Gesetzliche Regelungen |
Einkauf im ... |
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Internet und Versandhandel |
Laden |
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Kauf widerrufen und Ware zurückgeben ... |
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... innerhalb von |
14 Tagen1 |
nur auf Kulanz2 |
... ohne Angabe von Gründen |
ja |
nein2 |
... ohne Kassenbon |
entfällt |
nein |
... ohne Originalverpackung3 |
ja |
nein |
... bei Nichtgefallen |
ja |
nein |
... von individuell angefertigten Produkten4 |
nein |
nein |
... von Lebensmitteln |
nein |
nein |
... ohne Portokosten für den Kunden |
je nach Händler |
entfällt |
Geschenk umtauschen, weil ... |
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... doppelt gekauft |
ja |
nur auf Kulanz |
... es nicht gefällt |
ja |
nur auf Kulanz |
... es nicht passt |
ja |
nur auf Kulanz |
... es defekt ist |
ja, siehe Gewährleistung |
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... es nicht hält, was es verspricht |
ja, siehe Gewährleistung |
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Widerruf und Rückgabe |
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Widerruf des Kaufvertrags. Der Käufer gibt dem Verkäufer die Ware zurück und bekommt den Kaufpreis erstattet. Gesetzlich verbrieft ist das Recht auf Widerruf etwa bei so genannten Fernabsatzgeschäften. Dazu zählen Internet und Versandhandel. Wer im Einzelhandel kauft, hat kein Widerrufsrecht. Viele Händler sind aber bereit, die Ware auf Kulanz zurückzunehmen. Frist: 14 Tage laut Gesetz. Die Frist kann vom Händler auch verlängert werden.1 |
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Kulanz |
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Die meisten Händler wünschen zufriedene Kunden, die gerne wieder kaufen. Deshalb tauschen viele Einzelhändler Ihre Waren auf Wunsch um, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Fristen und Bedingungen bestimmt in diesem Fall der Händler. Fragen Sie beim Einkauf nach einem Umtauschrecht. Am besten schriftlich: auf dem Kassenbon oder einem entsprechenden Merkblatt. |
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Umtausch |
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Der Umtausch ist – anders als der Widerruf – keine gesetzliche Reglung, sondern freiwillig. Bietet der Händler den Umtausch an, ist die genannte Frist aber ebenso verbindlich. Wirbt der Händler auf Schildern oder im Werbeprospekt mit einem 14-Tage-Umtauschrecht, muss er das auf Wunsch des Kunden auch einlösen. Umtausch bedeutet: Der Kunde gibt die Ware zurück und erhält dafür den Kaufpreis, einen Gutschein oder eine neue Ware. Auch hier gilt: Wenn der Händler in seiner Umtauschgarantie „Geld zurück“ verspricht, muss er das auf Wunsch des Kunden auch einlösen. |
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Gewährleistung |
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Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gewährleistungsrechte hat der Kunde gegenüber dem Händler. Von ihm können sie bei Mängeln Nachbesserung verlangen. Vorausgesetzt der Mangel war schon beim Kauf vorhanden oder zumindest angelegt. Der Händler muss den Mangel beseitigen. Er hat zwei Versuche. Klappt die Reparatur nicht, oder macht eine Nachbesserung keinen Sinn, können Sie den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Unter Umständen ist sogar Schadenersatz möglich. Ein Mangel liegt übrigens auch vor, wenn die Ware nicht hält, was der Händler versprochen hat. Beispiel: Ein Navigationsgerät, dass für ganz Europa taugen soll, aber kein Kartenmaterial für Spanien und Portugal enthält. Frist bei Neuwaren: 24 Monate.5 Frist bei Gebrauchtwaren: 12 Monate. |
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Garantie |
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Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler. Sie versprechen, dass die Ware eine Zeit lang funktioniert oder Teile der Ware eine Zeit lang halten. Wer die Garantie in Anspruch nimmt, kann üblicherweise Reparatur oder Umtausch fordern. |
- 1
- 14 Tage Rückgaberecht bei Onlineshops und Versandhändlern, 30 Tage bei gewerblichen Ebay-Geschäften. Bei privaten Verkäufen gibt es kein Rückgaberecht.
- 2
- Umtausch im Laden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gelten die freiwilligen Vereinbarungen. Siehe Umtausch und Kulanz.
- 3
- Originalverpackung. Die Rücksendung in der Originalverpackung ist sinnvoll: Die Ware ist darin am besten geschützt. Laut Gesetz ist die Originalverpackung aber nicht zwingend erforderlich.
- 4
- Individuell angefertigte Produkte. Maßanfertigungen und individuell angefertigte Produkte wie etwa T-Shirts mit dem Aufdruck des eigenen Fotos müssen die Händler nicht zurücknehmen.
- 5
- Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt: Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, wenn er die Reklamation ablehnen will. Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde den Nachweis führen, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufs mit dem Mangel behaftet war.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? test.de beantwortet Fragen zu Garantie und Gewährleistung.
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- Bezahldienste wie Paypal oder Mastercard, Shops wie Amazon und Dienste wie Trusted Shops wollen Kunden mit Käuferschutzprogrammen für den Fall beruhigen, dass mit...
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- Auf Ebay oder in Online-Kleinanzeigen wird man alte Sachen los. Wir erklären Privatverkäufern, wie sie die Haftung mit korrekten Privatverkaufs-Klauseln ausschließen.