Serie Riester-Rente, Teil 6: Riester im Ruhe­stand

Ruhe­stand im Ausland: Auch Riester-Rentner dürfen auswandern

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Riester-Rentner, die ihren Ruhe­stand im Ausland verbringen möchten, können das seit dem Jahr 2010 tun, ohne dass sie die Förderung zurück­zahlen müssen. Das gilt zumindest, solange sie in ein Land ziehen, das zur Europäischen Union (EU) oder dem europäischen Wirt­schafts­raum (EWR) gehört.

Steuern müssen auch die Auslands-Rentner auf ihre Riester-Rente zahlen. Ob sie das in Deutsch­land oder in ihrer neuen Heimat tun müssen, hängt vom jeweiligen Doppel­besteuerungs­abkommen ab. Meist zahlen die Auswanderer in dem Land, in dem sie wohnen. Gute Ansprech­partner für die Regeln im Einzel­fall sind Anwälte und Steuerberater, die sich auf Auslands­besteuerung spezialisiert haben.

Rentner, die in ein Land außer­halb der EU oder des EWR gehen, nach Amerika, Australien, Asien, Afrika oder auch nur in die Schweiz, zahlen keine Steuern. Im Gegen­zug will Deutsch­land aber die komplette Förderung aus Zulagen und Steuer­vorteilen zurück. Ihr Anbieter zweigt von jeder Auszahlung 15 Prozent für die Zulagen­stelle ab, bis die Förderung zurück­gezahlt ist.

Wohn-Riester-Rentner im Ausland

Ist die Riester-Förderung in ein Eigenheim geflossen, dürfen die Rentner das Haus verkaufen, wenn sie das Geld in ein neues Eigenheim in der EU investieren. Wie ihr Wohn­förderkonto dann besteuert wird, hängt ebenfalls vom Doppel­besteuerungs­abkommen ab. Sie können nach einem Verkauf das geförderte Vermögen aber auch in einen anderen Riester-Vertrag stecken und sich eine Rente auszahlen lassen.

Verwenden sie das Geld dagegen, um sich außer­halb der EU ein Haus zu kaufen, müssen sie das Wohn­förderkonto in ihrer Einkommensteuererklärung in Deutsch­land auf einen Schlag versteuern. Die staatliche Förderung, die sie über die Jahre erhalten haben, können sie aber anders als bei den Spar­verträgen ohne Abzüge behalten.

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Rudi_Dutschke am 05.11.2012 um 11:06 Uhr
Signal-Iduna: Vorsicht, keine Vertragstreue !!!

"Hier kurz meine leidvollen Riestererfahrungen mit Signal-Iduna bzw. Hansainvest: 2002 Abschluss eines auf Fonds basierenden Riestervertrages. Eingezahlt wurde bis 2010 jeweils der Höchstförderbetrag, also insgesamt € 10808, so dass sich einschließlich Zinsen ein Guthaben von insgesamt € 11.601,22 im Nov. 2011 zur Verrentung ergab. Darin enthalten sind keine staatlichen Prämien. Die hat es auch heute nach 10 Jahren trotz fristgerechter Antragstellung nicht gegeben. Übrigens sind die Prämienanträge für die Jahre 2005 bis 2007 verschwunden. Und die anderen Prämien kümmert sich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen seit 6 Monaten. Die Bearbeitung des Rentenantrags bei Signal-Iduna dauerte von Sept. 2011 bis zum 14.12.2011. Dann wurde eine Monatsrente von € 43,46 mitgeteilt. Diese wurde dann im Jan. auf € 30,45 vermindert, im Oktober gab es dann nur noch € 15,22 und gestern waren es für Nov. 12 € 19,66!!
Das alles ohne eine schriftl. oder mündl. Information. Nie mehr Signal-Iduna!