Smoothies im Test

So haben wir getestet

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Smoothies im Test Testergebnisse für 25 Smoothies 03/2021

Im Test: 25 Obst-Smoothies, darunter 8 mit Gemüse („Green Smoothies“) und insgesamt 11 Bioprodukte. Wir kauf­ten die Glas-, PET-Flaschen und Getränkekartons im September und August 2020 ein. Die Preise erfragten wir bei den Anbietern im Januar 2021.

Sensorisches Urteil: 45 %

Fünf geschulte Prüf­personen verkosteten die anonymisierten, gut geschüttelten Smoothies bei einer Produkt­temperatur von 20 Grad Celsius unter gleichen Bedingungen. Sie beschrieben Aussehen, Geruch, Geschmack, Konsistenz und Mund­gefühl. Auffällige oder fehler­hafte Produkte prüften sie mehr­mals. Der erarbeitete Konsens war Basis für die Bewertung.

Alle sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an die Methode L 00.90–22 der Amtlichen Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren (ASU) nach § 64 Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils) durch­geführt.

Chemische Qualität: 25 %

Um Rück­schlüsse auf die Qualität und Authentizität des verarbeiteten Obsts und Gemüses ziehen zu können, ermittelten wir zum Beispiel den Gehalt an Ethanol, flüchtiger Säure (berechnet als Essig­säure) und Aroma­stoffen. Schwer­metalle wie Blei und Kadmium wiesen wir, wenn über­haupt, nur in sehr geringen bis geringen Gehalten nach. Das gleiche gilt für Pestizide. Den Nitrat­wert ermittelten wir nur in Smoothies mit Gemüse.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Ethanol: mittels GC/FID in Anlehnung an Methode IFU-2
  • Flüchtige Säure: destillativ-titrime­trisch nach IFU-5
  • Blei und Cadmium: Aufschluss gemäß ASU L 00.00–19/1, Messung gemäß ASU L 00.00–135
  • Pestizide: mittels GC-MS/MS und LC-MS/MS nach ASU L 00.00–115/1
  • Arom­aspekt­rum: mittels GC-MS in Anlehnung an ASU L 00.00–106
  • Nitrat: mittels Ionen­chromato­graphie

Zucker­gehalt: 5 %

Wir bestimmten Zucker­gehalt und bewerteten diesen in einer 250 ml-Portion Smoothie für Erwachsene mit einer täglichen Energiegesamt­zufuhr von 2 000 kcal. Wir begut­achteten, wie viel vom täglichen Limit von 50 g freiem Zucker gemäß Empfehlung etwa der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ausgeschöpft wird.

Verpackung: 10 %

Drei Experten testeten die Hand­habung – Öffnen, Entnehmen und Wieder­verschließen. Zudem ging die Verpackungs­art in die Bewertung ein. Wir erfassten die Entsorgungs- und Pfand­frei-Hinweise auf den Flaschen und prüften erst­mals die Recycling­fähig­keit. Dafür bewerteten wir, inwieweit die einzelnen Produkt­verpackungen im Verwertungs­prozess erfasst, sortiert und aufbereitet werden können, um daraus durch Recycling tatsäch­lich materialidentische Neuware ersetzen zu können.

Basis für die Bemessung der Recycling­fähig­keit war der Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Im Labor wurde erfasst aus welchen verschiedenen Materialien die Gebinde zu welchen Anteilen bestehen. Mit weiteren fakultativen Analysen (etwa: Röst­probe, NIR-Unter­suchung, Prüfung auf nicht lösliche Klebstoffapp­likationen) wurde auf Recycling­unver­träglich­keiten im Sinne des Mindest­stan­dards geprüft.

Deklaration: 15 %

Wir beur­teilten, ob die Angaben auf der Verpackung lebens­mittel­recht­lich voll­ständig und korrekt sind. Wir prüften außerdem, wie trans­parent einzelne Frucht- und Gemüse­anteile angegeben waren, sowie Portions­größen­angaben und Werbeaussagen. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Über­sicht­lich­keit der Angaben.

Smoothies im Test Testergebnisse für 25 Smoothies 03/2021

Weitere Unter­suchungen

Wir bestimmten verschiedene Para­meter wie den Zucker­gehalt (berechnet aus Glukose, Fruktose, Saccharose) um den physiologischen Brenn­wert zu berechnen. Auch der analysierte Gehalt an organischen Säuren (Zitronen-, Äpfel-, Weinsäure, Milchsäure) sowie der Ethanol­gehalt und der deklarierte Fett­gehalt – nur bei Smoothies mit fett­reichen Zutaten wie Kokos oder Avocado gingen in die Berechnung ein.

Alle Smoothies prüften wir auf Fremd­zucker und Fremd­wasser mittels Isotopen­analyse und Massenspektrometrie und bestimmten das Oligosaccharidspektrum mittels Kapillar-GC: Sie enthielten nur frucht­eigenen Zucker und keinen Hinweis auf Wasser­zusatz.

Unerwünschte Stoffe wie Chlorat waren nicht nach­weisbar, genauso wie Patulin oder Ochratoxin bei Produkten mit Apfel oder Traube.

