
Die ersten Rentner erleben es schon. Riester-Rentner müssen Steuern zahlen. Selbst von Riester-Häuslebauern fordert das Finanzamt seinen Teil. Der letzte Teil unserer Serie erklärt Auszahlung und Abrechnung.
Bisher erhalten nur wenige Menschen eine Riester-Rente. Beim größten deutschen Versicherer Allianz sind es rund 5 600, beim Fondssparplan-Anbieter DWS nur 143. Das liegt daran, dass es diese Art der geförderten Altersvorsorge erst seit zehn Jahren gibt und die meisten Verträge eine Laufzeit von 30 und mehr Jahren haben.
Die Verträge, die jetzt schon fällig sind, liefen nur ein paar Jahre. Einer der ersten Riester-Rentner ist Gerhard Stadler. Der Rentner aus Haar bei München bekommt bereits seit gut vier Jahren monatlich rund 30 Euro von seinem Versicherer. Das ist nicht viel, aber Stadler hat auch nur rund 4 100 Euro eingezahlt.
Wegen der kurzen Laufzeiten sind die Riester-Renten von heute kaum aussagekräftig. Die Sparer haben meist nur wenig angespart. Außerdem war die staatliche Förderung anfangs niedriger. Erst im Jahr 2008 erreichte sie ihren heutigen Umfang.
So kommt es, dass zum Beispiel bei der Allianz die Auszahlungen im Schnitt bisher bei nur 38 Euro im Monat liegen, bei der DWS sind es rund 45 Euro monatlich.
Die Höhe der Auszahlung hängt neben der Laufzeit und den eigenen Einzahlungen auch noch von anderen Faktoren ab: der Höhe der Förderung, den Kosten des Anbieters und dessen Erfolg am Kapitalmarkt.
Mini-Renten auf einen Schlag
Reicht es am Ende der Sparphase nur für eine sehr kleine Riester-Rente, bekommen die Rentner das gesamte Geld auf einen Schlag ausgezahlt. Im Jahr 2012 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 26,25 Euro monatlich.
Kommen Sparer wie Stadler auch nur knapp über die Grenze, erhalten sie lebenslang eine monatliche Auszahlung. Sie dürfen zwar bis zu 30 Prozent ihres Ersparten zu Beginn des Ruhestands auf einmal entnehmen, der Rest muss aber für monatliche Auszahlungen zur Verfügung stehen.
Ausnahme: Die Rentner setzen das Riester-Vermögen ein, um ihr Haus zu entschulden. Dann dürfen sie dafür ihr ganzes Geld aus dem Vertrag ziehen, solange der Betrag ihre Restschuld nicht übersteigt.
Zurzeit gibt es noch häufig Abfindungen für Minirenten. Die drei Fondsgesellschaften Union Investment, Deka und DWS haben bislang mehr Riester-Sparern eine Abfindung gezahlt als eine Rente.
Riester-Sparer, die ihren Vertrag häufig wechseln, werden auch künftig noch Abfindungen bekommen. Denn wer einmal oder sogar mehrmals den Anbieter wechselt und das Angesparte beim alten Anbieter stehen lässt, bekommt später Abfindungen aus mehreren Verträgen parallel.
Auszahlung frühestens ab 60
Doch wann ist es so weit, dass sich der langjährige Riester-Sparer in einen Riester-Rentner verwandelt? Die Auszahlphase beginnt gewöhnlich wie beim früheren Informatiker Stadler zusammen mit der regulären Altersrente. Auch Beamte beziehen ihre erste Riester-Auszahlung normalerweise, wenn sie ihr Pensionsalter erreicht haben.
Wer früher in den Ruhestand geht, kann auch die Riester-Zahlung früher bekommen, frühestens aber ab dem 60. Geburtstag. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, darf die Riester-Auszahlung erst mit 62 Jahren anfangen.
Lebenslange Rente ab 85 Jahre
Ihre monatlichen Überweisungen bekommen die Riester-Rentner je nach Vertrag entweder von Anfang an aus einer Rentenversicherung oder zunächst aus einem Bank- oder Fondsauszahlplan (siehe „Auszahlung der Riester-Verträge“). Erst ab dem 85. Geburtstag ist eine Rentenversicherung für alle Pflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld auch wirklich bis ans Lebensende reicht. Bei den klassischen Rentenversicherungen ist das ohnehin der Fall.
