Wer online zum Beispiel für einen Monat auf das Film- oder Sportangebot von Sky zugreifen möchte, kann neuerdings „Sky Ticket“ buchen. Kunden haben aber kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer nach der Buchung das Angebot aktiviere, verliere sein Widerrufsrecht, so Sky. Das Oberlandesgericht München bestätigt diese Sicht in einem Urteil zum Vorgänger „Sky Online“ (Az. 6 U 732/16; nicht rechtskräftig).
Tipp: Antworten zu vielen Fragen rund um die Themen Garantie, Gewährleistung, Umtausch, Widerruf und Reklamation finden Sie in unseren FAQ Kaufrecht.
[Update 09.04.2018: Urteil rechtskräftig]
Das für Sky günstige Urteil des Oberlandesgerichts München ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Klägerin (Verbraucherzentrale Hamburg) gegen die Nichtzulassung der Revision am 29. Juni 2017 zurückgewiesen (Az. I ZR 183/16).
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Alleine wegen des Widerrufsverzichts sollte man sich mit Sky nicht beschäftigen. Die Herrschaften haben nichts anderes im Sinn ihre neuen Kunden erst einmal abzuzocken. Wenn dieser Kunde dann böse reagiert, rudern sie wieder zurück. Diese Geschäftsstrategie ist erbärmlich und niederträchtig. Zu dem werden Sonderangebote nur für Neukunden gewährt. Das machen andere auch und sind damit im Club der bösen Anbieter.
Ich hatte viele Jahre ein Sky-Abo, habe es gekündigt und dann einmal das Ticket probiert. Ich muss sagen, dass ich von der BIld- und Tonqualität (Fußball) des Sky Tickets - in meinem Fall via AppleTV - sehr enttäuscht war. Ich habe das Ticket widerrufen, das ich per Paypal bezahlt hatte. Ich habe von Sky auf meinen Widerruf hin keinerlei Reaktion erhalten. Man hatte es nicht für nötig erachtet, meinen Widerruf auch nur zu kommentieren. Geld habe ich natürlich auch nicht zurück erhalten. Nach drei Wochen habe ich bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt. Auch Paypal hat von Sky keinerlei Antwort erhalten und nach 14 Tagen zu meinen Gunsten entschieden, also mir den Betrag für das Ticket zurückerstattet. Einige Wochen später erhielt ich von Sky eine Mahnung. Ich habe auf die Mahnung reagiert und auf meinen Widerruf verwiesen. In der Antwort hieß es dann, mir stehe kein Widerrufsrecht zu. Habe dann gezahlt.
Mein Rat: wer testen will, sollte maximal ein Tagesticket nehmen.
Das entfallende Widerrufsrecht ist sehr bedauerlich, da man als neuer Nutzer von Sky Ticket sich in der Regel sehr bald wünschen wird, vom Vertrag loszukommen. Selbst die Kündigungsfrist (monatlich ab dem zweiten Monat) ist noch zu viel.
Hintergrund ist, dass die App von Sky Ticket eine pure Katastrophe ist - im Google Play Store hat sie dementsprechend eine Bewertung von nur 1,9 (von 5 möglichen) Sternen.
Im Browser auf mobilem Endgerät kann man das Programm auch nicht sehen. Es bleiben also nur TV oder der klassische PC. Das ist alles andere als zeitgemäß.