Mantelbogen. Alle brauchen den Mantelbogen zur Steuererklärung. Mit Angaben zur Person und zur Bankverbindung geht es los. Ab Seite zwei beginnt dann das Steuernsparen. Dort kann jeder Posten wie Spenden, Parteibeiträge, Kirchensteuern, Krankheitskosten, Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfen absetzen. Unten auf die letzte Seite gehört die Unterschrift – Ehepartner unterschreiben beide.
Anlage Vorsorgeaufwand. Auf der Anlage Vorsorgeaufwand rechnen Rentner und Pensionäre ihre Versicherungen ab. Sie sparen mit Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch mit Schutz wie Haftpflicht- und Unfallversicherungen Steuern.
Anlage R. Rentner müssen die Anlage R einreichen. Sie tragen dort ihre Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Versorgungswerken und privaten Versicherungsverträgen ein. Auch Riester-, Betriebsrenten und andere Vorsorgeverträge gehören in die Anlage. Wer für seine Renten Rechnungen über Werbungskosten wie Renten- oder Steuerberaterhonorare hat, macht diese ebenfalls auf der Anlage R geltend.
Anlage N. Pensionäre benötigen für die Beamten- und Betriebspensionen, die sie auf Lohnsteuerkarte beziehen, die Anlage N. Auch Werbungskosten wie Steuerberaterhonorare für die Pension tragen sie darauf ein.
Anlage KAP. Die Anlage KAP ist wichtig, wenn das Finanzamt prüfen soll, ob für Kapitaleinkünfte die Abgeltungsteuer oder die reguläre Einkommensteuer günstiger ist. Auch nicht versteuerte Kapitaleinnahmen aus dem Ausland geben Anleger darauf an.
Andere Anlagen. Die Anlage U brauchen alle, die Unterhalt für den Ex- Ehepartner absetzen wollen. Soll das Finanzamt Unterhalt an Angehörige oder Lebensgefährten als außergewöhnliche Belastung anerkennen, ist dagegen die Anlage Unterhalt nötig.
Adresse. Alle Formulare gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
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- Wer die Regeln für Spenden beachtet, kann sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückholen. Der Spenden-Steuer-Rechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel.
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