Alle Steuerzahler. Setzen Sie im Mantelbogen zur Steuererklärung Posten wie Kirchensteuern, Spenden und Löhne für Handwerker oder Reinigungskräfte im Haushalt ab. Damit spart jeder ganz leicht Steuern.
Versicherte. Schöpfen Sie die neuen Steuervorteile für Kranken- und Pflegeversicherte aus. Das lohnt sich vor allem für Rentner, Selbstständige und einige privatversicherte Arbeitnehmer, deren Beiträge noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Unterhaltzahler. Rechnen Sie mehr Unterhalt ab, wenn Sie 2010 Verwandte, Lebensgefährten oder den Ex-Ehepartner unterstützt haben. Jetzt gelten neue Höchstbeträge.
Formulare. Besorgen Sie sich die Formulare für die Steuererklärung beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Für die Abrechnung am PC gibt es gratis das Programm der Finanzverwaltung unter www.elsterformular.de.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Verluste lassen sich über die Steuererklärung verrechnen. Bleiben Miese übrig, schiebt das Finanzamt sie zeitlich vor oder zurück. Kapitalverluste folgen eigenen Regeln.
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@hanswurst1972: Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei dem Feld zum Verwandtschaftsverhältnis um kein Pflichtfeld und bleibt daher bei Unterhaltsleistungen an den Partner, mit dem man weder verheiratet noch (eingetragen) verpartnert ist, leer.
Für Unterhaltsleistungen innerhalb einer "wilden Ehe" gelten für die Absetzbarkeit strengere Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, ist beispielsweise ausführlich in unserem Sonderheft Finanztest SPEZIAL Steuern 2011, dargestellt.
@Marie-Christin: Bonuszahlungen müssen als erstattete Krankenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 33) angegeben werden.
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Wir nehmen am Bonusprogramm der Krankenkasse teil. Am Jahresende überweist uns dann die BKK einmal 100 € und einmal 50 € bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl zurück. Im letzten Schreiben der BKK wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen ans Finanzamt gemeldet werden. Sind diese Beträge unter Punkt: "Erstattung KV-Beiträge" einzutragen? Wie wird damit weiter verfahren?