Steuerzahler können beim Finanzamt Milliarden abrufen, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Wir führen durch die neuen Formulare und zeigen, wie jeder Geld zurückbekommt.
Fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer holen mit der Steuererklärung Geld zurück. Im Schnitt erhält jeder 823 Euro. Das hat das Statistische Bundesamt für Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Kapitaleinnahmen ermittelt. Ausgewertet wurde das Jahr 2006, für das die letzten Steuererklärungen Ende Dezember beim Finanzamt sein mussten.
Die Frist für die Steuererklärung 2010 läuft für die ersten am 31. Mai 2011 ab. So lange können alle noch ihre Belege zusammensuchen und die neuen Formulare ausfüllen. Wir helfen dabei mit der Serie „Steuererklärung 2010“, die in diesem Heft beginnt.
In der ersten Folge geht es um die neuen Formulare und die besten Spartipps. Unsere Musterfamilie Holten zeigt, wie leicht es ist, 823 Euro vom Finanzamt zurückzuholen. Anni ist Angestellte und Kurt Holten Beamter. Der zwölfjährige Benn geht zur Schule, Tochter Laura ist 26 Jahre alt und studiert.
Mehr Ersparnis für Versicherte
Zunächst bearbeitet das Ehepaar Holten die Anlage Vorsorgeaufwand, die jeder ausfüllen muss. Der Vordruck ist neu gestaltet und besonders wichtig, weil die meisten Versicherten zum ersten Mal den vollen Beitrag für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können.
Privatversicherte
Kurt Holten ist privat kranken- und pflegeversichert. Weil er seinem Arbeitgeber keine Beitragsbescheinigung vom Versicherer vorgelegt hatte, blieb bei der Lohnabrechnung 2010 nur die Mindestvorsorgepauschale von der Lohnsteuer verschont. Holten erhält vom Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zu seinen Krankheitskosten und hat die Steuerklasse IV, deshalb waren vom Gehalt nur 1 900 Euro steuerfrei.
Tatsächlich hat er aber 2 200 Euro für die Basisabsicherung in der Krankenversicherung und 250 Euro für die Pflegepflichtversicherung gezahlt. Das trägt er in die Zeilen 31 und 32 der Anlage Vorsorgeaufwand ein und gibt die Beitragsbescheinigung seines Versicherers mit ab. Das Finanzamt erkennt 550 Euro zusätzlich an.
Gesetzlich Versicherte
Anni Holten ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und hat den zwölfjährigen Benn kostenlos mitversichert. Sie trägt ihren eigenen Beitrag von 3 555 Euro für die Krankenversicherung in Zeile 12 ein und für die Pflegeversicherung 439 Euro in Zeile 15. Das Finanzamt wird den Krankenversicherungsbeitrag um 4 Prozent kürzen, weil Anni Holten Anspruch auf Krankengeld hat. Mit den Ausgaben für die Pflegeversicherung kann Anni 3 852 Euro absetzen. Sie ist gesetzlich versichert, deshalb konnte ihr Arbeitgeber die Steuerersparnis voll bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.
Da Holtens mehr als 3 800 Euro für ihre Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können, wirken sich Policen wie Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Zahnzusatzversicherungen nicht zusätzlich aus. Die Grenze liegt für die beiden bei 3 800 Euro, weil Anni Holten ihre Krankenversicherung vom Arbeitgeber mitfinanziert bekommt und Kurt Anspruch auf Beihilfe hat.
Verwandte und Lebensgefährten
Zahlen Holtens für eines ihrer Kinder die Kranken- und Pflegeversicherung, können sie aber auch hier die Beiträge für den Basisschutz absetzen. Anni und Kurt Holten haben für die studierende Laura die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Laura ist mit 26 Jahren nicht mehr im Kindergeldalter. Wie Holtens die Beiträge angeben, hängt deshalb davon ab, wer vertraglich der Versicherungsnehmer ist.
Ist die Mutter oder der Vater Versicherungsnehmer, trägt das Ehepaar die Beiträge als Sonderausgaben in die Anlage Vorsorgeaufwand ein (Zeilen 38 bis 43).
Ist Laura selbst Versicherungsnehmerin, machen Holtens die Beiträge auf der Anlage Unterhalt geltend. Laura hat 2010 das ganze Jahr Unterhalt erhalten. Den Zeitraum geben Holtens in Zeile 7 an. Der Unterhalt betrug 9 192 Euro. Dieser Betrag kommt in Zeile 7. Von den 9 192 Euro waren 792 Euro für Lauras Basis-Versicherungsschutz fällig. Den Beitrag notieren Holtens in Zeile 11 der Anlage Unterhalt.
Das Ehepaar profitiert von zwei Steueränderungen. Das Finanzamt erkennt vom vollen Unterhalt den neuen Höchstbetrag von 8 004 (früher 7 680) Euro als außergewöhnliche Belastung an. Darüber hinaus zählen jetzt die Beiträge für Lauras Kranken- und Pflegeversicherung. Holtens versteuern insgesamt 8 796 Euro Einkommen weniger.
