Serie Steuererklärung 2010, Teil I

Versicherungen: So füllen Sie die veränderte Anlage Vorsorgeaufwand aus

4

Das Finanzamt erkennt mehr als bisher für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung an. Viele Steuerzahler haben deshalb vergangenes Jahr schon weniger Lohn- oder Einkommensteuer an das Finanzamt gezahlt. Rentner, Selbstständige und einige Arbeitnehmer erhalten die Steuerersparnis dagegen oft erst bei der Jahresabrechnung.

Die Anlage Vorsorgeaufwand muss jeder ausfüllen. Versicherte rechnen vor allem ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung darauf ab. Ehepaare füllen einen Vordruck gemeinsam aus, wenn sie die Zusammenveranlagung beantragen.

Altersvorsorge

Am Anfang der ersten Seite fragt das Finanzamt nach den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge (Zeilen 4 bis 10).

Lohnsteuerzahler übernehmen die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung, die sie von der Firma erhalten. Andere finden wichtige Daten in den Bescheinigungen der Versorgungswerke und Rürup-Anbieter.

Riester-Sparer machen auf der Anlage Vorsorgeaufwand keine Angaben zu ihrem Vertrag. Sie geben diesmal wieder alles auf der Anlage AV an, die es im Jahr 2009 ausnahmsweise nicht gab.

Krankenversicherung

Die meisten Versicherten können seit 2010 alle Beiträge für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Sie geben zunächst an, ob sie ihre Krankenversicherung allein finanziert haben. Ist das wie bei vielen Selbstständigen der Fall, tragen sie in Zeile 11 die Ziffer 2 ein.

Rentner notieren die Ziffer 1, wenn sie Zuschüsse aus der Rentenversicherung erhalten haben.

Arbeitnehmer wählen ebenfalls die 1, wenn der Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag mitfinanziert hat. Genauso gehen Beamte und Pensionäre vor, die Beihilfe beanspruchen können.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Betriebspensionäre, die Lohnsteuer abgezogen bekommen haben, füllen auch die nächsten Zeilen aus:

  • Den selbstgezahlten Krankenversicherungsbeitrag übernehmen sie aus der Lohnsteuerbescheinigung (Nummer 25) in die Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 12).
  • Zusatzbeiträge, die sie 2010 an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt haben, setzen sie über Zeile 13 ab.
  • Beiträge, mit denen kein Anspruch auf Krankengeld erworben wurde, weil das Arbeitsverhältnis zum Beispiel nur wenige Wochen gedauert hat, gehören in Zeile 14.
  • Die Beiträge zur Pflegeversicherung, die in Nummer 26 der Lohnsteuerbescheinigung stehen, will das Finanzamt in Zeile 15 sehen.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die 2010 erstattet wurden, kommen in die Zeilen 16 und 17.

Gesetzlich versicherte Rentner rechnen so ab:

  • Den selbstgezahlten Krankenversicherungsbeitrag aus der Rentenanpassungsmitteilung tragen sie in die Zeile 18 ein.
  • Zusatzbeiträge, die im vergangenen Jahr die gesetzliche Krankenkasse von ihnen verlangt hat, gehören in Zeile 19.
  • Beitragsanteile, mit denen zum Beispiel freiwillig versicherte Rentner mit Zusatzeinkünften Anspruch auf Krankengeld erworben haben, will das Finanzamt in Zeile 20 sehen.
  • Die eigenen Beiträge zur Pflegeversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung kommen in die Zeile 21.
  • Erstattungen der Krankenkasse aus dem Jahr 2010 werden in den Zeilen 22 und 23 abgerechnet.
  • Die Zuschüsse der Rentenversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung werden in Zeile 24 angegeben.

Rentner und Arbeitnehmer mit geringem Lohn sparen oft auch mit anderen Versicherungen Steuern. Beiträge für Zahnzusatzversicherungen oder Leistungen wie Chefarztbehandlungen gehören in Zeile 30. Für Schutz wie Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen ist auf der Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwand Platz (Zeilen 44 bis 50).

Privatversicherte nehmen sich ebenfalls die Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwand vor. Mithilfe der Versicherungsbescheinigungen geben sie an:

  • Krankenversicherungsbeiträge für die Basisabsicherung in Zeile 31,
  • Beiträge für die Pflegepflichtversicherung in Zeile 32,
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Versicherer 2010 erstattet hat, in Zeile 33,
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung in Zeile 34,
  • Beiträge für Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder Schutz wie Zahnzusatzversicherungen in Zeile 35,
  • die Beiträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen in Zeile 36,
  • die Beiträge für Schutz wie Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen in den Zeilen 44 bis 50.

Anders rechnen zum Beispiel Privatversicherte ab, die widersprochen haben, dass der Krankenversicherer dem Finanzamt ihre Beitragsdaten elektronisch übermittelt. Angestellte und Beamte können in diesem Fall für alle Versicherungen maximal  1900 Euro absetzen. 2 800 Euro sind es, wenn Steuerzahler ihre Krankenversicherung allein finanziert haben – wie Selbständige oder nicht Berufstätige, die keinen Anspruch auf Beihilfe haben. In ihrer Steuererklärung bleiben auf der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeilen 31 bis 35 leer. Stattdessen tragen sie in das Formular ein:

  • den Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 45,
  • die Beiträge für zusätzliche Pflegeversicherungen in Zeile 36,
  • die Beiträge für Schutz wie Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen in die Zeilen 44 bis 50. Das ist alles.
4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 18:04 Uhr
Verheiratet/verpartnert oder "wilde Ehe"

@hanswurst1972: Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei dem Feld zum Verwandtschaftsverhältnis um kein Pflichtfeld und bleibt daher bei Unterhaltsleistungen an den Partner, mit dem man weder verheiratet noch (eingetragen) verpartnert ist, leer.
Für Unterhaltsleistungen innerhalb einer "wilden Ehe" gelten für die Absetzbarkeit strengere Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, ist beispielsweise ausführlich in unserem Sonderheft Finanztest SPEZIAL Steuern 2011, dargestellt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 17:34 Uhr
Bonuszahlungen in Steuererklärung angeben

@Marie-Christin: Bonuszahlungen müssen als erstattete Krankenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 33) angegeben werden.

Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 17:32 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.

Stiftung_Warentest am 27.01.2011 um 16:14 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Marie-Christin am 26.01.2011 um 18:29 Uhr
Bonuszahlungen der Krankenkasse

Wir nehmen am Bonusprogramm der Krankenkasse teil. Am Jahresende überweist uns dann die BKK einmal 100 € und einmal 50 € bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl zurück. Im letzten Schreiben der BKK wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen ans Finanzamt gemeldet werden. Sind diese Beträge unter Punkt: "Erstattung KV-Beiträge" einzutragen? Wie wird damit weiter verfahren?