Ausgaben: Geben Sie Ihre Ausgaben in der Steuererklärung mit Zahlungsbelegen an.
Gesundheit: Rechnen Sie medizinische Kosten ab. Die neue Rechtsprechung wird den Nachweis der Notwendigkeit wohl leichter machen (siehe Meldung „Außergewöhnliche Belastungen“ aus Finanztest 03/2011). Bisher mussten Sie immer mit vorher ausgestellten Bescheinigungen der Krankenkasse oder Gutachten vom Amtsarzt belegen, dass eine Therapie nötig ist.
Pflege: Legen Sie für Kosten, die Sie für einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung abrechnen wollen, den Bescheid über eine Pflegestufe, eine Bescheinigung vom Arzt oder einen Behindertenausweis mit Buchstaben H (hilflos) vor.
Behinderung: Beantragen Sie den Behindertenpauschbetrag beim Finanzamt mit Ihrem Behindertenausweis oder einer anderen Bescheinigung vom Versorgungsamt.
Haushaltshelfer: Geben Sie Arbeitskosten für Helfer im Haushalt mit Überweisungsbelegen an.
Sonderausgaben: Weisen Sie Spenden mit Zuwendungsbescheinigungen und Parteibeiträge mit Beitragsbescheinigungen nach.
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