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Verleih und Vermietung

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Je nach System gelten andere Rechte und Pflichten zwischen Leiher und Verleiher.

Angebot

Besonderheiten

Von privat, kostenlos

(z. B. Why own it,Farileihen.de, Couchsurfing.org, Bikesurf.org)

Erhält der Entleiher eine defekte Sache und muss kosten­pflichtig Ersatz besorgen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten. Es sei denn, der Verleiher hat den Fehler arglistig verschwiegen. Macht der Entleiher etwas kaputt, steht er selbst dafür gerade. Seine Privathaft­pflicht­versicherung greift meist nicht.

Von privat, kosten­pflichtig

(z. B. Leihdirwas.de, Airbnb.de, Anbieter von Privatfahr­zeugen wie Auto­netzer.de, Paulcamper.com)

Fließt Geld, wird vermietet, nicht verliehen. Der Mieter kann erwarten, dass die Ware einwand­frei funk­tioniert. Andernfalls muss er keine oder weniger Miete zahlen. Schäden an der Leihsache trägt der Mieter selbst. Beim Vermieten von Fahr­zeugen werden Haft­pflicht- und Kasko­versicherung meist über die Portale geregelt. Oft gilt für Mieter eine Selbst­beteiligung von 500 Euro.

Vom Profi, kosten­pflichtig

(z. B. Life­thek.de, Baumärkte, Cars­haring-Anbieter, Fahr­radverleiher)

Was Profianbieter oft Leihe nennen, ist ebenfalls Vermietung, denn es fließt Geld. Dafür kann der Kunde auch etwas erwarten, zum Beispiel, dass die Mietsache einwand­frei funk­tioniert.

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