Feuerwerksschäden: Wer zahlt, wenn es knallt
Das Feuerwerk in der Silvesternacht kann große Schäden anrichten. Wir sagen, welche Versicherung einspringt.
Für Schäden haften
Wer mit einer Rakete das Auto eines Freundes beschädigt oder mit der Wunderkerze die Kleidung des Nachbarn ruiniert, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Für diese Schäden kommt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Sie zahlt auch, wenn der Versicherte andere durch unachtsames Verhalten verletzt.
Schäden durch Unbekannte
Ist nicht klar, wer den Schaden verursacht hat, kann niemand in Haftung genommen werden. Trotzdem gehen Geschädigte in diesen Fällen nicht zwingend leer aus. Schäden durch Unbekannte sind unter Umständen über andere Versicherungen abgedeckt:
Schäden an Autos
Gerät das Auto durch Feuerwerkskörper von Unbekannten in Brand oder beschädigt eine Explosion das Fahrzeug, zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko kommt darüber hinaus für mutwillige Beschädigungen am Auto auf, deren Verursacher nicht bekannt sind. Gute Policen finden Sie mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich.
Schäden am Gebäude
Verirrt sich eine Rakete auf den Balkon und beschädigt das Wohnhaus, kann der Eigentümer sich an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie zahlt, wenn Feuerwerkskörper explodieren und das Haus beschädigen. Neben dem Gebäude sind meist auch fest eingebaute Gegenstände wie Türen und Gebäudezubehör auf dem Grundstück im Schutz enthalten.
Schäden am Hausrat
Feuerwerk, das in der Wohnung landet, kann ein Feuer verursachen. Kommt es zum Wohnungsbrand, springt meist die Hausratversicherung für Schäden durch Feuer und Löschwasser an Möbeln, elektrischen Geräten und sonstigen Einrichtungsgegenständen ein.
Verletzungen
Wenn Feiernde sich zu Silvester zum Beispiel durch Böller verletzen, trägt die Krankenversicherung die Kosten für eine Heilbehandlung. Die private Unfallversicherung zahlt, wenn Versicherte bleibende Schäden – zum Beispiel an einer Hand – davontragen.