Rentenversicherungen mit oder ohne Fonds, Bank- oder Fondssparpläne – je nach Vertragstyp funktioniert die Auszahlung der Riester-Rente ein wenig anders. Die wichtigsten Regeln sind aber gleich: Jeder Anbieter muss dafür sorgen, dass zu Auszahlungsbeginn jedem Kunden mindestens alle seine Einzahlungen und Zulagen zur Verfügung stehen. Alle Kunden bekommen ab dem 85. Lebensjahr aus ihrem Restvermögen eine lebenslange Rente.
Klassische Rentenversicherung
Die klassische Rentenversicherung ist das einzige Riester-Produkt, bei dem die Mindesthöhe der lebenslang garantierten monatlichen Rente schon bei Vertragsschluss feststeht. Diese Rente bekäme der Kunde nur dann nicht, wenn er weniger einzahlt, als bei Vertragsschluss geplant und wenn Überschüsse vom Versicherer die Lücke nicht wettmachen. Die Mindestrente ergibt sich aus den Eigenbeiträgen, die Sparer eingezahlt haben, ihren Zulagen, der Höhe des Garantiezinses (bei Neuverträgen derzeit 1,75 Prozent) und den Kosten, die der Versicherer verlangt. Oft fällt die tatsächliche Auszahlung durch Überschüsse höher aus. Wie viel höher, erfahren Rentner zum Auszahlungsbeginn. Der Aufschlag hängt sehr davon ab, wie gut das Unternehmen gewirtschaftet hat.
Fondspolicen
Weniger Anhaltspunkte, wie hoch die Rente später sein wird, haben Sparer mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung. Denn dort gibt es meist keine garantierte Mindestverzinsung der Sparbeträge. Die meisten Unternehmen rechnen lediglich aus, welche Rente am Ende der Laufzeit herauskäme, wenn nur die vereinbarten Beiträge und Zulagen ohne Erträge zur Verfügung stünden und geben auch nur dafür eine Zusage. Wie viel Rentner dann wirklich bekommen, erfahren sie erst zu Beginn der Auszahlphase. Der Versicherer schichtet am Ende der Sparphase das Fondsvermögen in sichere Anlagen um. Der Kunden bekommt dann eine Rente wie aus einer klassischen Rentenversicherung. Ihre Höhe ergibt sich vor allem aus dem beim Verkauf der Fondsanteile erzielten Erlöse.
Banksparpläne
Sparer mit einem Riester-Banksparplan wissen immerhin, dass ihre Auszahlung höher ausfällt als die gesetzliche Mindestleistung aus Beiträgen und Zulagen. Denn verzinst wird ihr Sparplan auf jeden Fall. Wie viel Vermögen für die Auszahlung letztendlich vorhanden ist, hängt neben den Einzahlungen, den Zulagen und der Laufzeit vor allem von der allgemeinen Zinsentwicklung ab. An sie sind die Zinsen der Banksparpläne gekoppelt. Bankkunden bekommen ihre Auszahlungen entweder zunächst aus einem Bankentnahmeplan und ab ihrem 85. Geburtstag aus einer Rentenversicherung. In diesem Fall wird vom Riester-Vermögen gleich ein Teil für die Restverrentung ab 85 Jahren beiseitegelegt. Sie können aber auch zu Beginn der Auszahlphase mit ihrem Riester-Kapital zu einem Versicherer wechseln und sich dort eine Sofortrente auszahlen lassen. Ein Vorteil des Entnahmeplans ist, dass im Todesfall das Restvermögen automatisch an die Erben fällt. Bei einer Versicherung ist das Geld für die Erben oft verloren.
Fondssparpläne
- Die drei großen Riester-Fondssparplan-Anbieter Union Investment, DWS und Deka organisieren die Auszahlung auch zunächst über Entnahmepläne. Die Höhe der Auszahlung hängt vor allem von den Renditen ab, die ihre Fonds über die Jahre erzielt haben.
- Vom Riester-Vermögen wird ein Teil für die Restverrentung ab 85 Jahren zur Seite gelegt. Die Summe, die übrig bleibt, wird durch die Monate bis zum Alter von 85 Jahren geteilt. Das Ergebnis ist die garantierte Mindestrate. So viel muss die Fondsgesellschaft mindestens auszahlen und auch die Rente des Rentenversicherers darf später diese Summe nicht unterschreiten.
- Meist wird die tatsächliche Auszahlung aber höher ausfallen, da die Fondsanbieter mit dem nicht ausgezahlten Restkapital weiterhin Gewinne erzielen. Die Auszahlungen können deshalb variieren. Auch Fondskunden können am Ende der Sparphase zu einem Versicherer wechseln. Das Riester-Vermögen ist für Erben dann aber meist verloren.
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
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- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
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"Hier kurz meine leidvollen Riestererfahrungen mit Signal-Iduna bzw. Hansainvest: 2002 Abschluss eines auf Fonds basierenden Riestervertrages. Eingezahlt wurde bis 2010 jeweils der Höchstförderbetrag, also insgesamt € 10808, so dass sich einschließlich Zinsen ein Guthaben von insgesamt € 11.601,22 im Nov. 2011 zur Verrentung ergab. Darin enthalten sind keine staatlichen Prämien. Die hat es auch heute nach 10 Jahren trotz fristgerechter Antragstellung nicht gegeben. Übrigens sind die Prämienanträge für die Jahre 2005 bis 2007 verschwunden. Und die anderen Prämien kümmert sich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen seit 6 Monaten. Die Bearbeitung des Rentenantrags bei Signal-Iduna dauerte von Sept. 2011 bis zum 14.12.2011. Dann wurde eine Monatsrente von € 43,46 mitgeteilt. Diese wurde dann im Jan. auf € 30,45 vermindert, im Oktober gab es dann nur noch € 15,22 und gestern waren es für Nov. 12 € 19,66!!
Das alles ohne eine schriftl. oder mündl. Information. Nie mehr Signal-Iduna!