
Auf Rennstrecken greift die Autoversicherung nicht – auch nicht bei einem Fahrsicherheitstraining. Die meisten Policen haben eine sogenannte Rennklausel. Danach sind Fahrten, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, von der Kaskoversicherung ausgeschlossen. Das gilt auch bei privaten, behördlich nicht genehmigten Rennen. Anders hingegen Sicherheitstrainings: Da greift der Schutz. Doch viele Tarife machen die Auflage, dass solche Übungen nicht auf Rennstrecken stattfinden. Deshalb zog ein Autofahrer vorm Landgericht Traunstein den Kürzeren. Ihm war auf der Nordschleife des Nürburgrings das Heck des Wagens ausgebrochen. Er krachte in die Leitplanken. 33 000 Euro Reparaturkosten muss er selber zahlen. Das Fahren auf einer Rennstrecke sei gefährlicher als auf öffentlichen Straßen, erklärte das Gericht. Auf diesen Strecken sind Kuppen und Kurven eingebaut, um die Gefährlichkeit zu erhöhen. Deshalb dürfen Versicherer die Deckung für Fahrten auf Rennstrecken ausschließen (Az. 1 O 4450/16).
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