Serie Steuererklärung 2010, Teil 2 Spartipps für Rentner und Pensionäre

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Auch Rentner und Pensionäre können Steuern sparen. Sie geben Versicherungen an, setzen Arzt- und Handwerkerkosten ab. Wir geben Spartipps und helfen bei der Steuererklärung.

Viele Menschen haben im Ruhestand keine Ruhe vorm Finanzamt. Der Partner arbeitet noch oder die Alterseinkünfte sind zu hoch, und schon muss eine Steuererklärung sein. Wir zeigen Rentnern und Pensionären, wie sie kein Geld verschenken.

Durch die Formulare führt im zweiten Teil unserer Serie zur Steuererklärung das Musterehepaar Anna und Theo Bach. Sie ist Pensionärin und er Rentner. Die beiden schaffen es, die Steuer und den Solidaritätszuschlag für 2010 um rund 1 323 Euro zu drücken.

Die Eheleute geben alle Ausgaben an, mit denen sie Steuern sparen können. Sie setzen Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, das Honorar für einen Rentenberater und die Arbeitskosten für Handwerker und Haushaltshilfen ab.

Auch die Einnahmen gehören in die Steuererklärung. Anna Bach rechnet ihre Beamtenpension und eine VBL-Rente aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ab. Sie trägt auch ihre Riester-Rente ein. Ihr Mann gibt seine gesetzliche Rente, eine Firmenpension und eine Privatrente an.

Wie Theo Bach seine Einkünfte angibt

Für seine Renten braucht Theo Bach zur Steuererklärung das Formular Anlage R.

Gesetzliche Rente. In Zeile 4 gibt Bach mit der Ziffer 1 an, dass er eine gesetzliche Rente bezogen hat. Er erhält sie seit dem 1. September 2008. Den Rentenbeginn trägt unser Rentner in Zeile 7 ein.

Bachs Monatsrente betrug anfangs 1 500 Euro. Zum 1. Juli 2009 stieg sie auf 1 536 Euro, weil Rentner damals 2,41 Prozent Rentenerhöhung erhalten haben.

2010 lag die Bruttorente laut Rentenanpassungsbescheinigung bei 18 432 Euro (12 1 536 Euro). Bach gibt die Höhe in Zeile 5 auf der Anlage R an.

2009 war die Jahresrente mit 18 216 Euro brutto niedriger (6 1 500 und 6 1 536 Euro). Die Differenz von 216 Euro kommt in die Zeile 6.

Privatrente. Die Privatrente von 300 Euro im Monat rechnet Theo Bach ebenfalls auf der Anlage R ab. In Zeile 14 macht er mit der Ziffer 6 klar, dass zu seinen Einnahmen auch diese Rente aus einer privaten Versicherung gehört. In Zeile 15 kommt der Jahresbetrag von 3 600 Euro. In Zeile 16 will das Finanzamt den Rentenbeginn wissen. Das ist bei dieser Rente der 1. September 2003.

Firmenpension. Die Firmenpension aus einer Unterstützungskasse hat Theo Bach auf Steuerkarte als steuerpflichtigen Arbeitslohn bezogen. Bach macht die Angaben deshalb auf der Anlage N. Die Daten übernimmt er aus der Lohnsteuerbescheinigung, die er von der Personalabteilung bekommen hat.

In Zeile 5 gibt unser Firmenpensionär die Steuerklasse V an, weil sein früherer Arbeitgeber damit vergangenes Jahr die Lohnsteuer für die Firmenpension von 500 Euro im Monat ermittelt hat.

Die jährliche Bruttopension von 6 000 Euro aus Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung gehört in die Zeilen 6 und 11.

Die an das Finanzamt gezahlte Lohnsteuer beträgt nach Nummer 4 der Lohnsteuerbescheinigung 313 Euro und der Solidaritätszuschlag nach Nummer 5 war 0 Euro. Diese Werte übernimmt unser Mann auf der Anlage N in die Zeilen 7 und 8.

In Zeile 12 folgt die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, den Bach für die Pension erhält. Der Freibetrag wird laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung für 6 000 Euro Pension berechnet (erste Monatspension im Ruhestand 12).

Dann folgt in Zeile 13 das Jahr des Versorgungsbeginns – das war 2008 laut Nummer 30 Lohnsteuerbescheinigung.

