Ein Unfallversicherer muss auch dann zahlen, wenn sich ein versicherter Skifahrer nach einem Ausweichmanöver auf der Piste verletzt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Geklagt hatte ein Skifahrer, der beim Ausweichen gestürzt war und sich so schwer verletzt hatte, dass er teilweise invalide wurde. Seine Unfallversicherung wollte nicht zahlen, da kein Unfall vorliege. Der BGH widersprach und gab dem Kläger Recht: Seine Verletzung sei Folge des Aufpralls und unmittelbare Ursache der Gesundheitsschädigung. Das sei als Unfall zu werten (Az. IV ZR 29/09).
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