Silber als Geld­anlage

Steuer­regeln für Gold und Silber: Der Finanz­amt kassiert mit

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Beim Kauf. Anleger müssen für Silber­barren die volle Mehr­wert­steuer von 19 Prozent bezahlen und auch für Silber­münzen gilt nur noch bis Ende 2013 der ermäßigte Steu­ersatz von 7  Prozent. Die Umsetzung einer EU-Richt­linie bringt es mit sich, dass ab Januar 2014 auch hier 19 Prozent abge­zogen werden. Gold­münzen und -barren sind dagegen nach wie vor von der Mehr­wert­steuer befreit. Für Wert­papiere auf den Gold- oder Silber­preis wird sie sowieso nicht fällig.

Beim Verkauf. Für Anleger wichtiger als die Steuer beim Kauf ist die Besteuerung der Kurs­gewinne beim Verkauf. Denn sie fällt bei hohen Gewinnen stärker ins Gewicht. Die Besteuerung hängt wiederum davon ab, in welcher Form Anleger Gold und Silber gekauft haben.

  • Münzen oder Barren können Anleger nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Bei kürzerer Halte­frist zahlen sie Einkommensteuer auf Wert­steigerungen.
  • Bei Zertifikaten, die den Gold- oder Silber­preis widerspiegeln, sind die Kurs­gewinne immer steuer­pflichtig. Der Fiskus kassiert davon 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und eventuell Kirchen­steuer.
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