Serie Steuererklärung 2010, Teil 2

Jahresabrechnung : Die besten Tipps

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Versicherungen. Rentner und Pensionäre sparen Steuern, wenn sie ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Ausgaben für Schutz wie Privat-, Kfz-, Tierhaftpflicht- und Unfallversicherungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand abrechnen. Auch wenn sie solche Policen für Kinder oder Enkel abschließen und bezahlen, erkennt das Finanzamt die Beiträge an.

Gesundheit. Oft sind die Ausgaben für die Gesundheit so hoch, dass sich das Finanzamt beteiligt. Senioren sollten deshalb Posten wie Kosten für Zahnersatz, Arztbehandlungen, Kuren, Medikamente, Brillen und Praxisgebühren im Mantelbogen in den Zeilen 68 und 69 angeben.

Pflege. Es lohnt sich, Ausgaben für die Pflege im Heim oder für einen häuslichen Pflegedienst anzugeben. Ob ältere Menschen die Kosten selbst haben oder für bedürftige Angehörige übernehmen müssen, ist egal. Sie gehören in den Mantelbogen in die Zeilen 68 bis 71.

Behinderung. Behinderte können Krankheits- und Pflegekosten nachweisen oder einen Pauschbetrag beantragen, wenn sie mindestens zu 25 Prozent behindert sind. Bis 45 Prozent müssen noch spezielle Einschränkungen dazukommen. Der Pauschbetrag beträgt je nach Behinderung 310 bis 3 700 Euro und wird im Mantelbogen in den Zeilen 61 bis 64 beantragt. Zusätzlich sind Kosten für akute Krankheiten absetzbar.

Haushalt. Jeder, der Helfer im Haushalt engagiert, rechnet die Arbeitskosten ab. Für selbstständig arbeitende Reinigungskräfte und Gärtner kommen sie im Mantelbogen in Zeile 76, für Handwerker in Zeile 78.

Sonderausgaben. Mit Sonderausgaben wie Kirchensteuern, Spenden an Organisationen wie die Kindernothilfe und mit Parteibeiträgen sparen alle im Mantelbogen leicht Steuern.

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