Smart Home So sparen Sie neben Energiekosten auch Steuern

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Jeder dritte Leser hat laut einer Umfrage der Stiftung Warentest Interesse an Smart Home - einem Haushalt, in dem Geräte von Heizung bis Licht interagieren und per Handy fern­gesteuert werden. Das vernetzte Heim soll für Sicherheit sorgen, Zeit sparen und Energiekosten senken. Doch mindern Ausgaben für die intelligente Technik als haus­halts­nahe Dienst­leistung oder Hand­werk­erleistung auch Steuern? test.de erklärt, welche Regeln gelten.

Installation

Bringt ein Fach­betrieb die Technik im Haushalt an, können die Kosten problemlos als Hand­werk­erleistungen angesetzt werden.

Wartung

Gibt es Probleme und ein Techniker behebt diese in dem Haus selbst, handelt es sich ebenfalls um begüns­tigte Hand­werk­erleistungen. Anders, wenn er per Fernwartung tätig wird, etwa Leitungen prüft oder Software-Updates vornimmt. Dann scheidet eine Steueran­rechnung aus, weil die Leistung nicht im Haushalt erfolgt.

Service­pauschale

Das Finanz­amt wird auch eine jähr­liche Service­pauschale für Wartungs­arbeiten nicht anerkennen. Diese stellt lediglich eine Bereitschaft im Bedarfs­fall sicher und zählt deshalb nicht als haus­halts­nahe Dienst­leistung.

Tipp: Acht Einsteiger-Systeme im Vergleich zeigt unser aktueller Test von Smart-Home-Lösungen.

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