Wie Anna Bach ihre Einkünfte erklärt

Auch Anna Bach braucht für ihre Pension die Anlage N und für ihre Renten die Anlage R.

Beamtenpension. Die ehemalige Beamtin hat vergangenes Jahr 2 500 Euro Pension im Monat bezogen. Weil die Pension deutlich höher als die Firmenpension ihres Mannes ist, hatte Anna Bach auf der Steuerkarte die günstigere Steuerklasse III. Die trägt sie auf der Anlage N in Zeile 5 ein.

In den Zeilen 6 und 11 gibt Bach die Höhe ihrer Jahrespension mit 30  000 Euro an. Den Betrag findet sie in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.

Die Lohnsteuer von 1 322 Euro aus Nummer 4 kommt in Zeile 7. Der Solidaritätszuschlag von 0 Euro aus Nummer 5 gehört in die nächste Zeile 8 auf der Anlage N.

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag sind 30 000 Euro (erste Monatspension 12). Bach übernimmt den Wert aus Nummer 29 ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N in Zeile 12.

Dann trägt sie in Zeile 13 das Jahr 2009 als Versorgungsbeginn ein – aus Nummer 30 der Lohnsteuerbescheinigung.

Riester-Rente. Ihre Riester-Rente rechnet Anna Bach auf der Anlage R ab. Sie übernimmt die 960 Euro Jahresrente aus Nummer 1 der Mitteilung ihres Anbieters und trägt den Betrag in Zeile 31 der Anlage R ein.

VBL-Rente. Renten von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gehören ebenfalls in die Anlage R. Bach hat vergangenes Jahr 3 600 Euro erhalten. Sie übernimmt den Betrag aus Nummer 4 der Leistungsmitteilung ihres Anbieters und trägt ihn in Zeile 38 der Anlage R ein. In Zeile 39 erklärt sie, dass die VBL-Rente am 1. Juli 2009 begann.

Wie das Paar Versicherungen absetzt

Jetzt setzen Anna und Theo Bach ihre Versicherungskosten ab. Dafür brauchen sie die Anlage Vorsorgeaufwand. Bachs füllen ein Exemplar gemeinsam aus, weil sie sich vom Finanzamt zusammen veranlagen lassen.

Gesetzliche Krankenkasse. Theo Bach ist gesetzlich krankenversichert.

  • Zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die gesetzliche Rente hat Bach einen Zuschuss der Rentenversicherung erhalten. Das notiert er in Zeile 11 auf der Anlage Vorsorgeaufwand mit der Ziffer 1.
  • Der eigene Krankenversicherungsbeitrag für die gesetzliche Rente kommt in Zeile 18. Bach hat nach der Rentenanpassungsmitteilung 1 457 Euro selbst gezahlt (7,9 Prozent von 18 432 Euro Rente).
  • Den eigenen Beitrag zur Pflegeversicherung aus der Rentenanpassungsmitteilung, gibt unser Rentner in Zeile 21 mit 360 Euro an (1,95 Prozent von 18 432 Euro).
  • Den Krankenversicherungsbeitrag für die Firmenpension hat er allein bestritten. 894 Euro hat der Pensionär gezahlt (14,9 Prozent von 6 000 Euro). Er übernimmt den Betrag aus Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 12 und außerdem in Zeile 14, weil Bach als Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld hat.
  • Der Pflegeversicherungsbeitrag für die Pension kommt in Zeile 15 der Anlage Vorsorgeaufwand. In Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung findet er den Betrag von 117 Euro (1,95 Prozent von 6 000 Euro).
  • Hat die Krankenkasse Zusatzbeiträge verlangt, gehören diese in die Zeile 19.

Private Krankenversicherung. Anna Bach ist als ehemalige Beamtin privat krankenversichert. Sie übernimmt die Daten aus der Bescheinigung ihres Versicherers in die Anlage Vorsorgeaufwand.

  • Vorher stellt die Pensionärin in Zeile 11 mit der Ziffer 1 klar, dass sie Anspruch auf Beihilfe hat.
  • Den Krankenversicherungsbeitrag für die Basisabsicherung in Höhe von 2 280 Euro trägt Anna Bach in Zeile 31 ein.
  • Für die Pflegepflichtversicherung kommen 300 Euro Beitrag in Zeile 32.
  • Hat der Kranken- und Pflegeversicherer ihr im Jahr 2010 Beiträge erstattet, gehört die Summe in Zeile 33.
  • Kosten für Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer von 570 Euro folgen in Zeile 35.

