Alle Steuerzahler brauchen den Mantelbogen. Hier fängt die Steuerersparnis an. Diese Kosten drücken die Einkommensteuer:
- Sonderausgaben wie Kirchensteuern, Unterhalt an den früheren Ehepartner und Spenden (Zeilen 44 bis 59);
- außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten (Zeilen 68 bis 73);
- Lohn für Handwerker oder Dienstleister wie Reinigungskräfte und Gärtner im Haushalt (Zeilen 74 bis 79).Viele holen zudem mit ihren Versicherungskosten in der Anlage Vorsorgeaufwand Geld zurück. Die neu gestaltete Anlage erklären wir hier.
Lohnsteuerzahler. Arbeitnehmer und Pensionäre rechnen auf der Anlage N ihre auf Steuerkarte bezogenen Löhne und Pensionen ab (Zeilen 5 bis 15). Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und Elterngeld kommen in die Zeilen 25 bis 28.
Auf der Rückseite bringen Werbungskosten Steuerersparnisse. Arbeitnehmer rechnen zum Beispiel ab: den Weg zur Arbeit, das Arbeitszimmer daheim, Fachbücher oder Fortbildungen. Pensionäre geben Posten wie Honorare für den Steuerberater an (Zeilen 31 bis 79).
Rentner. Für Rentner ist die Anlage R wichtig. Vorn rechnen sie Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken und privaten Versicherungsverträgen ab. Hinten machen sie Angaben zu Betriebsrenten und anderen Vorsorgeverträgen. Ersparnisse bringen auf der Anlage R Werbungskosten wie die Honorare für Renten- oder Steuerberater (Zeilen 50 bis 57).
Eltern. Für jedes Kind ist eine Anlage Kind nötig. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, gehören als Sonderausgaben in die Zeilen 31 bis 37. Sind beide Eltern berufstätig, gehören Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre in die Zeilen 61 bis 90.
Anleger. Können Anleger Abgeltungsteuer zurückholen, wählen sie in Zeile 4 auf der Anlage KAP die Günstigerprüfung und rechnen ihre Kapitaleinkünfte ab.
Riester-Sparer. Riester-Sparer beantragen auf der Anlage AV den Sonderausgabenabzug für ihre Einzahlungen.
Getrennte Ehepartner. Steuerzahler, die Unterhalt für den getrennt lebenden Ehepartner als Sonderausgaben absetzen wollen, füllen auch die Anlage U aus.
Angehörige. Wer Unterhalt an Angehörige oder Lebensgefährten als außergewöhnliche Belastung abrechnen will, braucht die Anlage Unterhalt.
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Verluste lassen sich über die Steuererklärung verrechnen. Bleiben Miese übrig, schiebt das Finanzamt sie zeitlich vor oder zurück. Kapitalverluste folgen eigenen Regeln.
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@hanswurst1972: Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei dem Feld zum Verwandtschaftsverhältnis um kein Pflichtfeld und bleibt daher bei Unterhaltsleistungen an den Partner, mit dem man weder verheiratet noch (eingetragen) verpartnert ist, leer.
Für Unterhaltsleistungen innerhalb einer "wilden Ehe" gelten für die Absetzbarkeit strengere Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, ist beispielsweise ausführlich in unserem Sonderheft Finanztest SPEZIAL Steuern 2011, dargestellt.
@Marie-Christin: Bonuszahlungen müssen als erstattete Krankenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 33) angegeben werden.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Wir nehmen am Bonusprogramm der Krankenkasse teil. Am Jahresende überweist uns dann die BKK einmal 100 € und einmal 50 € bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl zurück. Im letzten Schreiben der BKK wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen ans Finanzamt gemeldet werden. Sind diese Beträge unter Punkt: "Erstattung KV-Beiträge" einzutragen? Wie wird damit weiter verfahren?