Interview: Provision zurück
Banken müssen ihren Kunden Bestandsprovisionen zurückgeben. Das fordert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Sie sagen, Bestandsprovisionen stehen dem Kunden zu. Warum?
Mohn: Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält in den Paragrafen 675, Absatz 1, und 667, Fall 2, eindeutige Formulierungen. Auch das Handelsgesetzbuch stützt im Paragrafen 384, Absatz 2, Halbsatz 2, Fall 2, unsere Rechtsauffassung. Hintergrund dieser juristischen Sichtweise ist, dass Provisionen einen Interessenkonflikt erzeugen. Der Berater sollte allein im Interesse des Kunden arbeiten und keinen sonstigen Anreizen Dritter ausgesetzt sein.
Warum regt sich erst jetzt Widerstand gegen die seit vielen Jahren üblichen Provisionszahlungen?
Mohn: Der Widerstand ist in der Tat geringer, als er sein müsste. Das liegt zum einen an der fehlenden Preisklarheit. Anleger erhalten keine klaren Informationen und schon gar keine Abrechnung über gezahlte Provisionen.
Hinzu kommt, dass die Herausgabepflicht zwar überwiegend bejaht wird, aber noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt. Viele Anleger sind erst aufmerksam geworden, als einige Sparkassen neue Bedingungen für Wertpapiergeschäfte eingeführt haben. Die Methode, eine Verzichtserklärung ohne Unterschrift des Kunden durchzusetzen, sehe ich außerordentlich kritisch.
Müssen Banken ihren Kunden die genaue Höhe der Provision sagen?
Mohn: Laut Wertpapierhandelsgesetz sind die Verkäufer dazu verpflichtet, alle Fakten offenzulegen, die für den Kunden beim Kauf eines Investmentfonds von Bedeutung sind. Dazu gehört auch die exakte Höhe der Provision. Nur so kann sich der Kunde ein Bild davon machen, wie er das Angebot des Beraters einzuordnen hat.
Wie stehen Sie zur Honorarberatung als Alternative zur heutigen Praxis?
Mohn: Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Provisionen und die Umstellung auf Honorarberatung. Allerdings müsste das durch einige Maßnahmen flankiert werden. Zum Beispiel wäre es erforderlich, bestimmte Mindeststandards für die berufliche Qualifikation der Berater festzulegen. Auch eine Kontrolle der Beratungspraxis halten wir für unverzichtbar. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Honorarberatung eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.