Viele Anleger haben beim Finanzamt noch etwas zu tun: Einige rechnen ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung ab, weil sie ihren Sparerpauschbetrag noch ausschöpfen oder Abgeltungsteuer zurückhaben wollen. Andere sind zum Ausfüllen der Formulare verpflichtet, weil die Kirche noch Geld bekommt, im Ausland keine Abgeltungsteuer abgezogen wurde oder das Finanzamt Krankheitskosten anerkennen soll. Finanztest zeigt im dritten Teil seiner Serie zur Steuererklärung, in welchen Fällen das Ausfüllen der Vordrucke sinnvoll ist und was Anleger dabei beachten müssen.
Serie Steuererklärung 2010, Teil 1: Tipps für alle: Geld zurück
Serie Steuererklärung 2010, Teil 2: Spartipps für Rentner und Pensionäre
Lesen Sie auf der nächsten Seite:Serie Steuererklärung 2010, Teil 3