Sicher zustellen Wichtige Schreiben richtig verschi­cken

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Sicher zustellen - Wichtige Schreiben richtig verschi­cken

Ob Miete, Versicherung oder Telefon – geschlossene Verträge enden erst, wenn sie recht­zeitig gekündigt werden. Doch es reicht nicht aus, die Kündigung nur zeitig abzu­schi­cken. Wenn es um wichtige Angelegenheiten geht, sollte das Schreiben so versandt werden, dass der Vertrags­partner später nicht sagen kann: Ich habe es nicht oder nicht recht­zeitig bekommen. Das gilt auch für andere wichtige Willens­erklärungen wie etwa den Widerruf einer Bestellung oder eine Mahnung.

test erklärt, wie man wichtige Schreiben so bequem wie möglich uns so rechts­sicher wie nötig auf den Weg bringt.

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SecuTrans am 30.01.2016 um 11:03 Uhr
Kündigung Zustellung per Bote

Die größte Problematik, wenn es um die Zustellung einer Kündigung geht, ist der Zugangsnachweis.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist dabei eine rechtssichere Methode, sie birgt aber den Nachteil, dass ein Gerichtsvollzieher nicht unbedingt für den Zeitpunkt beauftragt werden kann, an dem die Zustellung erfolgen muss. Damit ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher für zeitkritische Kündigungen nicht praktikabel.
Die rechtssichere Zustellung einer Kündigung ist jederzeit per Bote möglich. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass nicht nur der Zeitpunkt der Zustellung später beweisbar sein muss, sondern auch der Inhalt des zugestellten Schriftstückes. Daher sollten Zustellungen per Bote grundsätzlich mit mindestens zwei neutralen Personen durchgeführt werden: Bote und Zeuge. Diese Methode empfiehlt sich insbesondere im Arbeitsrecht, für notwendige Arbeitnehmerkündigungen.

Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 27.09.2012 um 10:56 Uhr
Gerichtsvollzieher-Zustellung

Ja, das ist so. Der Gerichtsvollzieher erhält das Originaldokument und steckt es selbst in einen besonderen Umschlag, bevor er es zustellt. Die Ausrede: "Der Umschlag war leer" ist bei Gerichtsvollzieher-Zustellung ausgeschlossen.

michael.ernst.berlin am 23.09.2012 um 14:36 Uhr
Meine Leserfrage z. Gerichtsvollzieher-Zustellung

In der Tabelle ist dargelegt, dass die Zustellung per Gerichtsvollzieher rechtssicher sei. Danach scheint bisher noch kein Gericht rechtskräftig die Behauptung eines Adressaten akzeptiert zu haben, es sei ihm durch einen Gerichtsvollzieher ein leerer Briefumschlag zugestellt worden. Ist dem tatsächlich so?

Leser12 am 03.08.2012 um 17:28 Uhr
Einschreiben u.ä.

Ein Versand bzw. Erhalt durch den Empfänger ist nach meiner Erfahrung wohl
n i e nachzuweisen. Z.B. erkannte ein Finanzamt den geschäftlichen Anlass
eines Portos nicht an, weil die Post zwar eine Quittung ausstellt, darauf aber
der Empfänger nicht ersichtlich ist; Frage: Einschreiben? "Da ist der Inhalt
nicht dokumentiert", könnte auch leer gewesen sein? Frage: Per Boten?
"Der Bote kennt den Inhalt nicht!"; Sicher nur gegen Empfangsbestätigung mit Bestätigung des Inhalts? Ist doch wohl sowas von praxisfremd.

EMERIDIAN am 01.08.2012 um 20:41 Uhr
Moderne zertifizierte mobile Einschreiben

Es gibt neben den klassischen rechtssicheren Zustellmethoden auch moderne und vor allem mobile Varianten von Einschreiben, die auch noch unabhängig von Post, DE-Mail und E-Postbrief sind. Die Zertifizierte SMS ist zum Beispiel ein solches und ist seit 2009 auf dem Markt. Es bietet als Kombination aus SMS und zertifizierten, qualifizierten und digital signierten PDF-Dokument den sofortigen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung einer SMS, MMS oder E-Mail.