Serie Riester-Rente, Teil 6: Riester im Ruhe­stand

Auszahlung der Riester-Verträge: Wie hoch wird meine Rente?

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Renten­versicherungen mit oder ohne Fonds, Bank- oder Fonds­sparpläne – je nach Vertrags­typ funk­tioniert die Auszahlung der Riester-Rente ein wenig anders. Die wichtigsten Regeln sind aber gleich: Jeder Anbieter muss dafür sorgen, dass zu Auszahlungs­beginn jedem Kunden mindestens alle seine Einzahlungen und Zulagen zur Verfügung stehen. Alle Kunden bekommen ab dem 85. Lebens­jahr aus ihrem Rest­vermögen eine lebens­lange Rente.

Klassische Renten­versicherung

Die klassische Renten­versicherung ist das einzige Riester-Produkt, bei dem die Mindest­höhe der lebens­lang garan­tierten monatlichen Rente schon bei Vertrags­schluss fest­steht. Diese Rente bekäme der Kunde nur dann nicht, wenn er weniger einzahlt, als bei Vertrags­schluss geplant und wenn Über­schüsse vom Versicherer die Lücke nicht wett­machen. Die Mindest­rente ergibt sich aus den Eigenbeiträgen, die Sparer einge­zahlt haben, ihren Zulagen, der Höhe des Garan­tiezinses (bei Neuverträgen derzeit 1,75 Prozent) und den Kosten, die der Versicherer verlangt. Oft fällt die tatsäch­liche Auszahlung durch Über­schüsse höher aus. Wie viel höher, erfahren Rentner zum Auszahlungs­beginn. Der Aufschlag hängt sehr davon ab, wie gut das Unternehmen gewirt­schaftet hat.

Fonds­policen

Weniger Anhalts­punkte, wie hoch die Rente später sein wird, haben Sparer mit einer fonds­gebundenen Riester-Renten­versicherung. Denn dort gibt es meist keine garan­tierte Mindest­verzinsung der Spar­beträge. Die meisten Unternehmen rechnen lediglich aus, welche Rente am Ende der Lauf­zeit heraus­käme, wenn nur die vereinbarten Beiträge und Zulagen ohne Erträge zur Verfügung stünden und geben auch nur dafür eine Zusage. Wie viel Rentner dann wirk­lich bekommen, erfahren sie erst zu Beginn der Auszahl­phase. Der Versicherer schichtet am Ende der Spar­phase das Fonds­vermögen in sichere Anlagen um. Der Kunden bekommt dann eine Rente wie aus einer klassischen Renten­versicherung. Ihre Höhe ergibt sich vor allem aus dem beim Verkauf der Fonds­anteile erzielten Erlöse.

Bank­sparpläne

Sparer mit einem Riester-Bank­sparplan wissen immerhin, dass ihre Auszahlung höher ausfällt als die gesetzliche Mindest­leistung aus Beiträgen und Zulagen. Denn verzinst wird ihr Sparplan auf jeden Fall. Wie viel Vermögen für die Auszahlung letzt­endlich vorhanden ist, hängt neben den Einzahlungen, den Zulagen und der Lauf­zeit vor allem von der allgemeinen Zins­entwick­lung ab. An sie sind die Zinsen der Bank­sparpläne gekoppelt. Bank­kunden bekommen ihre Auszahlungen entweder zunächst aus einem Bank­entnahme­plan und ab ihrem 85. Geburts­tag aus einer Renten­versicherung. In diesem Fall wird vom Riester-Vermögen gleich ein Teil für die Rest­verrentung ab 85 Jahren beiseitegelegt. Sie können aber auch zu Beginn der Auszahl­phase mit ihrem Riester-Kapital zu einem Versicherer wechseln und sich dort eine Sofortrente auszahlen lassen. Ein Vorteil des Entnahme­plans ist, dass im Todes­fall das Rest­vermögen auto­matisch an die Erben fällt. Bei einer Versicherung ist das Geld für die Erben oft verloren.

Fonds­sparpläne

  • Die drei großen Riester-Fonds­sparplan-Anbieter Union Investment, DWS und Deka organisieren die Auszahlung auch zunächst über Entnahme­pläne. Die Höhe der Auszahlung hängt vor allem von den Renditen ab, die ihre Fonds über die Jahre erzielt haben.
  • Vom Riester-Vermögen wird ein Teil für die Rest­verrentung ab 85 Jahren zur Seite gelegt. Die Summe, die übrig bleibt, wird durch die Monate bis zum Alter von 85 Jahren geteilt. Das Ergebnis ist die garan­tierte Mindest­rate. So viel muss die Fonds­gesell­schaft mindestens auszahlen und auch die Rente des Renten­versicherers darf später diese Summe nicht unter­schreiten.
  • Meist wird die tatsäch­liche Auszahlung aber höher ausfallen, da die Fondsanbieter mit dem nicht ausgezahlten Rest­kapital weiterhin Gewinne erzielen. Die Auszahlungen können deshalb variieren. Auch Fonds­kunden können am Ende der Spar­phase zu einem Versicherer wechseln. Das Riester-Vermögen ist für Erben dann aber meist verloren.
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Rudi_Dutschke am 05.11.2012 um 11:06 Uhr
Signal-Iduna: Vorsicht, keine Vertragstreue !!!

"Hier kurz meine leidvollen Riestererfahrungen mit Signal-Iduna bzw. Hansainvest: 2002 Abschluss eines auf Fonds basierenden Riestervertrages. Eingezahlt wurde bis 2010 jeweils der Höchstförderbetrag, also insgesamt € 10808, so dass sich einschließlich Zinsen ein Guthaben von insgesamt € 11.601,22 im Nov. 2011 zur Verrentung ergab. Darin enthalten sind keine staatlichen Prämien. Die hat es auch heute nach 10 Jahren trotz fristgerechter Antragstellung nicht gegeben. Übrigens sind die Prämienanträge für die Jahre 2005 bis 2007 verschwunden. Und die anderen Prämien kümmert sich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen seit 6 Monaten. Die Bearbeitung des Rentenantrags bei Signal-Iduna dauerte von Sept. 2011 bis zum 14.12.2011. Dann wurde eine Monatsrente von € 43,46 mitgeteilt. Diese wurde dann im Jan. auf € 30,45 vermindert, im Oktober gab es dann nur noch € 15,22 und gestern waren es für Nov. 12 € 19,66!!
Das alles ohne eine schriftl. oder mündl. Information. Nie mehr Signal-Iduna!