Andere Versicherungen. Das Ehepaar Bach hat 2010 zudem für eine Privat- und eine Kfz-Haftpflichtversicherung 500 Euro Beitrag gezahlt. Diese Summe tragen Bachs in Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Welche Kosten sich noch lohnen

Im Mantelbogen zur Steuererklärung spart das Ehepaar weiter Steuern.

Spende. Bachs erklären bei den Sonderausgaben in Zeile 49, dass sie einer Denkmalstiftung letztes Jahr 500 Euro gespendet haben.

Krankheitskosten. Theo Bach rechnet in den Zeilen 68 bis 70 die 3 000 Euro ab, die er für eine Behandlung beim Zahnarzt und für Medikamente bezahlt hat.

Haushaltshilfe. Für den Fensterputzer, der im Haushalt war, rechnen Bachs Arbeitskosten von 210 Euro in Zeile 76 ab.

Handwerker. Der Handwerker, der in der Wohnung die Waschmaschine repariert hat, schlägt mit Arbeitskosten von 200 Euro in Zeile 78 zu Buche.

Pflichtangabe. Auf der letzten Seite in Zeile 108 will das Finanzamt wissen, ob die Bachs Auslandskonten oder andere Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland hatten. Diese Frage muss jeder beantworten.

Rentenberater. Bleibt noch das Honorar für den Rentenberater von 500 Euro. Das gibt Theo Bach auf der Rückseite der Anlage R in Zeile 50 als Werbungskosten an.

Wie Bachs immer weniger versteuern

Für die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionen haben die ehemaligen Arbeitgeber schon eine Vorsorgepauschale berücksichtigt und weniger Steuern abgeführt. Trotzdem geben Bachs die Beiträge an. Nur dann senken auch die restlichen Beiträge das zu versteuernde Einkommen.

Auch für andere Ausgaben lohnt sich der Nachweis. Ohne Beleg gäbe es für das Rentenberaterhonorar nur 102 Euro Werbungskostenpauschale und für die Spende nur 72 Euro Sonderausgabenpauschbetrag.

Die Krankheitskosten wären verloren. Geben Bachs sie jedoch an, zieht das Finanzamt zwar 2 075 Euro als zumutbare Belastung ab, erkennt aber immerhin 925 Euro an.

Wenn das Ehepaar auch die Ausgaben über den Pauschalen nachweist, muss es 4 509 Euro weniger Einkommen versteuern:

Steuerpflichtiges Einkommen:

Einkommen: 38 113 Euro
Rentenberater: - 398 Euro
Restliche Versicherungsbeiträge: - 2 758 Euro
Spende: - 428 Euro
Kosten für Krankheiten: - 925 Euro

Zu versteuern: 33 604 Euro

Für das Einkommen von 33  604 Euro müssten Bachs nach dem Splittingtarif 3 724 Euro Einkommensteuer zahlen. Das Finanzamt zieht davon aber noch 20 Prozent der Fensterputzer- und Handwerkerkosten ab:

Helfer im Haushalt:

Steuer: 3 724 Euro
Fensterputzer (20 Prozent von 210 Euro, aber maximal 4 000 Euro): - 42 Euro
Handwerker (20 Prozent von 200 Euro, aber maximal 1 200 Euro): - 40 Euro

Einkommensteuer: 3 642 Euro

Bachs sparen durch alle Kosten, die sie absetzen, 1 322,97 Euro Einkommensteuer. Das Finanzamt fordert inklusive Solidaritätszuschlag noch 3 842,31 Euro. Davon geht die Lohnsteuer von 1 635 Euro ab, die für die Pensionen schon überwiesen wurde.

Bleiben 2 207,31 Euro Einkommensteuer, die Bachs nachzahlen müssen. Das ist mehr als 400 Euro, deshalb sind Vorauszahlungen fällig. Alle Vierteljahre müssen sie rund 550 Euro zahlen. Das Finanzamt wird deshalb nächstes Mal weniger nachfordern.

Serie Steuererklärung
Bereits erschienen:
Wegweiser für alle, Finanztest 02/2010

Nächste Folge:
– Wegweiser für Anleger, Finanztest 04/2010

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