Beim Kauf. Anleger müssen für Silberbarren die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent bezahlen und auch für Silbermünzen gilt nur noch bis Ende 2013 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie bringt es mit sich, dass ab Januar 2014 auch hier 19 Prozent abgezogen werden. Goldmünzen und -barren sind dagegen nach wie vor von der Mehrwertsteuer befreit. Für Wertpapiere auf den Gold- oder Silberpreis wird sie sowieso nicht fällig.
Beim Verkauf. Für Anleger wichtiger als die Steuer beim Kauf ist die Besteuerung der Kursgewinne beim Verkauf. Denn sie fällt bei hohen Gewinnen stärker ins Gewicht. Die Besteuerung hängt wiederum davon ab, in welcher Form Anleger Gold und Silber gekauft haben.
- Münzen oder Barren können Anleger nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Bei kürzerer Haltefrist zahlen sie Einkommensteuer auf Wertsteigerungen.
- Bei Zertifikaten, die den Gold- oder Silberpreis widerspiegeln, sind die Kursgewinne immer steuerpflichtig. Der Fiskus kassiert davon 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.
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