Michaela S., Karlsruhe: Zahlt meine Krankenkasse auch für Suche und Bergung, wenn ich beim Skifahren in den Allgäuer Alpen stürze oder von einer Lawine verschüttet werde?
Finanztest: Nein, nicht in jedem Fall. Wenn Sie sich in Deutschland so schwer verletzen, dass Sie aus medizinischen Gründen mit dem Rettungshubschrauber transportiert werden müssen, bezahlt die Krankenversicherung den Einsatz. Falls der Helikopter aber nur wegen des unwegsamen Geländes notwendig ist, handelt es sich um Bergungskosten. Davon übernimmt die Kasse nur einen Teil.
Bei Unfällen im Ausland hängt es unter anderem von den Regelungen im Land selbst ab, ob Sie Rettungsflüge selbst zahlen müssen. Suche und Bergung sind meist keine Kassenleistung.
Deshalb sollten Sie privat vorsorgen. Haben Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung, sehen Sie in den Bedingungen nach, ob und in welchem Umfang Such- und Bergungskosten auch im Inland versichert sind. Private Unfallversicherungen kommen ebenfalls oft für solche Kosten auf. Achten Sie darauf, dass mindestens 10 000 Euro übernommen werden, denn solche Rettungseinsätze können sehr teuer sein.
Tipp: Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig Auslandsreisekrankenversicherungen. Sehr guten Schutz gibt es schon für unter zehn Euro.
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- Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, können sie das stufenweise tun – nach dem Hamburger Modell.
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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- Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Gesundheitskosten in EU-Ländern und einigen Nicht-EU-Ländern auf – unter bestimmten Voraussetzungen.
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Auch die Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein (DAV) umfasst eine entsprechende Versicherung ("Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000"). Informationen zu den Leistungen siehe http://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html