Serie Steuererklärung 2010, Teil I Geld zurück

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Die Steuererklärung 2010 steht an. Es lohnt sich, dafür etwas Zeit zu investieren: Fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer holen vom Finanzamt Geld zurück. Rund 800 Euro erhält jeder im Schnitt. Zum ersten Mal können Steuerzahler die neuen Vorteile für die Kranken- und Pflegeversicherung ausschöpfen.

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Mehr Geld für Krankenversicherte

Einen Vorteil können Versicherte in der Steuererklärung 2010 ausnutzen: Das Finanzamt erkennt die Beiträge für die Basisversorgung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe an. Viele Steuerzahler haben deshalb vergangenes Jahr schon weniger Lohn- oder Einkommensteuer an das Finanzamt gezahlt. Rentner, Selbstständige und einige privatversicherte Arbeitnehmer erhalten die Steuerersparnis dagegen oft erst bei der Jahresabrechnung. Besonders lohnt sich die Angabe in der Steueränderung für privat versicherte Familien. Sie erhalten von ihren Abzügen und Steuern mehr zurück. Denn auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder bringen Steuerersparnisse.

Bis zu 3 850 Euro abziehen

Bei einem Jahresbruttolohn von 45 000 Euro - das ist die Versicherungshöchstgrenze - können Arbeitnehmer Basisbeiträge für die Krankenversicherung bis maximal 3412,80 Euro absetzen und für die Pflegeversicherung bis zu 438,75 Euro (ohne Kinder 551,25 Euro). Für einen Arbeitnehmer mit Kindern sind das zusammen rund 3 852 Euro und für einen Arbeitnehmer ohne Kinder 3 964 Euro.

Keine Steuerersparnis mehr

Viel mehr als die Beiträge für die medizinische Basisversorgung können Berufstätige in der Regel nicht als Sonderabgaben absetzen. Die Beiträge für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens und Arbeitslosenversicherung wirken sich meisten nicht mehr steuersparend aus. Nur wenn Arbeitnehmer weniger als 1 900 Euro für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben, erkennt das Finanzamt auch andere Versicherungsbeiträge an. Bei Selbstständigen liegt die Grenze bei 2 800 Euro.

Mehr Geld für Unterhalt anerkannt

Steuerzahler, die an bedürftige Verwandte oder Lebensgefährten Unterhalt zahlen, profitieren in der Steuererklärung 2010 mehr als bisher: Das Finanzamt erkennt vom Unterhalt erstmals bis zu 8 004 Euro (früher 7 680 Euro) als außergewöhnliche Belastung an. Studieren Kinder, können Eltern neuerdings ihre Einkommensteuer zusätzlich drücken, wenn sie die Beiträge für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Das Finanzamt erkennt ihre Kosten als außergewöhnliche Belastung an.

Tipp: Ist die Höchstgrenze von 8 004 überschritten, sparen Sie zusätzlich mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen des Unterstützten Steuern, wenn diese noch nicht berücksichtigt sind.

Spezial Steuern 2011

Beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft das Finanztest Spezial Steuern 2011. Schritt für Schritt erklärt das Sonderheft wie Steuerpflichtige dabei vorgehen. Es enthält lohnende Steuerspartipps für Arbeitnehmer, Eltern, Sparer und Rentner. Aufgeführt sind alle wichtigen Musterprozesse und wie Steuerzahler davon profitieren können. Das Finanztest Spezial Steuern 2011 können Sie für 7,80 Euro am Kiosk kaufen oder online bestellen.

Serie Steuererklärung 2010

Die nächsten Folgen:

  • Wegweiser für Rentner, erscheint in Finanztest 03/2010
  • Wegweiser für Anleger, erscheint in Finanztest 04/2010
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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 18:04 Uhr
Verheiratet/verpartnert oder "wilde Ehe"

@hanswurst1972: Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei dem Feld zum Verwandtschaftsverhältnis um kein Pflichtfeld und bleibt daher bei Unterhaltsleistungen an den Partner, mit dem man weder verheiratet noch (eingetragen) verpartnert ist, leer.
Für Unterhaltsleistungen innerhalb einer "wilden Ehe" gelten für die Absetzbarkeit strengere Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, ist beispielsweise ausführlich in unserem Sonderheft Finanztest SPEZIAL Steuern 2011, dargestellt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 17:34 Uhr
Bonuszahlungen in Steuererklärung angeben

@Marie-Christin: Bonuszahlungen müssen als erstattete Krankenversicherungs-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 33) angegeben werden.

Stiftung_Warentest am 09.02.2011 um 17:32 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.

Stiftung_Warentest am 27.01.2011 um 16:14 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Marie-Christin am 26.01.2011 um 18:29 Uhr
Bonuszahlungen der Krankenkasse

Wir nehmen am Bonusprogramm der Krankenkasse teil. Am Jahresende überweist uns dann die BKK einmal 100 € und einmal 50 € bei Erreichen einer bestimmten Punktezahl zurück. Im letzten Schreiben der BKK wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen ans Finanzamt gemeldet werden. Sind diese Beträge unter Punkt: "Erstattung KV-Beiträge" einzutragen? Wie wird damit weiter verfahren?