Die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) werden von Richtern herangezogen, um nach Unfällen die Schuldfrage zu klären.
- Rücksichtnahme. Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Geschwindigkeit. Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss vorausschauend fahren. Er muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen anpassen.
- Fahrspur. Der von hinten kommende Ski- oder Snowboardfahrer muss die Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Sportler nicht gefährdet.
- Überholmanöver. Ski- und Snowboardfahrer dürfen von oben, unten, rechts oder links überholen, aber nur, wenn dem Überholten für seine Bewegungen genügend Raum bleibt.
- Anfahrt. Jeder Ski- und Snowboardfahrer, der nach einem Halt anfahren will, egal ob hangauf- oder hangabwärts, muss sich vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Halt. Jeder Ski- und Snowboardfahrer sollte sich nicht ohne Not an unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufhalten. Wer stürzt, muss eine enge und gefährliche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Auf- und Abstieg. Ein Ski- oder Snowboardfahrer, der zu Fuß auf- oder absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Zeichen. Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss Markierungen und Zeichen beachten.
- Hilfe. Bei Unfällen ist jeder Ski- und Snowboardfahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht. Jeder Ski- und Snowboardfahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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- Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, können sie das stufenweise tun – nach dem Hamburger Modell.
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