Tipp: Auch wenn Sie andere bedürftige Verwandte oder Ihren Lebensgefährten unterstützen, bringt der Unterhalt bis zur Höhe von 8 004 Euro Steuerersparnisse. Ist die Grenze überschritten, sparen Sie zusätzlich mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen des Unterstützten Steuern, wenn diese noch nicht berücksichtigt sind. Wer von Ihnen den Schutz bezahlt, ist egal.
Neue Chance für Trennungspaare
Wären Holtens geschieden oder getrennt, könnten sie eine andere Verbesserung nutzen. Zahlt ein Partner dem anderen Unterhalt, kann er zum ersten Mal neben dem Höchstbetrag von 13 805 Euro die Beiträge des anderen zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen.
Angenommen, Anni erhält von Kurt 18 000 Euro, in denen 2 400 Euro für Annis Kranken- und Pflegeversicherung enthalten sind. Dann kann Kurt den Höchstbetrag von 13 805 Euro und 2 400 Euro für Annis Versicherungen in die Anlage U eintragen. Er füllt im Mantelbogen außerdem die Zeilen 44 und 45 aus.
Angebot für alle
Unsere Eheleute haben auch Sonderausgaben, mit denen alle im Mantelbogen schon Steuern sparen, wenn sie höher als 72 Euro (Alleinstehende: 36 Euro) sind.
Holtens rechnen ab:
- 2 521 Euro Kirchensteuer, die der Arbeitgeber vom Lohn abgezogen hat (Zeile 46) und
- 500 Euro Spende für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan (Zeile 49).
72 Euro hat der Arbeitgeber schon pauschal bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Darüber hinaus drücken 2 949 Euro zusätzlich das zu versteuernde Einkommen.
Vorteile für Mieter und Eigentümer
Für Arbeitsleistungen von Haushaltshilfen wie Fensterputzer zählen im Mantelbogen bis 20 000 Euro (Zeile 76) und für Handwerker im Haushalt bis 6 000 Euro (Zeile 78). Die Familie Holten gibt 300 Euro fürs Fensterputzen und 2 000 Euro für Elektroarbeiten in der Wohnung an. 460 Euro (20 Prozent von 2 300 Euro) wird das Finanzamt direkt von der Einkommensteuer abziehen.
Plus für Eltern
Da Anni und Kurt Holten beide berufstätig sind, sparen sie auch mit den Betreuungskosten für den zwölfjährigen Benn Steuern. 1 800 Euro hat der Schülerladen gekostet. 1 200 Euro (zwei Drittel) erkennt das Finanzamt an, wenn die Ausgaben auf der Anlage Kind angegeben sind. Für jedes Kind bis 14 Jahren können Eltern, die beide arbeiten, bis zu 4 000 Euro absetzen (Zeilen 61 bis 90).
Klassiker für Arbeitnehmer
Zum Schluss kommen noch die Werbungskosten in der Anlage N. Die lohnen sich für Arbeitnehmer, wenn sie höher als 920 Euro im Jahr sind. Kurt Holten schafft die Grenze nicht, aber Anni Holten weist in der Steuererklärung nach:
- 1 146 Euro für eine berufliche Fortbildung,
- 16 Euro Kontoführungsgebühr und
- 138 Euro für den Weg zur Arbeit.
Anni Holten kann damit 380 Euro zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro absetzen, den der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt hat.
Holtens Steuerersparnis
Insgesamt setzt das Ehepaar Holten ab:
Kranken-/Pflegeversicherung Kurt Holten: 550
Unterhalt für Tochter Laura: 8 796
Kirchensteuer, Spende: 2 949
Kinderbetreuung für Benn: 1 200
Werbungskosten Anni Holten: 380
Müssen Holtens 100 000 Euro versteuern, zahlen sie 5 426 Euro weniger Steuern, wenn alle Kosten abgezogen sind. Dazu kommen 460 Euro Ersparnis für die Dienstleister im Haushalt. Die Durchschnittsersparnis von 823 Euro ist weit überschritten.
Serie Steuererklärung
Nächste Folgen:
– Wegweiser für Rentner 3/2010
– Wegweiser für Anleger 4/2010
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- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Verluste lassen sich über die Steuererklärung verrechnen. Bleiben Miese übrig, schiebt das Finanzamt sie zeitlich vor oder zurück. Kapitalverluste folgen eigenen Regeln.
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@hanswurst1972: Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei dem Feld zum Verwandtschaftsverhältnis um kein Pflichtfeld und bleibt daher bei Unterhaltsleistungen an den Partner, mit dem man weder verheiratet noch (eingetragen) verpartnert ist, leer.
Für Unterhaltsleistungen innerhalb einer "wilden Ehe" gelten für die Absetzbarkeit strengere Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, ist beispielsweise ausführlich in unserem Sonderheft Finanztest SPEZIAL Steuern 2011, dargestellt.
@Marie-Christin: Bonuszahlungen müssen als erstattete Krankenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 33) angegeben werden.
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Wir nehmen am Bonusprogramm der Krankenkasse teil. Am Jahresende überweist uns dann die BKK einmal 100 € und einmal 50 € bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl zurück. Im letzten Schreiben der BKK wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen ans Finanzamt gemeldet werden. Sind diese Beträge unter Punkt: "Erstattung KV-Beiträge" einzutragen? Wie wird damit weiter verfahren?