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Böller, Batterien und Raketen. Innerhalb von vier Tagen, in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember, wird voraussichtlich wieder für mehr als 130 Millionen Euro Silvesterfeuerwerk verkauft, selbst wenn der eine oder andere inzwischen aus Umweltschutzgründen Abstand von der alljährlichen Knallerei nimmt. Weil die Gefahr von Verletzungen und Schäden durch Feuerwerk groß ist, sollte zumindest nur geprüftes Feuerwerk verwendet werden. test.de gibt Tipps für das Spiel mit dem Feuer und sagt, welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt.
Schäden in Millionenhöhe
Hilfsorganisationen rufen zum Verzicht auf, Feuerwehr und die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) mahnen beim Silvesterfeuerwerk zur Vorsicht. Denn das Spiel mit dem Feuer ist gefährlich: Hörschäden, Augenverletzungen und verbrannte Finger – für viele Menschen endet die Silvesternacht in der Notaufnahme. Grund: Unvorsichtiger Umgang mit Feuerwerk. Dazu kommen Sachschäden in Millionenhöhe. Zum Jahresende registrieren Hausrat- und Wohngebäudeversicherer regelmäßig rund 50 Prozent mehr Brandschäden als im Frühjahr oder Herbst. test.de sagt, welche Versicherung für welche Silvesterschäden aufkommt.
Böller und Brot
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet auch in diesem Jahr mit 137 Millionen Euro Silvesterumsatz. Eine Summe, von der Hilfsorganisationen nur träumen können. Über 60 Millionen Brote könnten die Helfer dafür organisieren. Brot, das den Armen der Welt heute fehlt. Wer richtig knallen will, der kauft Feuerwerk und Brot: Spenden Sie den gleichen Betrag, den Sie für Knaller ausgeben, an eine Hilfsorganisation Ihrer Wahl. Tipps zum sinnvollen Spenden finden Sie in unserem Special Richtig spenden. Welche Spendenorganisationen vertrauenswürdig sind, können Sie außerdem mithilfe der Spenderberatung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) herausfinden.
Ab wann kann man Böller kaufen?
In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerk nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. Das heißt für dieses Jahr: ab Freitag, den 28. Dezember bis Montag, den 31. Dezember 2018.
Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt?
Kaufen Sie nur zugelassenes Feuerwerk und beachten Sie die Sicherheitshinweise. Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F 2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht – wie zum Beispiel die deutsche Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589. Neben der BAM gibt es noch 14 weitere unabhängige Organisationen in der EU, die Feuerwerkskörper prüfen. Detaillierte Infos finden Sie auf der Website der BAM.
Feuerwerks-Kategorien
- F1:
- In diese Kategorie gehören etwa Knallerbsen und -bonbons, Partyknaller, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen.
- F2:
- In diese Kategorie gehören etwa Batterien, Knallkörper, Raketen, römische Lichter und Verbundfeuerwerk.
Gefahr durch Monsterknaller
Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkauft oder verwendet, macht sich strafbar. Gefährlich ist das Zeug obendrein. Knaller aus Polen oder Tschechien haben eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als von der BAM zugelassenes Feuerwerk. Bei einer Explosion in der Hand können die Böller mehrere Finger oder die ganze Hand zerfetzen. Feuerwerk mit Zulassung ist weniger explosiv, aber trotzdem gefährlich. Feuerwerksbatterien und Raketen erreichen eine Abschusshöhe von 20 bis 60 Metern. Ebenso weit fliegen Leuchtkugeln, die mit Schreckschusswaffen abgeschossen werden. Für Böller, Kanonenschläge und Raketen gilt: Nicht in der Hand abbrennen, Abstand halten und nie auf Personen zielen. So knallen Sie sicher
Eltern verantwortlich
Eltern müssen Feuerwerk sicher aufbewahren. Als ein 13-Jähriger zu Hause Böller fand, sie zündete und einem Kind nachwarf, musste die Mutter 1 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht München (Az. 31 S 23681/00). Eltern, die ihrem Siebenjährigen Knaller gaben, die er nach dem Zünden sofort wegwerfen sollte, mussten 10 000 Euro zahlen, weil er einen Jungen ins Auge traf (Oberlandesgericht Kiel, Az. 5 U 123/97).
Zum Jahreswechsel darf's etwas lauter sein
- Lärm. Eine Beschwerde wegen Lärms bringt an Silvester nichts. Die Knallerei ist Tradition und hat aus Juristensicht Vorrang vor der Nachtruhe.
- Verbote. Böller sind nur an Silvester und Neujahr erlaubt, in vielen Städten nur von 18 bis 7 Uhr. Oft gibt es Verbote für die Altstadt. Nicht erlaubt ist Feuerwerk neben Kirchen, Altersheimen, Kliniken, Reet- und Fachwerkhäusern. Wenn etwas passiert, haftet der Verursacher. Seine Privathaftpflichtversicherung springt auch bei grober Fahrlässigkeit ein – nur nicht bei Vorsatz, etwa wenn er Böller in Briefkästen geworfen hat.
Dieses Special ist erstmals im Dezember 2013 erschienen und wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt im Dezember 2018.
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Kann man alles mit der Tradition rechtfertigen?
Oder nur das was unschädlich, vielleicht sogar mehrheitlich als Bereicherung erlebt wird...?
Natürlich ist der Umsatz hoch. Ja, und? Aber wer kauft das Feuerwerk? Sind es die jungen Eltern die darauf hoffen, dass die eigenen (kleinen) Kinder nicht panisch aus dem Schlaf gerissen werden? Sind es die Tierhalter die sich Sorgen machen wie sie Ihre Haustiere in dieser Nacht der Böllerei beruhigen können?
Sind es Menschen die sich über die Natur bzw. die Wildtiere Gedanken machen? Oder sind es Menschen die sich über diese Dinge keine Gedanken machen (müssen) und pro Kopf einfach sehr viel Geld für die Knallerei ausgeben?
Was viele Menschen und Tiere stört sind doch in erster Linie die Knallkörper.
Weshalb nicht zentrale Feuerwerke, die professionell durchgeführt werden?
Weshalb nicht ein Verbot von Knallkörpern und Fokus auf ein visuelles Schauspiel? Viele Städte und Länder sind da weiter als Deutschland, wie z.B. Paris.