Smart Home Polizei stellt Fehl­alarm in Rechnung

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Smart Home - Polizei stellt Fehl­alarm in Rechnung

Polizei im Einsatz. Wird sie unnötig zu Hilfe gerufen, wird es teuer. © Getty Images

Löst die Smart-Home-Anlage einen Fehl­alarm aus, müssen die Besitzer die Rechnung zahlen, wenn deshalb die Polizei kommt. Ein Ehepaar bekam im Urlaub eine SMS aufs Handy: Die Alarm­anlage hatte ausgelöst und auto­matisch eine Nach­richt verschickt. Die Eheleute riefen umge­hend die Polizei. Die Beamten konnten vor Ort jedoch weder Einbruch­spuren finden noch andere Hinweise, warum die Anlage ausgelöst haben könnte.

Kosten­bescheid ist rechtens

Einen Monat später bekamen die beiden einen Kosten­bescheid des Landes über 171 Euro – zu Recht, entschied das Verwaltungs­gericht Koblenz (Az. 3 K 1063/19.KO). Zwar wird die Polizei bei Einbrüchen auch im öffent­lichen Interesse tätig, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Im konkreten Fall aber ging es in erster Linie um die Interessen des Ehepaars, das den Einsatz der Beamten durch die Installation der Anlage veranlasst hatte.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • halsbandschnaepper am 28.07.2020 um 09:29 Uhr
    Kleinbetrag

    Wenn nicht gerade die Rechtsschutzversicherung alle Kosten übernommen hat, waren die Gerichts- und Anwaltskosten bestimmt höher als 171 Euro. Lächerlich dass sich die Gerichte mit so etwas beschäftigen müssen....

  • ninick am 27.07.2020 um 14:29 Uhr
    Ist doch genau richtig!

    Die 171 EUR sind doch gut investiertes Geld für das Ehepaar. Ein Schlüsseldienst, der eine zugefallene Tür öffnet, verlangt meistens mehr. Ich würde für die Prüfung, ob tatsächlich ein Einbruch stattfand, jederzeit so einen Kleinbetrag überweisen ...