
Polizei im Einsatz. Wird sie unnötig zu Hilfe gerufen, wird es teuer. © Getty Images
Löst die Smart-Home-Anlage einen Fehlalarm aus, müssen die Besitzer die Rechnung zahlen, wenn deshalb die Polizei kommt. Ein Ehepaar bekam im Urlaub eine SMS aufs Handy: Die Alarmanlage hatte ausgelöst und automatisch eine Nachricht verschickt. Die Eheleute riefen umgehend die Polizei. Die Beamten konnten vor Ort jedoch weder Einbruchspuren finden noch andere Hinweise, warum die Anlage ausgelöst haben könnte.
Kostenbescheid ist rechtens
Einen Monat später bekamen die beiden einen Kostenbescheid des Landes über 171 Euro – zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 3 K 1063/19.KO). Zwar wird die Polizei bei Einbrüchen auch im öffentlichen Interesse tätig, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Im konkreten Fall aber ging es in erster Linie um die Interessen des Ehepaars, das den Einsatz der Beamten durch die Installation der Anlage veranlasst hatte.
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Wenn nicht gerade die Rechtsschutzversicherung alle Kosten übernommen hat, waren die Gerichts- und Anwaltskosten bestimmt höher als 171 Euro. Lächerlich dass sich die Gerichte mit so etwas beschäftigen müssen....
Die 171 EUR sind doch gut investiertes Geld für das Ehepaar. Ein Schlüsseldienst, der eine zugefallene Tür öffnet, verlangt meistens mehr. Ich würde für die Prüfung, ob tatsächlich ein Einbruch stattfand, jederzeit so einen Kleinbetrag überweisen ...