Serie Steuererklärung 2010, Teil I

Unser Rat

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Alle Steuerzahler. Setzen Sie im Mantelbogen zur Steuererklärung Posten wie Kirchensteuern, Spenden und Löhne für Handwerker oder Reinigungskräfte im Haushalt ab. Damit spart jeder ganz leicht Steuern.

Versicherte. Schöpfen Sie die neuen Steuervorteile für Kranken- und Pflegeversicherte aus. Das lohnt sich vor allem für Rentner, Selbstständige und einige privatversicherte Arbeitnehmer, deren Beiträge noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Unterhaltzahler. Rechnen Sie mehr Unterhalt ab, wenn Sie 2010 Verwandte, Lebensgefährten oder den Ex-Ehepartner unterstützt haben. Jetzt gelten neue Höchstbeträge.

Formulare. Besorgen Sie sich die Formulare für die Steuererklärung beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Für die Abrechnung am PC gibt es gratis das Programm der Finanzverwaltung unter www.elsterformular.de.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 18:04 Uhr
Verheiratet/verpartnert oder "wilde Ehe"

@hanswurst1972: Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei dem Feld zum Verwandtschaftsverhältnis um kein Pflichtfeld und bleibt daher bei Unterhaltsleistungen an den Partner, mit dem man weder verheiratet noch (eingetragen) verpartnert ist, leer.
Für Unterhaltsleistungen innerhalb einer "wilden Ehe" gelten für die Absetzbarkeit strengere Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, ist beispielsweise ausführlich in unserem Sonderheft Finanztest SPEZIAL Steuern 2011, dargestellt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 17:34 Uhr
Bonuszahlungen in Steuererklärung angeben

@Marie-Christin: Bonuszahlungen müssen als erstattete Krankenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 33) angegeben werden.

Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 17:32 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.

Stiftung_Warentest am 27.01.2011 um 16:14 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Marie-Christin am 26.01.2011 um 18:29 Uhr
Bonuszahlungen der Krankenkasse

Wir nehmen am Bonusprogramm der Krankenkasse teil. Am Jahresende überweist uns dann die BKK einmal 100 € und einmal 50 € bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl zurück. Im letzten Schreiben der BKK wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen ans Finanzamt gemeldet werden. Sind diese Beträge unter Punkt: "Erstattung KV-Beiträge" einzutragen? Wie wird damit weiter verfahren?