Je nach System gelten andere Rechte und Pflichten zwischen Leiher und Verleiher.
Angebot |
Besonderheiten |
Von privat, kostenlos (z. B. Why own it,Farileihen.de, Couchsurfing.org, Bikesurf.org) |
Erhält der Entleiher eine defekte Sache und muss kostenpflichtig Ersatz besorgen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten. Es sei denn, der Verleiher hat den Fehler arglistig verschwiegen. Macht der Entleiher etwas kaputt, steht er selbst dafür gerade. Seine Privathaftpflichtversicherung greift meist nicht. |
Von privat, kostenpflichtig (z. B. Leihdirwas.de, Airbnb.de, Anbieter von Privatfahrzeugen wie Autonetzer.de, Paulcamper.com) |
Fließt Geld, wird vermietet, nicht verliehen. Der Mieter kann erwarten, dass die Ware einwandfrei funktioniert. Andernfalls muss er keine oder weniger Miete zahlen. Schäden an der Leihsache trägt der Mieter selbst. Beim Vermieten von Fahrzeugen werden Haftpflicht- und Kaskoversicherung meist über die Portale geregelt. Oft gilt für Mieter eine Selbstbeteiligung von 500 Euro. |
Vom Profi, kostenpflichtig (z. B. Lifethek.de, Baumärkte, Carsharing-Anbieter, Fahrradverleiher) |
Was Profianbieter oft Leihe nennen, ist ebenfalls Vermietung, denn es fließt Geld. Dafür kann der Kunde auch etwas erwarten, zum Beispiel, dass die Mietsache einwandfrei funktioniert. |
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