Günstigerprüfung: So zahlen Anleger weniger Steuern
Prüfung. Anleger können prüfen lassen, ob sie mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent oder mit ihrem persönlichen Steuersatz weniger für ihre Kapitaleinkünfte an das Finanzamt zahlen. Sie erhalten die günstigste Variante, wenn sie auf der Anlage KAP in Zeile 4 mit der Ziffer 1 die Günstigerprüfung beantragen und alle Kapitalerträge auf der Anlage KAP abrechnen. Je weniger verschiedene Kapitalerträge sie haben, desto einfacher ist das.
Mit Abgeltungsteuer. Die Abrechnung beginnt in der linken Spalte der Zeilen 7 bis 14 a mit den Kapitalerträgen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Die Daten finden Anleger in den Steuerbescheinigungen der Bank oder Fondsgesellschaft. Stimmen Angaben nicht, können sie das in der rechten Spalte der Zeilen 7 bis 13 korrigieren.
- Links in Zeile 7 kommt die Summe aller Kapitalerträge. Anleger mit mehreren Steuerbescheinigungen addieren die einzelnen Beträge. Darin enthalten sind Zinsen, Dividenden und zum Beispiel die Verkaufsgewinne für alle seit 2009 gekauften Fonds und Aktien, die von der Bank nicht mit Verlusten verrechnet wurden. Für Gewinne kann auch eine „Ersatzbemessungsgrundlage“ auf der Steuerbescheinigung stehen. Stimmt sie nicht, kann das in den Zeilen 7 und 11 korrigiert werden.
- In Zeile 8 tragen Anleger die Summe der in Zeile 7 enthaltenen Verkaufsgewinne ein und
- in Zeile 9 die darin enthaltenen Gewinne aus Aktien.
- In Zeile 10 kommen Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften.
- In Zeile 11 muss die Ersatzbemessungsgrundlage für Gewinne stehen, wenn diese in Zeile 7 enthalten ist.
- In Zeile 12 deklarieren Anleger Verluste aus Wertpapierverkäufen, für die sie eine Verlustbescheinigung haben – aber ohne Aktienverluste.
- In Zeile 13 folgen die Verluste aus Aktienverkäufen.
Sparerpauschbetrag. Auch Angaben zum Sparerpauschbetrag sind wichtig.
- In Zeile 14 muss stehen, in welcher Höhe Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge im vergangenen Jahr von der Abgeltungsteuer verschont geblieben sind, weil ein Freistellungsauftrag vorlag.
- In Zeile 14 a will das Finanzamt wissen in welcher Höhe Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge, die 2010 durch den Sparerpauschbetrag steuerfrei waren, nicht auf der Anlage KAP erklärt sind. Für die Günstigerprüfung tragen Anleger eine Null ein, weil sie ja alle Kapitaleinnahmen beim Finanzamt angeben müssen.
Ohne Abgeltungsteuer. In die nächsten Zeilen 15 bis 21 kommen Kapitaleinnahmen auf Auslandskonten und Zinsen für Einkommensteuererstattungen vom Finanzamt. Anleger müssen die Einkünfte daraus immer über die Anlage KAP versteuern.
- In Zeile 15 kommt die Summe aus allen Zinsen, Dividenden, Gewinnen und Verlusten mit Papieren wie Aktien und Fonds, die frühestens 2009 gekauft wurden. Auch in Auslandsfonds angesammelte (thesaurierte) Kapitalerträge gehören dazu – selbst wenn die Papiere in Deutschland im Depot liegen. Die in Zeile 15 enthaltenen Gewinne und Verluste müssen Anleger aufschlüsseln:
- In Zeile 16 gehören die Gewinne aus allen Wertpapierverkäufen und in Zeile 18 die Verluste – jedoch ohne Aktienverluste.
- In Zeile 17 tragen Aktionäre die Gewinne und in Zeile 19 die Verluste mit Aktien ein.
- In Zeile 21 müssen Zinsen für Einkommensteuererstattungen stehen, wenn das Finanzamt 2010 welche gezahlt hat.
Abzüge. Das Finanzamt soll außerdem die Steuervorauszahlungen des Jahres 2010 anrechnen:
- In Zeile 49 trägt jeder die Abgeltungsteuer ein, die auf den Steuerbescheinigungen steht,
- in Zeile 50 den Solidaritätszuschlag für die Abgeltungsteuer
- und in Zeile 51 die Kirchensteuer, wenn diese abgeführt wurde.