Die Bundesnetzagentur hat im Februar die netzwerkfähige Puppe „My Friend Cayla“ verboten (mehr in unserer Meldung Verbotene Spionin im Kinderzimmer). Cayla sei eine Sendeanlage im Sinne des Telekommunikationsgesetzes, so die Begründung. Laut den Gutachtern täuscht sie vor, ein anderer Gegenstand zu sein – eben eine Puppe. Bei Sendeanlagen ist eine solche „Tarnung“ nicht erlaubt. Die Behörde empfiehlt Eltern, Cayla „unschädlich zu machen“, verzichtet aber darauf, das zu kontrollieren. Keine Rolle spielte beim Verbot, dass die Bluetooth-Verbindung zwischen Puppe und Smartphone ungesichert war, also ohne Pin und Passwort funktionierte. Das ermöglicht Fremden, sich mit Cayla zu verbinden, falls sie in Bluetooth-Reichweite sind. Einige Spielzeuge aus unserer Auswahl haben ähnliche Probleme wie Cayla – gut möglich, dass sie künftig ebenfalls ins Visier der Bundesnetzagentur geraten.
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