Banken müssen ihren Kunden Bestandsprovisionen zurückgeben. Das fordert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Sie sagen, Bestandsprovisionen stehen dem Kunden zu. Warum?
Mohn: Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält in den Paragrafen 675, Absatz 1, und 667, Fall 2, eindeutige Formulierungen. Auch das Handelsgesetzbuch stützt im Paragrafen 384, Absatz 2, Halbsatz 2, Fall 2, unsere Rechtsauffassung. Hintergrund dieser juristischen Sichtweise ist, dass Provisionen einen Interessenkonflikt erzeugen. Der Berater sollte allein im Interesse des Kunden arbeiten und keinen sonstigen Anreizen Dritter ausgesetzt sein.
Warum regt sich erst jetzt Widerstand gegen die seit vielen Jahren üblichen Provisionszahlungen?
Mohn: Der Widerstand ist in der Tat geringer, als er sein müsste. Das liegt zum einen an der fehlenden Preisklarheit. Anleger erhalten keine klaren Informationen und schon gar keine Abrechnung über gezahlte Provisionen.
Hinzu kommt, dass die Herausgabepflicht zwar überwiegend bejaht wird, aber noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorliegt. Viele Anleger sind erst aufmerksam geworden, als einige Sparkassen neue Bedingungen für Wertpapiergeschäfte eingeführt haben. Die Methode, eine Verzichtserklärung ohne Unterschrift des Kunden durchzusetzen, sehe ich außerordentlich kritisch.
Müssen Banken ihren Kunden die genaue Höhe der Provision sagen?
Mohn: Laut Wertpapierhandelsgesetz sind die Verkäufer dazu verpflichtet, alle Fakten offenzulegen, die für den Kunden beim Kauf eines Investmentfonds von Bedeutung sind. Dazu gehört auch die exakte Höhe der Provision. Nur so kann sich der Kunde ein Bild davon machen, wie er das Angebot des Beraters einzuordnen hat.
Wie stehen Sie zur Honorarberatung als Alternative zur heutigen Praxis?
Mohn: Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Provisionen und die Umstellung auf Honorarberatung. Allerdings müsste das durch einige Maßnahmen flankiert werden. Zum Beispiel wäre es erforderlich, bestimmte Mindeststandards für die berufliche Qualifikation der Berater festzulegen. Auch eine Kontrolle der Beratungspraxis halten wir für unverzichtbar. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Honorarberatung eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation.
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@KrBauer: Ich kann deinen Beitrag aus vollstem Herzen nachvollziehen. Ich habe auch eine sehr lange Zeit den Ausgabeaufschlag vollkommen ignoriert. Und als ich mich irgendwann mit dieser Gebühr auseinander gesetzt habe, begann ich mich ziemlich darüber zu ärgern, wie viel Geld diese Ausgebe verschlucken kann. Besonders ärgerlich finde ich den Ausgabeaufschlag, wenn man gar keine Leistung der Beratung in Anspruch genommen hat. Ich würde jedem zu eiem Vermittlerwechsel raten, der keine Beatung benötigt und wenn die Gebühren zu sehr Ausufern – schließlich sind einmalige und laufende Kosten gegen die Erträge eines Fonds zu rechnen. Daher kann der Wechsel des Vermittlers ein echter Segen sein, wenn man die best möglichen Erträge aus seinen Fondsanlagen heraus holen möchte. Die Bonusleistungen eines Fondsvermittlers, sind ein nicht zu unterschätzender Faktor im Bereich der Fondsanlagen.
Für mich ist dieser Artikel bares Geld wert, danke test.de. Bisher habe ich noch gar nicht so genau auf alle relevanten Kosten wie zum Besipeil den Ausgabeaufschlag geachtet. Wenn ein Fondsvermittler 96% der Provision erstattet, so scheint sich ein Vermittlerwechsel echt auszahlen zu können. Bisher habe ich schon ein kleines Vermögen für Ausgabeaufschläge verbrannt, da ich recht häufig die Fonds wechsel. Und das man sogar etwas von den Bestandsprovisionen zurück bekommt, das ist für mich Neuland.
.. also verfolgen Sie es doch bitte weiter im Rahmen Ihrer redaktionellen Arbeit.
@Taxator: Vielen Dank für Ihre Anregung. Aktuellere Informationen liegen uns nicht vor. (PK)
Das von Finanztest aufgegriffene Thema ist für viele Leser sehr relevant.
Frage: gibt es zu diesen Informationen eine Aktualisierung?
Wenn nicht, betrachten Sie diese Frage bitte als Anregung.