
Kaum erkennbar: Die neuen Produktversionen (jeweils rechts) enthalten weniger Inhalt als die alten (jeweils links).
Immer häufiger schrumpfen Anbieter diskret den Inhalt von Packungen, nicht aber den Preis. Unsere Beispiele zeigen, wie stark diese Masche Produkte verteuert.
Kleine Denksport-Aufgabe: Eine Tüte Chips kostet 1,79 Euro. Der Anbieter verteuert die Chips um 17 Prozent, aber − und jetzt kommts: ohne den Preis zu ändern. Die Tüte kostet nach wie vor 1,79 Euro. Wie hat er das gemacht? Antwort: Er hat 25 Gramm weniger Chips in die Tüte gefüllt.
Shrinkflation nennt man diese Art der Preiserhöhung. Der Begriff kombiniert das englische Wort „to shrink“ (übersetzt: „schrumpfen“) mit „Inflation“. Die deutsche Variante Schrumpflation meint dasselbe: Anbieter verteuern Produkte, indem sie in weitgehend gewohnter Packung weniger Inhalt verkaufen – oft zum gleichen Preis. Illegal ist das nicht, aber eine Kostenfalle: Beim täglichen Einkauf fällt die Schrumpfkur kaum auf. Nur wer ganz genau hinschaut, merkt, dass die Anbieter eine neue Inhaltsmenge auf der Packung angeben. Aber wer weiß dann obendrein, wie viel beim letzten Kauf in der Packung war?
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Man bekommt es immer mal mit, dass Produkte aufgelistet werden. Nur weil sich der Handel nicht mit dem Produzenten einigen kann. Liegt die Shrinkflation nicht eher daran, dass der Handel keine offene Preiserhöhung akzeptiert?
"Wer nur ab und an einen Testbericht abrufen will, kann dies mit einem Einzelabruf tun."
Ich bleibe dabei die Preise für den Einzelabruf sind pervers teuer. Da kann man sich auch gleich das Heft gedruckt kaufen und hat noch mehr Tests und Artikel gleich dabei. Vermutlich will man den Einzelabruf absichtlich unattraktiv machen um mehr Abos zu gewinnen. Ich finde das gehört sich für eine verbraucherorientierte Stiftung nicht. Ja wer nur ab und an einen Testberichte abrufen will kann das mit Einzelabruf machen, wird dabei aber abgezockt.
@vier56: Mit dem Thema Unterfüllung bei Fertigverpackungen sprechen Sie ein Ärgernis an, das viele Verbraucher betrifft. Denn schließlich summieren sich selbst kleine Abweichungen zu satten unrechtmäßigen Einnahmen für die Hersteller. Untersuchungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zeigen, dass bei vielen Produkten Unterfüllungen im zweistelligen Prozentbereich keine Seltenheit seien. Konsumenten, die ein gekauftes Produkt nachwiegen und für zu leicht befinden, können sich beim Händler oder Hersteller beschweren. Bei deutlichen oder häufigen Abweichungen ist auch ein Hinweis an die Verbraucherzentralen oder die Mess- und Eichämter sinnvoll. Die Adressen der Ämter sind im Internet unter www.eichamt.de zu finden oder über die Gemeindeverwaltung in Erfahrung zu bringen.
(Die Zeichenbegrenzung hier grenzt an Geiz!)
Wichtig ist noch: An meiner Waage liegt es nicht. Z.B. Hackfleisch und Wurst vom Metzger, selbst gewogenes Gemüse etc. wiegen bei mir aufs Gramm so viel wie beim Metzger. Wobei man zur Ehrenrettung der Gemüse- und Salatanbieter sagen muss, dass deren Gewichtsangaben oft übererfüllt werden.
Ich habe wegen dieser skandalösen Praktiken schon vor Jahren eine Email an test geschrieben, weil ich wissen wollte, wo man sich beschweren kann, und nicht einmal eine Antwort erhalten! Es gab Zeiten, da hat man solchen Gewichtsbetrügern die Nase abgeschnitten, heute verdienen sie sich eine goldene daran.
Was Sie schildern, ist ja noch ganz leicht durch Vergleichen und Rechnen nachvollziehbar. Aber seit Jahren läuft – anscheinend völlig unbemerkt – ein gigantischer Schwindel mit falschen Gewichten. Ich bemerke das seit dem Sommer 2017, als wir anfingen, mit Low Carb-Diät gegen Fettleber und Übergewicht zu kämpfen. Seitdem wiege und notiere ich alles, was wir essen. Und stelle fest, dass in fast allen geblisterten Frische-Artikeln weniger drin ist als draufsteht. Gestern zum Beispiel: Angebliche 100 g Räucherlachs entpuppten sich als 90 g. Patros-Feta (Aufschrift: 150 g) enthielt 120 g Käse und 5 g Salzlake. Den Vogel hat mal eine 150 g- Feta-Packung abgeschossen, die ungeöffnet 100 g wog. In Schichtkäse- und Quarkpackungen sind grundsätzlich maximal 90% der angegebenen Menge. Beim reisenden Metzger bekomme ich Kalbsschnitzel nur noch in sous-vide-Verpackung und stelle zu Hause fest, dass ich die Plastikverpackung mitbezahlt habe – zum Kalbsschnitzelpreis.