Die mikrobiologische Qualität war einwand­frei. Untersucht wurde jeweils ein Gebinde auf folgende Mikro­organismen: Aerobe mesophile Koloniezahl (Gesamt­keimzahl), Enter­obacteriaceae, Escherichia coli, Hefen, Schimmelpilze und anaerobe Milchsäurebakterien.

Weitere charakteristische Para­meter waren ebenfalls Bestand­teil der Unter­suchung: Dichte, pH-Wert, Brix-Wert, Gesamt­säure, Formolzahl, Asche, Sorbit, L-Ascorbinsäure, Mineralstoffe (Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium, Phosphor), Oxalsäure, Fumarsäure, eine Reihe von Metallen, Methanol, HMF und chlorierte Kunststoffe.

Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: War die Recycling­fähig­keit mangelhaft, konnte die Verpackung nur eine Note besser sein. Lauteten die Urteile Verpackung oder Deklaration ausreichend, werteten wir das test-Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab, bei mangelhafter Deklaration konnte das test-Qualitäts­urteil nur eine halbe Note besser sein.

Smoothies im Test Testergebnisse für 25 Smoothies 03/2021

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Dtauber am 18.04.2021 um 18:34 Uhr
@Mangeder

Schön, wenn Sie mir aufzeigen wollen, dass ich etwas durcheinander bringe, aber schade, wenn Sie dann selber komplett am Thema vorbei schreiben.
Von Säften habe ich nichts gesagt, und im Übrigen kann ich unterschreiben, was Sie diesbezüglich formuliert haben. Allerdings ging es darum gar nicht. Im Test wird, insb. in der Tabelle auf Seite 16, hinsichtlich des Zuckers deutlich zwischen "Obst und Gemüse" sowie "Smoothies, selbstgemacht" unterschieden. Zudem ist hier - zwei Kommentare weiter unten - davon die Rede, dass der Zucker in Smoothies dem gleichzusetzen ist aus Cola und Limonaden. Darauf bezog sich mein Beitrag, und deswegen habe ich die enzymatische Verdauung hinzugefügt, die eben auch noch einen Unterschied ausmacht. Extrahierter Saft hat eben mehr mit Limonade zu tun als mit einem (selbst hergestellten) Smoothie, deswegen geht Ihr Vergleich am Thema (meines Beitrages) vorbei.

Dtauber am 18.04.2021 um 18:33 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Mangeder am 30.03.2021 um 01:23 Uhr
@Dtauber

Sie bringen mit ihrem Kommentar alles durcheinander.
Die WHO spricht von "Obst und Gemüse", eben nicht von "Saft aus Obst und Gemüse". Genau dasselbe hat Test ausgesagt, es gibt also keinen Widerspruch zur Aussage der WHO.
Und von einer enzymatischen Aufspaltung hat auch niemand geredet, sondern dass der Zucker für den Körper leichter aufgenommen werden kann und schneller verfügbar ist.
Fakt ist: Auch eine Studie der Harvard School of Public Health kam zu dem Ergebnis, dass ein *zu hoher* Saftkonsum das Diabetes-Risiko erhöhen kann.
Wer die gleiche Menge Obst (ungepresst) isst, hat dieses Risiko eben nicht, es scheint das Diabetes-Risiko sogar zu verringern!

Dtauber am 14.03.2021 um 16:07 Uhr
Freie Zucker u. Bewertung selbstgemachte Smoothies

Ob durch das Mixen tatsächlich die enzymatische Aufspaltung von Polysacchariden in Mono- oder Disaccharide stattfindet, ist nicht klar, aber eher unwahrscheinlich. Zwar wird die Struktur / "Ummantelung" der Zucker verändert, aber es fehlen die benötigten Enzyme. Dazu passt, dass Zucker aus Obst/Gemüse durch die WHO nicht als freie Zucker gezählt wird (Quelle: https://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/nutrition/news/news/2017/12/challenging-the-supply-chain-to-reduce-sugar-in-foods). Während bei Säften eine Extraktion passiert, werden für Smoothies i.d.R. die ganzen Früchte verwendet.
Die Grafik auf Seite 16 halte ich auch für zu stark vereinfacht. Bei den Grünen Smoothies wird ein Grünanteil von 60% empfohlen (siehe https://www.smoothie-mixer.de/blog/smoothies-sind-ungesund-und-schaedlich/). Hier entscheidet also das Rezept über den Zuckergehalt. Klar ist aber, dass eine übermäßige Fructose-Zufuhr eher durch Smoothies als durch normalen Verzehr von Obst möglich ist.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.03.2021 um 10:26 Uhr
freier Zucker

@ramtsfeld: Ja, auch der fruchteigene Zucker in Säften, Pürees, Marks und Pulvern zählt zum "freien Zucker". Egal, ob handgepresst, selbst oder industriell hergestellt - am Ende ist die zelluläre Matrix des Lebensmittels aufgebrochen und der Zucker schneller verfügbar als aus intaktem Obst und Gemüse. (JS/SL)