Ruhestand im Ausland: Auch Riester-Rentner dürfen auswandern
Riester-Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, können das seit dem Jahr 2010 tun, ohne dass sie die Förderung zurückzahlen müssen. Das gilt zumindest, solange sie in ein Land ziehen, das zur Europäischen Union (EU) oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört.
Steuern müssen auch die Auslands-Rentner auf ihre Riester-Rente zahlen. Ob sie das in Deutschland oder in ihrer neuen Heimat tun müssen, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Meist zahlen die Auswanderer in dem Land, in dem sie wohnen. Gute Ansprechpartner für die Regeln im Einzelfall sind Anwälte und Steuerberater, die sich auf Auslandsbesteuerung spezialisiert haben.
Rentner, die in ein Land außerhalb der EU oder des EWR gehen, nach Amerika, Australien, Asien, Afrika oder auch nur in die Schweiz, zahlen keine Steuern. Im Gegenzug will Deutschland aber die komplette Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen zurück. Ihr Anbieter zweigt von jeder Auszahlung 15 Prozent für die Zulagenstelle ab, bis die Förderung zurückgezahlt ist.
Wohn-Riester-Rentner im Ausland
Ist die Riester-Förderung in ein Eigenheim geflossen, dürfen die Rentner das Haus verkaufen, wenn sie das Geld in ein neues Eigenheim in der EU investieren. Wie ihr Wohnförderkonto dann besteuert wird, hängt ebenfalls vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Sie können nach einem Verkauf das geförderte Vermögen aber auch in einen anderen Riester-Vertrag stecken und sich eine Rente auszahlen lassen.
Verwenden sie das Geld dagegen, um sich außerhalb der EU ein Haus zu kaufen, müssen sie das Wohnförderkonto in ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland auf einen Schlag versteuern. Die staatliche Förderung, die sie über die Jahre erhalten haben, können sie aber anders als bei den Sparverträgen ohne Abzüge behalten.