Jeder dritte Leser hat laut einer Umfrage der Stiftung Warentest Interesse an Smart Home - einem Haushalt, in dem Geräte von Heizung bis Licht interagieren und per Handy ferngesteuert werden. Das vernetzte Heim soll für Sicherheit sorgen, Zeit sparen und Energiekosten senken. Doch mindern Ausgaben für die intelligente Technik als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung auch Steuern? test.de erklärt, welche Regeln gelten.
Installation
Bringt ein Fachbetrieb die Technik im Haushalt an, können die Kosten problemlos als Handwerkerleistungen angesetzt werden.
Wartung
Gibt es Probleme und ein Techniker behebt diese in dem Haus selbst, handelt es sich ebenfalls um begünstigte Handwerkerleistungen. Anders, wenn er per Fernwartung tätig wird, etwa Leitungen prüft oder Software-Updates vornimmt. Dann scheidet eine Steueranrechnung aus, weil die Leistung nicht im Haushalt erfolgt.
Servicepauschale
Das Finanzamt wird auch eine jährliche Servicepauschale für Wartungsarbeiten nicht anerkennen. Diese stellt lediglich eine Bereitschaft im Bedarfsfall sicher und zählt deshalb nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.
Tipp: Acht Einsteiger-Systeme im Vergleich zeigt unser aktueller Test von Smart-Home-Lösungen.
-
- Reparieren, putzen, pflegen – führen Profis Arbeiten in und um Haus und Wohnung durch, gibt es dafür Steuerrabatt. 20 Prozent der Kosten gehen von der Steuerlast ab.
-
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
-
- Smart Speaker im Test: Dabei sind mehrere, die Alexa und auch Google Assistant unterstützen, vier Smart Speaker haben einen Bildschirm. Wo stimmen Sound und Datenschutz?
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.