
Schwungvoll. Skifahrer müssen sich an verbindliche Regeln halten.
Rund 42 000 Skiunfälle wird es im Winter geben, schätzt der Deutsche Skiverband. Etwa 15 Prozent sind Kollisionen. Gerade sie führen oft zu schweren Verletzungen. Bei der Frage, wer Schuld am Unfall hat, legen Gerichte die Regeln des Welt-Skiverbands FIS zugrunde. Mancher Wintersportler hält sie für freiwillig oder unverbindlich, einige kennen sie nicht einmal. In der Rechtspraxis aber sind sie ähnlich gültig wie die Straßenverkehrsordnung.
Vorfahrtsregel gilt auch auf der Piste
Das bekam ein Raser zu spüren, der einen Skifahrer zu knapp überholt hatte. Beim Zusammenstoß erlitten beide schwere Verletzungen. Der Raser war sich keiner Schuld bewusst. Doch die FIS-Regel 3 sagt: Der Vorausfahrende hat uneingeschränkt Vorrang. Und Regel 4 lautet: Wer überholt, muss Abstand halten. Er darf nicht darauf vertrauen, dass der andere seine Spur beibehält, sondern muss mit allen Bewegungen des anderen rechnen, auch mit Richtungswechseln, weiten Schwüngen oder Schrägfahrten. Das Landgericht Köln gab dem Raser daher die alleinige Schuld: 12 000 Euro Schmerzensgeld plus 2 030 Euro Schadenersatz (Az. 30 O 53/17).
Tipp: Wer sich auf Skiern talwärts stürzt, braucht einen passenden Helm. Die Stiftung Warentest hat letztmals Ende 2016 Skihelme und Snowboardhelme getestet. Etliche davon schneiden gut ab.
Die zehn FIS-Regeln für Skifahrer im Überblick
Auch in den Alpenländern ziehen Gerichte die FIS-Regeln heran. Sie gelten weltweit für Skifahrer und Snowboarder. Sie lauten in Kurzform:
- Regel 1. Gegenseitige Rücksichtnahme.
- Regel 2. Auf Sicht fahren.
- Regel 3. Der Vorfahrende hat Vorrang.
- Regel 4. Wer überholt, muss ausreichend Platz lassen.
- Regel 5. Wer in eine Abfahrt fährt oder nach einem Halt weiterfährt, muss sich nach oben und unten umsehen.
- Regel 6. An engen Stellen soll sich niemand aufhalten, sondern auch nach einem Sturz baldmöglichst weiterfahren.
- Regel 7. Wer zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Pistenrand nehmen.
- Regel 8. Jeder Skifahrer muss Markierungen und Schilder beachten.
- Regel 9. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Regel 10. Jeder muss bei einem Unfall seine Personalien nennen.