
Ob Miete, Versicherung oder Telefon – geschlossene Verträge enden erst, wenn sie rechtzeitig gekündigt werden. Doch es reicht nicht aus, die Kündigung nur zeitig abzuschicken. Wenn es um wichtige Angelegenheiten geht, sollte das Schreiben so versandt werden, dass der Vertragspartner später nicht sagen kann: Ich habe es nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Das gilt auch für andere wichtige Willenserklärungen wie etwa den Widerruf einer Bestellung oder eine Mahnung.
test erklärt, wie man wichtige Schreiben so bequem wie möglich uns so rechtssicher wie nötig auf den Weg bringt.
-
- Briefe, die Wochen brauchen bis zum Empfänger, verschwundene Einschreiben, tagelang gar keine Post – das berichten uns viele Leserinnen und Leser. Was tun bei Poststress?
-
- Müssen Kunden im Versandhandel bestellte Ware zur Reparatur einschicken, wenn sie sich als mangelhaft herausstellt? Oder muss der Händler sie abholen? Ein Urteil des...
-
- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Die größte Problematik, wenn es um die Zustellung einer Kündigung geht, ist der Zugangsnachweis.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist dabei eine rechtssichere Methode, sie birgt aber den Nachteil, dass ein Gerichtsvollzieher nicht unbedingt für den Zeitpunkt beauftragt werden kann, an dem die Zustellung erfolgen muss. Damit ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher für zeitkritische Kündigungen nicht praktikabel.
Die rechtssichere Zustellung einer Kündigung ist jederzeit per Bote möglich. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass nicht nur der Zeitpunkt der Zustellung später beweisbar sein muss, sondern auch der Inhalt des zugestellten Schriftstückes. Daher sollten Zustellungen per Bote grundsätzlich mit mindestens zwei neutralen Personen durchgeführt werden: Bote und Zeuge. Diese Methode empfiehlt sich insbesondere im Arbeitsrecht, für notwendige Arbeitnehmerkündigungen.
Ja, das ist so. Der Gerichtsvollzieher erhält das Originaldokument und steckt es selbst in einen besonderen Umschlag, bevor er es zustellt. Die Ausrede: "Der Umschlag war leer" ist bei Gerichtsvollzieher-Zustellung ausgeschlossen.
In der Tabelle ist dargelegt, dass die Zustellung per Gerichtsvollzieher rechtssicher sei. Danach scheint bisher noch kein Gericht rechtskräftig die Behauptung eines Adressaten akzeptiert zu haben, es sei ihm durch einen Gerichtsvollzieher ein leerer Briefumschlag zugestellt worden. Ist dem tatsächlich so?
Ein Versand bzw. Erhalt durch den Empfänger ist nach meiner Erfahrung wohl
n i e nachzuweisen. Z.B. erkannte ein Finanzamt den geschäftlichen Anlass
eines Portos nicht an, weil die Post zwar eine Quittung ausstellt, darauf aber
der Empfänger nicht ersichtlich ist; Frage: Einschreiben? "Da ist der Inhalt
nicht dokumentiert", könnte auch leer gewesen sein? Frage: Per Boten?
"Der Bote kennt den Inhalt nicht!"; Sicher nur gegen Empfangsbestätigung mit Bestätigung des Inhalts? Ist doch wohl sowas von praxisfremd.
Es gibt neben den klassischen rechtssicheren Zustellmethoden auch moderne und vor allem mobile Varianten von Einschreiben, die auch noch unabhängig von Post, DE-Mail und E-Postbrief sind. Die Zertifizierte SMS ist zum Beispiel ein solches und ist seit 2009 auf dem Markt. Es bietet als Kombination aus SMS und zertifizierten, qualifizierten und digital signierten PDF-Dokument den sofortigen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS, MMS oder E-Mail.