
Widerruf, Kündigung, Mahnung: Wie gelangt der Brief rechtssicher zum Empfänger? Damit der am Ende nicht sagen kann: Gar nichts angekommen.
Wer die Versicherung kündigen, einen Vertrag widerrufen oder einen säumigen Lieferanten mahnen will, hat im Streitfall ein Problem. Er, der Absender, muss nachweisen, dass das Schreiben angekommen ist. Sonst sind solche Erklärungen unwirksam. Dann muss er weiter zahlen oder auf die längst überfällige Ware warten. Absender können verschiedene Versandarten wählen, um ihre Botschaft an den Empfänger zu bringen. Drei Beispiele.
Die Versicherung wechseln
Hans Heim sucht eine preiswertere Hausratversicherung. Mit der Finanztest-Analyse hat er herausgefunden: Seine alte Police kostet mehr und leistet weniger als günstige Angebote. Hans will die Versicherung wechseln. Dazu muss er zunächst den alten Vertrag kündigen. In den Versicherungsbedingungen liest er: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er ihn nicht drei Monate vor Ablauf kündigt. Stichtag ist bei ihm der 1. Dezember. Die Kündigung muss also spätestens Ende August beim Versicherer sein. Kein Grund zur Hektik also.
test empfiehlt: Hans sollte dem Versicherer eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief schreiben. „Ich kündige zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie die Kündigung bis spätestens 23. August.“ Wenn keine Bestätigung kommt, hat Hans genug Zeit, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein so zu verschicken, dass sie spätestens am Freitag, den 31. August, beim Versicherer ankommt. Dazu sollte er sie mindestens drei Tage vorher auf den Weg bringen. Die Empfangsbestätigung mit der Unterschrift eines Mitarbeiters der Versicherung hat er einige Tage später im Briefkasten und kann unbesorgt einen neuen Vertrag abschließen.
Die Wohnung kündigen
Manuela Mieterin hat nach langer Suche eine schicke, gar nicht teure neue Wohnung gefunden und gleich den Mietvertrag unterschrieben. Sie will ihrem jetzigen Vermieter schnell kündigen, um möglichst nicht doppelt zahlen zu müssen. In ihrem Vertrag liest sie: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“ Sie sieht auf den Kalender. Es ist Mittwoch, der 4. Juli. Die Zeit ist knapp, aber es kann noch klappen.
test empfiehlt: Eine Kündigung ist rechtzeitig beim Vermieter, wenn sie spätestens um 16 Uhr des Stichtags in seinem Briefkasten steckt. Manuela Mieterin sollte also schnell an den Vermieter schreiben. „Hiermit kündige ich den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin.“ Am besten gibt sie das unterschriebene Blatt einem zuverlässigen Bekannten. Der soll es lesen, am besten kopieren, in einen Umschlag stecken, so schnell wie möglich in den Briefkasten des Vermieters werfen und sich notieren, wann genau das war. Sollte es Streit geben, kann er als Zeuge aussagen. Wenn der Vermieter kein Büro vor Ort hat, ist die Zustellung am gleichen Tag kaum zu schaffen. Falls ein Tag länger Zeit ist, kann vielleicht ein Gerichtsvollzieher helfen. Mehr dazu im folgenden Fall.
Die Lieferung anmahnen
Siegfried Schnäppchenjäger hat bei Ebay ein kaum gebrauchtes Edel-Notebook für nicht einmal den halben Neupreis ersteigert. Das Geld hat er gleich überwiesen, seitdem aber nichts mehr gehört. E-Mails beantwortet der Verkäufer nicht. Siegfried will jetzt die Lieferung anmahnen und eine Frist setzen, damit er einen Anwalt beauftragen und vielleicht Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern kann. Das ist im Beispielfall der Wert des Notebooks.
test empfiehlt: Siegfried überschreibt seinen Brief mit „Mahnung“ und formuliert: „Liefern Sie mir das Notebook bis spätestens zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Falls nicht, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten.“ Das nächstgelegene Amtsgericht nennt ihm den zuständigen Gerichtsvollzieher. Siegfried übergibt ihm sein Schreiben und beauftragt ihn mit der Zustellung. Auch wenn der Ebay-Verkäufer sich weigert, das Schreiben anzunehmen: Die Zustellungsurkunde des Gerichtsvollziehers beweist den Zugang. Siegfried ist jetzt sicher: Wenn das Notebook nicht innerhalb der Frist ankommt, kann er einen Rechtsanwalt einschalten, der Ebay-Verkäufer muss die Kosten übernehmen. Einzige Einschränkung: Wenn die Adresse nicht oder nicht mehr stimmt, kommt Siegfried auch mit Gerichtsvollzieher nicht weiter.
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Die größte Problematik, wenn es um die Zustellung einer Kündigung geht, ist der Zugangsnachweis.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist dabei eine rechtssichere Methode, sie birgt aber den Nachteil, dass ein Gerichtsvollzieher nicht unbedingt für den Zeitpunkt beauftragt werden kann, an dem die Zustellung erfolgen muss. Damit ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher für zeitkritische Kündigungen nicht praktikabel.
Die rechtssichere Zustellung einer Kündigung ist jederzeit per Bote möglich. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass nicht nur der Zeitpunkt der Zustellung später beweisbar sein muss, sondern auch der Inhalt des zugestellten Schriftstückes. Daher sollten Zustellungen per Bote grundsätzlich mit mindestens zwei neutralen Personen durchgeführt werden: Bote und Zeuge. Diese Methode empfiehlt sich insbesondere im Arbeitsrecht, für notwendige Arbeitnehmerkündigungen.
Ja, das ist so. Der Gerichtsvollzieher erhält das Originaldokument und steckt es selbst in einen besonderen Umschlag, bevor er es zustellt. Die Ausrede: "Der Umschlag war leer" ist bei Gerichtsvollzieher-Zustellung ausgeschlossen.
In der Tabelle ist dargelegt, dass die Zustellung per Gerichtsvollzieher rechtssicher sei. Danach scheint bisher noch kein Gericht rechtskräftig die Behauptung eines Adressaten akzeptiert zu haben, es sei ihm durch einen Gerichtsvollzieher ein leerer Briefumschlag zugestellt worden. Ist dem tatsächlich so?
Ein Versand bzw. Erhalt durch den Empfänger ist nach meiner Erfahrung wohl
n i e nachzuweisen. Z.B. erkannte ein Finanzamt den geschäftlichen Anlass
eines Portos nicht an, weil die Post zwar eine Quittung ausstellt, darauf aber
der Empfänger nicht ersichtlich ist; Frage: Einschreiben? "Da ist der Inhalt
nicht dokumentiert", könnte auch leer gewesen sein? Frage: Per Boten?
"Der Bote kennt den Inhalt nicht!"; Sicher nur gegen Empfangsbestätigung mit Bestätigung des Inhalts? Ist doch wohl sowas von praxisfremd.
Es gibt neben den klassischen rechtssicheren Zustellmethoden auch moderne und vor allem mobile Varianten von Einschreiben, die auch noch unabhängig von Post, DE-Mail und E-Postbrief sind. Die Zertifizierte SMS ist zum Beispiel ein solches und ist seit 2009 auf dem Markt. Es bietet als Kombination aus SMS und zertifizierten, qualifizierten und digital signierten PDF-Dokument den sofortigen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS, MMS oder E-Mail.