Sicher in den Winter­urlaub

Zehn Regeln für Skifahrer und Snowboarder

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Die Regeln des Interna­tionalen Skiverbandes (FIS) werden von Richtern heran­gezogen, um nach Unfällen die Schuld­frage zu klären.

  • Rück­sicht­nahme. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Geschwindig­keit. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer muss voraus­schauend fahren. Er muss Geschwindig­keit und Fahr­weise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, Witterungs- und Verkehrs­verhält­nissen anpassen.
  • Fahr­spur. Der von hinten kommende Ski- oder Snowboard­fahrer muss die Fahr­spur so wählen, dass er vor ihm fahrende Sportler nicht gefährdet.
  • Über­holmanöver. Ski- und Snowboard­fahrer dürfen von oben, unten, rechts oder links über­holen, aber nur, wenn dem Über­holten für seine Bewegungen genügend Raum bleibt.
  • Anfahrt. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer, der nach einem Halt anfahren will, egal ob hang­auf- oder hang­abwärts, muss sich vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Halt. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer sollte sich nicht ohne Not an unüber­sicht­lichen Stellen einer Abfahrt aufhalten. Wer stürzt, muss eine enge und gefähr­liche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Auf- und Abstieg. Ein Ski- oder Snowboard­fahrer, der zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Zeichen. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer muss Markierungen und Zeichen beachten.
  • Hilfe. Bei Unfällen ist jeder Ski- und Snowboard­fahrer zur Hilfe­leistung verpflichtet.
  • Ausweis­pflicht. Jeder Ski- und Snowboard­fahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwort­lich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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