Silvester Richtig knallen – diese Versicherung zahlt

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Silvester - Richtig knallen – diese Versicherung zahlt

© Stiftung Warentest

Böller, Batterien und Raketen. Inner­halb von vier Tagen, in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember, wird voraus­sicht­lich wieder für mehr als 130 Millionen Euro Silvesterfeuer­werk verkauft, selbst wenn der eine oder andere inzwischen aus Umwelt­schutz­gründen Abstand von der alljähr­lichen Knallerei nimmt. Weil die Gefahr von Verletzungen und Schäden durch Feuer­werk groß ist, sollte zumindest nur geprüftes Feuer­werk verwendet werden. test.de gibt Tipps für das Spiel mit dem Feuer und sagt, welche Versicherung im Fall der Fälle zahlt.

Schäden in Millionenhöhe

Hilfs­organisationen rufen zum Verzicht auf, Feuerwehr und die Bundes­anstalt für Material­forschung (BAM) mahnen beim Silvesterfeuer­werk zur Vorsicht. Denn das Spiel mit dem Feuer ist gefähr­lich: Hörschäden, Augen­verletzungen und verbrannte Finger – für viele Menschen endet die Silvester­nacht in der Notaufnahme. Grund: Unvor­sichtiger Umgang mit Feuer­werk. Dazu kommen Sach­schäden in Millionenhöhe. Zum Jahres­ende registrieren Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherer regel­mäßig rund 50 Prozent mehr Brand­schäden als im Früh­jahr oder Herbst. test.de sagt, welche Versicherung für welche Silvesterschäden aufkommt.

Böller und Brot

Der Verband der pyro­tech­nischen Industrie (VPI) rechnet auch in diesem Jahr mit 137 Millionen Euro Silvester­umsatz. Eine Summe, von der Hilfs­organisationen nur träumen können. Über 60 Millionen Brote könnten die Helfer dafür organisieren. Brot, das den Armen der Welt heute fehlt. Wer richtig knallen will, der kauft Feuer­werk und Brot: Spenden Sie den gleichen Betrag, den Sie für Knaller ausgeben, an eine Hilfs­organisation Ihrer Wahl. Tipps zum sinn­vollen Spenden finden Sie in unserem Special Richtig spenden. Welche Spenden­organisationen vertrauens­würdig sind, können Sie außerdem mithilfe der Spenderberatung des Deutschen Zentral­instituts für soziale Fragen (DZI) heraus­finden.

Ab wann kann man Böller kaufen?

In Deutsch­land ist der Verkauf von Feuer­werk nur an den letzten drei Werk­tagen des Jahres erlaubt. Das heißt für dieses Jahr: ab Freitag, den 28. Dezember bis Montag, den 31. Dezember 2018.

Welche Feuer­werks­körper sind erlaubt?

Kaufen Sie nur zugelassenes Feuer­werk und beachten Sie die Sicher­heits­hinweise. Feuer­werks­körper werden in zwei Kategorien einge­teilt. Knall­körper mit dem Kürzel F 2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Geprüftes Feuer­werk erkennen Sie an der Registrier­nummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kenn­nummer der Prüf­stelle, die die Qualitäts­sicherung beim Hersteller über­wacht – wie zum Beispiel die deutsche Bundes­anstalt für Material­forschung und -prüfung (BAM). Die BAM hat die europaweit gültige Kenn­nummer 0589. Neben der BAM gibt es noch 14 weitere unabhängige Organisationen in der EU, die Feuer­werks­körper prüfen. Detaillierte Infos finden Sie auf der Website der BAM.

Feuer­werks-Kategorien

F1:
In diese Kategorie gehören etwa Knall­erbsen und -bonbons, Party­knaller, Tischfeuer­werk und Wunderkerzen.
F2:
In diese Kategorie gehören etwa Batterien, Knall­körper, Raketen, römische Lichter und Verbundfeuer­werk.

Gefahr durch Mons­terknaller

Wer nicht zugelassene Feuer­werks­körper verkauft oder verwendet, macht sich strafbar. Gefähr­lich ist das Zeug oben­drein. Knaller aus Polen oder Tschechien haben eine bis zu 50 Mal größere Spreng­wirkung als von der BAM zugelassenes Feuer­werk. Bei einer Explosion in der Hand können die Böller mehrere Finger oder die ganze Hand zerfetzen. Feuer­werk mit Zulassung ist weniger explosiv, aber trotzdem gefähr­lich. Feuer­werks­batterien und Raketen erreichen eine Abschuss­höhe von 20 bis 60 Metern. Ebenso weit fliegen Leucht­kugeln, die mit Schreck­schuss­waffen abge­schossen werden. Für Böller, Kanonen­schläge und Raketen gilt: Nicht in der Hand abbrennen, Abstand halten und nie auf Personen zielen. So knallen Sie sicher

Eltern verantwort­lich

Eltern müssen Feuer­werk sicher aufbewahren. Als ein 13-Jähriger zu Hause Böller fand, sie zündete und einem Kind nach­warf, musste die Mutter 1 000 Euro Schmerzens­geld zahlen. Das entschied das Land­gericht München (Az. 31 S 23681/00). Eltern, die ihrem Siebenjäh­rigen Knaller gaben, die er nach dem Zünden sofort wegwerfen sollte, mussten 10 000 Euro zahlen, weil er einen Jungen ins Auge traf (Ober­landes­gericht Kiel, Az. 5 U 123/97).

Zum Jahres­wechsel darf's etwas lauter sein

  • Lärm. Eine Beschwerde wegen Lärms bringt an Silvester nichts. Die Knallerei ist Tradition und hat aus Juristensicht Vorrang vor der Nacht­ruhe.
  • Verbote. Böller sind nur an Silvester und Neujahr erlaubt, in vielen Städten nur von 18 bis 7 Uhr. Oft gibt es Verbote für die Altstadt. Nicht erlaubt ist Feuer­werk neben Kirchen, Alters­heimen, Kliniken, Reet- und Fach­werk­häusern. Wenn etwas passiert, haftet der Verursacher. Seine Privathaftpflichtversicherung springt auch bei grober Fahr­lässig­keit ein – nur nicht bei Vorsatz, etwa wenn er Böller in Briefkästen geworfen hat.

Dieses Special ist erst­mals im Dezember 2013 erschienen und wurde seitdem mehr­fach aktualisiert, zuletzt im Dezember 2018.

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daniel0802 am 30.12.2017 um 11:32 Uhr
Ach, die Tradition...

Kann man alles mit der Tradition rechtfertigen?
Oder nur das was unschädlich, vielleicht sogar mehrheitlich als Bereicherung erlebt wird...?
Natürlich ist der Umsatz hoch. Ja, und? Aber wer kauft das Feuerwerk? Sind es die jungen Eltern die darauf hoffen, dass die eigenen (kleinen) Kinder nicht panisch aus dem Schlaf gerissen werden? Sind es die Tierhalter die sich Sorgen machen wie sie Ihre Haustiere in dieser Nacht der Böllerei beruhigen können?
Sind es Menschen die sich über die Natur bzw. die Wildtiere Gedanken machen? Oder sind es Menschen die sich über diese Dinge keine Gedanken machen (müssen) und pro Kopf einfach sehr viel Geld für die Knallerei ausgeben?
Was viele Menschen und Tiere stört sind doch in erster Linie die Knallkörper.
Weshalb nicht zentrale Feuerwerke, die professionell durchgeführt werden?
Weshalb nicht ein Verbot von Knallkörpern und Fokus auf ein visuelles Schauspiel? Viele Städte und Länder sind da weiter als Deutschland, wie z.B. Paris.