Skiunfall im Gebirge Wer zahlt für Such- und Bergungs­kosten?

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Michaela S., Karls­ruhe: Zahlt meine Krankenkasse auch für Suche und Bergung, wenn ich beim Skifahren in den Allgäuer Alpen stürze oder von einer Lawine verschüttet werde?

Finanztest: Nein, nicht in jedem Fall. Wenn Sie sich in Deutsch­land so schwer verletzen, dass Sie aus medizi­nischen Gründen mit dem Rettungs­hubschrauber trans­portiert werden müssen, bezahlt die Kranken­versicherung den Einsatz. Falls der Helikopter aber nur wegen des unweg­samen Geländes notwendig ist, handelt es sich um Bergungs­kosten. Davon über­nimmt die Kasse nur einen Teil.

Bei Unfällen im Ausland hängt es unter anderem von den Rege­lungen im Land selbst ab, ob Sie Rettungs­flüge selbst zahlen müssen. Suche und Bergung sind meist keine Kassen­leistung.

Deshalb sollten Sie privat vorsorgen. Haben Sie eine Auslands­reise-Kranken­versicherung, sehen Sie in den Bedingungen nach, ob und in welchem Umfang Such- und Bergungs­kosten auch im Inland versichert sind. Private Unfall­versicherungen kommen ebenfalls oft für solche Kosten auf. Achten Sie darauf, dass mindestens 10 000 Euro über­nommen werden, denn solche Rettungs­einsätze können sehr teuer sein.

Tipp: Die Stiftung Warentest untersucht regel­mäßig Auslandsreisekrankenversicherungen. Sehr guten Schutz gibt es schon für unter zehn Euro.

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  • Tugg am 15.03.2016 um 21:33 Uhr
    DAV-Mitgliedschaft umfasst Versicherung

    Auch die Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein (DAV) umfasst eine entsprechende Versicherung ("Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000"). Informationen zu den Leistungen siehe http://www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html