Sicherheit von Spielzeug

Kaufen und umtauschen: Darauf sollten Sie bei Spielzeug achten

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Sicherheit von Spielzeug

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  • Testergebnisse für 11 Kunststofffiguren 11/2011 Anzeigen

Fragen: Sehen Sie sich das Spielzeug vor dem Kauf in Ruhe an. Welche Funk­tionen hat es? Ist mein Kind in der Lage, damit zu spielen? Entspricht es seinem Typ? Orientieren Sie sich an den Warnhin­weisen und pädagogischen Alters­empfehlungen der Hersteller. Lassen Sie sich beraten.

Schnuppern: Prüfen Sie mit allen Sinnen. Schnuppern, reiben, ziehen und wackeln Sie am Spielzeug. Riecht es unangenehm, fallen Teile ab, lösen sich Nähte oder Farben – lassen Sie die Ware besser im Laden liegen. Achten Sie auf scharfe Ecken und Kanten.

Kunst­stoff­spielzeug: Bevor­zugen Sie Spielzeug aus hartem Kunststoff, etwa aus Poly­propylen (PP) oder Poly­ethylen (PE). Gesund­heits­schädliche Phthalat-Weichmacher können etwa in Weich-PVC (Poly­vinyl­chlorid) enthalten sein. PVC erkennen Sie am Recycling­dreieck mit der Ziffer 03 und der Kenn­zeichnung PVC.

Holz­spielzeug: Bevor­zugen Sie Spielzeug aus unla­ckiertem Voll­holz. Denn die Schad­stoffe befinden sich oft im Lack. Sperr­holz und Spanplatten können zudem form­aldehydhaltige Binde­mittel enthalten.

Prüfsiegel: Mit dem CE-Zeichen garan­tieren Hersteller, dass sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Besser sind unabhängige Prüfsiegel, wie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder Siegel von Prüf­instituten.

Zurück­schi­cken: Grund­sätzlich gilt: Haben Sie ein Produkt online, per Post oder am Telefon bestellt, können Sie es nach Erhalt der Ware inner­halb von zwei Wochen zurück­schi­cken – ohne Angabe von Gründen.

Zurück­geben: Viele Unternehmen nehmen Ware freiwil­lig zurück. Lassen Sie sich das Umtauschrecht beim Kauf schriftlich bestätigen. Wirbt das Unternehmen mit einem solchen Umtauschrecht, ist es verbindlich.

Mängel: Intensiver unangenehmer Geruch, Kleinteile, die sich lösen, oder Schad­stoffe, die per Gesetz nicht im Spielzeug enthalten sein dürfen, sind Mängel. Als Käufer haben Sie das Recht auf ein mangelfreies Produkt. Dafür hat der Verkäufer der Ware zwei Jahre lang einzustehen. Ab Kauf wird ein halbes Jahr lang vermutet, dass etwaige Mängel von Anfang an vorlagen. Danach müssen Sie das im Streitfall beweisen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.10.2022 um 10:02 Uhr
Keine Schadstoffe im Schleichspielzeug test11/2011

@Theo45G: Wir haben die Schleich-Spielfiguren in unserem Test aus dem Jahr 2011 auch auf Schadstoffe überprüft und hier weder Weichmacher, noch PAK, noch Schwermetalle oder Flammschutzmittel gefunden (siehe auch "So haben wir getestet"). Es kommt ja auf die Chemikalien an, die dem Grundmaterial zugesetzt wurden und die genannten bedenklichen Schadstoffe haben wir in dem untersuchten Schleichspielzeug nicht nachgewiesen.
Übrigens von den 40 geprüften Spielzeugen war 2011 jedes sechste Spielzeug aufgrund von Sicherheitsmängeln oder Schadstofffunden mangelhaft.

Theo45G am 01.10.2022 um 19:49 Uhr
Schleich und PVC

Wie kann es sein das Schleich bei dem Test gut abschneiden wenn überall vor PVC Spielzeug gewarnt wird und Schleich zu 80% - 90% PVC verwendet.
Das verstehe ich nicht ganz?!?

Salvatore am 13.03.2012 um 15:14 Uhr
Vielleicht nicht uninteressant zu wissen ...

TEST und ÖKOTEST haben z. T. unterschiedliche Untersuchungs- und Testmethoden. Deswegen gibt es auch z. T. unterschiedliche Testergebnisse. Ebenso machen GS- und TÜV-Sigel auch nur Aussagen zu den Prüfpunkten, die untersucht worden sind - TEST und ÖKOTEST führen aber häufig Untersuchungen durch, die über das hinausgehen, was für ein GS- oder TÜV-Sigel geprüft wird. Das CE-Kennzeichen ist in vielen Fällen (wenn keine vierstellige Prüfnummer zusätzlich angegeben ist) wertlos, weil kein unabhängiges Prüfzeichen: HERSTELLER oder EU-IMPORTEUR erklären dann lediglich, dass das Produkt mit EG-Richtlinien konform geht. Millionen von Kindern weltweit wären wahrscheinlich auch hocherfreut über leicht verdorbene Lebensmittel. Trotzdem schmeissen wir die hier weg. Die Spielzeugtests zeigen ja immer auch, dass Mängelfreiheit durchaus möglich ist. Von daher gilt in meinen Augen für die Hersteller von Spielzeug mit Mängeln: Sorry, aber gut ist nicht gut genug! Einfach mal nachbessern ...

Juergen1971 am 16.11.2011 um 23:38 Uhr
Wahrheit oder Pflicht

Es ist gut, das es unabhängige Tests gibt, es ist auch gut das damit die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden soll. Aber das Spielzeuge hier schlecht abschneiden, die kurz zuvor bei Öko-Test ein Sehr gut bekommen haben oder sogar von Elternzeitschriften mit dem goldenen Schaukelpferd ausgezeichnet sind, ist schon seltsam. Desweiteren ist der Ratschlag an die Verbraucher schön, das Spielzeuge zu bevorzugen sind die zusätzlich zum CE Zeichen noch GS und TÜV geprüft sind. Aber mehr als verwunderlich ist es, wenn genau diese ebenfalls schlecht abschneiden. Also doch nur Panikmache oder braucht jede Zeitschrift ihre Berechtigung? Das bleibt dann im Auge des Betrachters. An vielen Orten dieser Welt wären Kinder froh, mit solchen Spielsachen spielen zu dürfen, die vor allem so sicher wie unsere sind! Spielzeug aus Deutschland gilt im Ausland als das beste der Welt! Es wird Zeit über unsere Lobby nachzudenken.

halsbandschnaepper am 12.11.2011 um 14:09 Uhr
Testergebnis auf Produkt muss Pflicht werden!

Es fehlt ein Gesetz dass die Hersteller verpflichtet das Testergebnis der Stiftung Warentest aufzudrucken zumindest wenn das Produkt mit mangelhaft abschneidet.
Dann würden die Hersteller sich mehr Mühe geben und mangelhafte Produkte würden schnell vom Markt verschwinden...