Wie schnell Smart-Home-Geräte ohne Zugangsmöglichkeit zum Internet zu nutzlosem Elektroschrott werden können, erleben jetzt Besitzer von Belkin-Überwachungskameras der Serie Wemo Netcam. Weil die Video-Service-Plattform iSecurity+, die Belkin zur Unterstützung seiner Webcams verwendet, am 29. Mai 2020 abgeschaltet wird, können Besitzer von Wemo Netcams ihre Geräte nicht mehr als Überwachungskamera nutzen.
Ohne Verbindung zum Internet unbrauchbar
Das Aus für die Wemo Netcams verkündet Belkin in einer „Ende der Lebensdauer Mitteilung“. Wie bei vielen Überwachungskameras üblich, nutzen auch die Webcams von Belkin einen Clouddienst: Die Bilder werden über das Internet auf Server des Anbieters – in diesem Fall auf Server vom Partner iSecurity+ – übertragen und von dort auf das Smartphone der Nutzer weitergeleitet. So können die Kunden dann aus der Ferne ihre Babys, Wohnungen oder Geschäftsräume überwachen. Diese Plattform wird nun abgeschaltet.
Ohne Plattform im Netz keine Überwachung möglich
Ohne die Verbindung zu einer Internetplattform können Wemo-Netcam-Nutzer weder das Livebild der Kameras sehen noch auf Sicherheitsfunktionen wie Bewegungsmelder-Nachrichten zugreifen. Kurzum: Ihre Wemo Netcams taugen vielleicht noch als Briefbeschwerer, aber nicht mehr als Überwachungskameras. Zu einem anderen Internetdienst zu wechseln, ist für Wemo Netcam-Nutzer nicht möglich: Die Wemo-Netcams können nicht manuell konfiguriert und deshalb nicht mit einem anderen Dienst verbunden werden.
Keine Kaufpreiserstattung für Geräte älter als zwei Jahre
Lediglich Kunden, die ihre Kameras nach dem 1. April 2018 gekauft haben, bietet Belkin an, den Kaufpreis zu erstatten. Dazu müssen sie allerdings den Kaufbeleg beilegen, „von einem autorisierten Händler von Belkin- und Wemo-Produkten“. Wer den nicht vorweisen kann, erhält kein Geld zurück. Wer ein älteres Gerät sein Eigen nennt, erhält ebenfalls kein Geld zurück.
Vorausgezahlte Abo-Gebühren werden zurückerstattet
Zur Nutzung der Internetplattform iSecurity+ – die am 29. Mai abgeschaltet wird – mussten Nutzer ein Abonnement abschießen. Über den 29. Mai 2020 vorausgezahlte Abo-Gebühren erstattet Belkin zurück, wenn der Kunde bis zum 30. Juli 2020 einen entsprechenden Antrag stellt.
Belkin ist kein Einzelfall
Der Fall Belkin illustriert ein grundlegendes Problem: Cloud-basierte Dienste sind zwar oft komfortabel. Aber Geräte, die ohne Cloud nicht funktionieren, laufen Gefahr, Elektroschrott zu werden, wenn der Dienst seinen Betrieb einstellt. Nutzer von Webcams von Stem Innovation mussten vor knapp zwei Jahren eine vergleichbar ärgerliche Erfahrung machen. Auch Cloud-Dienste zum Speichern von Daten haben in den vergangenen Jahren bereits öfter ihren Dienst eingestellt. Dann hilft nur noch, seine Daten möglichst schnell zu sichern.
Die Stiftung Warentest hat 2017 übrigens 16 internetbasierte Überwachungskameras getestet, sieben davon für draußen, neun für drinnen. Der Großteil davon ist heute noch erhältlich. Nur wenige der Kandidaten konnten jedoch das test-Qualitätsurteil „gut“ erreichen.
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Es ist ja wahr, dass die Gewährleistung für das Einzelstück nach 2 Jahren endet, aber auf diese Weise nach 2 Jahren ALLE Geräte ausfallen zu lassen, ist doch ein anderer Fall und nicht durch eine auf 2 Jahre begrenzte Gewährleistung für das Einzelstück gedeckt.
Das sollte sich ja eher nach der ohne diese Abschaltung zu erwartenden mittleren Lebensdauer eines solchen Produktes richten, und die Kunden sind für die entgangene Nutzungsdauer anteilig zu entschädigen, sofern die mittlere Nutzungsdauer noch nicht erreicht worden ist.
Der Verkäufer kann sich aus dieser Verpflichtung nur lösen, wenn er nachweist, dass ein weiterer Betrieb dieses Dienstes nicht zumutbar ist, z.B. weil er nicht behebbare Sicherheitsmängel oder Verstöße gegen den Datenschutz aufweist.