Smart Toys

Cayla darf nicht mehr mitspielen

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Die Bundes­netz­agentur hat im Februar die netz­werk­fähige Puppe „My Friend Cayla“ verboten (mehr in unserer Meldung Verbotene Spionin im Kinderzimmer). Cayla sei eine Sende­anlage im Sinne des Tele­kommunikations­gesetzes, so die Begründung. Laut den Gutachtern täuscht sie vor, ein anderer Gegen­stand zu sein – eben eine Puppe. Bei Sende­anlagen ist eine solche „Tarnung“ nicht erlaubt. Die Behörde empfiehlt Eltern, Cayla „unschädlich zu machen“, verzichtet aber darauf, das zu kontrollieren. Keine Rolle spielte beim Verbot, dass die Bluetooth-Verbindung zwischen Puppe und Smartphone ungesichert war, also ohne Pin und Pass­wort funk­tionierte. Das ermöglicht Fremden, sich mit Cayla zu verbinden, falls sie in Bluetooth-Reich­weite sind. Einige Spielzeuge aus unserer Auswahl haben ähnliche Probleme wie Cayla – gut möglich, dass sie künftig ebenfalls ins Visier der Bundes­netz­agentur geraten.

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