Isotopenanalyse und Massenspektrometrie und bestimmten das Oligosaccharidspektrum mittels Kapillar-GC: Sie enthielten nur fruchteigenen Zucker und keinen Hinweis auf Wasserzusatz.
Unerwünschte Stoffe wie Chlorat waren nicht nachweisbar, genauso wie Patulin oder Ochratoxin bei Produkten mit Apfel oder Traube.
Die mikrobiologische Qualität war einwandfrei. Untersucht wurde jeweils ein Gebinde auf folgende Mikroorganismen: Aerobe mesophile Koloniezahl (Gesamtkeimzahl), Enterobacteriaceae, Escherichia coli, Hefen, Schimmelpilze und anaerobe Milchsäurebakterien.
Weitere charakteristische Parameter waren ebenfalls Bestandteil der Untersuchung: Dichte, pH-Wert, Brix-Wert, Gesamtsäure, Formolzahl, Asche, Sorbit, L-Ascorbinsäure, Mineralstoffe (Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium, Phosphor), Oxalsäure, Fumarsäure, eine Reihe von Metallen, Methanol, HMF und chlorierte Kunststoffe.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: War die Recyclingfähigkeit mangelhaft, konnte die Verpackung nur eine Note besser sein. Lauteten die Urteile Verpackung oder Deklaration ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab, bei mangelhafter Deklaration konnte das test-Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein.
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Schön, wenn Sie mir aufzeigen wollen, dass ich etwas durcheinander bringe, aber schade, wenn Sie dann selber komplett am Thema vorbei schreiben.
Von Säften habe ich nichts gesagt, und im Übrigen kann ich unterschreiben, was Sie diesbezüglich formuliert haben. Allerdings ging es darum gar nicht. Im Test wird, insb. in der Tabelle auf Seite 16, hinsichtlich des Zuckers deutlich zwischen "Obst und Gemüse" sowie "Smoothies, selbstgemacht" unterschieden. Zudem ist hier - zwei Kommentare weiter unten - davon die Rede, dass der Zucker in Smoothies dem gleichzusetzen ist aus Cola und Limonaden. Darauf bezog sich mein Beitrag, und deswegen habe ich die enzymatische Verdauung hinzugefügt, die eben auch noch einen Unterschied ausmacht. Extrahierter Saft hat eben mehr mit Limonade zu tun als mit einem (selbst hergestellten) Smoothie, deswegen geht Ihr Vergleich am Thema (meines Beitrages) vorbei.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Sie bringen mit ihrem Kommentar alles durcheinander.
Die WHO spricht von "Obst und Gemüse", eben nicht von "Saft aus Obst und Gemüse". Genau dasselbe hat Test ausgesagt, es gibt also keinen Widerspruch zur Aussage der WHO.
Und von einer enzymatischen Aufspaltung hat auch niemand geredet, sondern dass der Zucker für den Körper leichter aufgenommen werden kann und schneller verfügbar ist.
Fakt ist: Auch eine Studie der Harvard School of Public Health kam zu dem Ergebnis, dass ein *zu hoher* Saftkonsum das Diabetes-Risiko erhöhen kann.
Wer die gleiche Menge Obst (ungepresst) isst, hat dieses Risiko eben nicht, es scheint das Diabetes-Risiko sogar zu verringern!
Ob durch das Mixen tatsächlich die enzymatische Aufspaltung von Polysacchariden in Mono- oder Disaccharide stattfindet, ist nicht klar, aber eher unwahrscheinlich. Zwar wird die Struktur / "Ummantelung" der Zucker verändert, aber es fehlen die benötigten Enzyme. Dazu passt, dass Zucker aus Obst/Gemüse durch die WHO nicht als freie Zucker gezählt wird (Quelle: https://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/nutrition/news/news/2017/12/challenging-the-supply-chain-to-reduce-sugar-in-foods). Während bei Säften eine Extraktion passiert, werden für Smoothies i.d.R. die ganzen Früchte verwendet.
Die Grafik auf Seite 16 halte ich auch für zu stark vereinfacht. Bei den Grünen Smoothies wird ein Grünanteil von 60% empfohlen (siehe https://www.smoothie-mixer.de/blog/smoothies-sind-ungesund-und-schaedlich/). Hier entscheidet also das Rezept über den Zuckergehalt. Klar ist aber, dass eine übermäßige Fructose-Zufuhr eher durch Smoothies als durch normalen Verzehr von Obst möglich ist.
@ramtsfeld: Ja, auch der fruchteigene Zucker in Säften, Pürees, Marks und Pulvern zählt zum "freien Zucker". Egal, ob handgepresst, selbst oder industriell hergestellt - am Ende ist die zelluläre Matrix des Lebensmittels aufgebrochen und der Zucker schneller verfügbar als aus intaktem Obst und Gemüse. (JS/SL)