Banken und Fondsgesellschaften, die Auszahlpläne anbieten, zweigen zu Beginn der Auszahlphase 10 bis 30 Prozent des Kapitals ab. Dieses Geld übertragen sie einem Rentenversicherer, damit er es in eine lebenslange Rente umwandelt, sobald der Riester-Kunde 85 Jahre alt wird.
Die Banken und Fondsgesellschaften schließen dafür mit einem Versicherer einen Vertrag zugunsten des Rentners ab. Einfluss auf die Wahl des Versicherers haben die Riester-Rentner allerdings nicht. Sie können aber auf eigene Faust zu einem Anbieter ihrer Wahl wechseln.
Die Riester-Rente wird besteuert
Für Auszahlungen aus allen Riester-Verträgen fallen im Alter Steuern an. Das kann ein wenig kompliziert werden, wenn ein Sparer nicht all die Jahre die Riester-Förderung bekommen hat, sondern nur während eines Teils der Sparzeit.
Keine Förderung erhalten viele Sparer, während sie vorübergehend selbstständig arbeiten, eine Weile im Ausland verbringen oder länger als drei Jahre nach der Geburt eines Kindes im Beruf aussetzen. Manche Sparer vergessen den Antrag auf Förderung.
Eine voll geförderte Riester-Rente ist voll steuerpflichtig. Beruhen Teile der Auszahlung auf nicht geförderten Beiträgen, besteuert der Gesetzgeber sie geringer.
Vom ungeförderten Teil einer Rente aus einer Versicherung muss zum Beispiel nur ein kleiner Teil versteuert werden. Er ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Bei Beginn mit 65 Jahren sind nur 18 Prozent der Rente zu versteuern.
Die Steuer wird immer mit dem persönlichen Steuersatz berechnet. Der ist im Ruhestand meist niedriger als zuvor.
Die Abgeltungsteuer greift bei Riester-Verträgen nie – ob gefördert oder nicht gefördert. Einige Sparer schließen deshalb ungeförderte Fondssparverträge ab. Sie bekommen damit die Riester-Garantie, dass sie mindestens ihre Einzahlungen zurückbekommen und vermeiden die Abgeltungsteuer. Stattdessen versteuern sie im Alter die Hälfte ihrer Erträge mit ihrem persönlichen Steuersatz. Das ist günstiger.
Steuern bei Wohn-Riester
Ganz anders als bei Sparprodukten funktioniert die Besteuerung von Wohn-Riester-Verträgen. Das Fördergeld vom Staat fließt hier in die Rückzahlung eines Baudarlehens. Im Alter wohnt der Riester-Kunde mietfrei im Eigenheim. Eine Rente, die man besteuern könnte, gibt es nicht.
Der Gesetzgeber hat deshalb das Wohnförderkonto erfunden. In ihm sind alle Zulagen und alle geförderten Tilgungsleistungen verbucht, eventuell auch Geld, das Sparer aus einem Riester-Sparvertrag als Eigenkapital entnommen haben.
Auf das so erfasste Guthaben wird bis zum Rentenbeginn eine jährliche Verzinsung von 2 Prozent draufgeschlagen. So ergibt sich der Betrag, für den Wohn-Riester-Rentner Steuern zahlen. Dafür gilt ebenfalls der persönliche Steuersatz.
Steuererklärung ist fällig
Allerdings ist es nicht so, dass der Anbieter die Steuern – wie zum Beispiel der Arbeitgeber vom Gehalt – gleich abzieht. Das könnte er gar nicht, da er ja nicht weiß, wie hoch ein Riester-Rentner besteuert wird.
Die meisten Riester-Renter mit Spar- oder Wohn-Riester-Vertrag sind vielmehr verpflichtet, einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung zu machen. Nicht alle müssen am Ende wirklich Steuern zahlen, schließlich können die Rentner noch eine Reihe von Freibeträgen nutzen. Doch ohne Steuererklärung ist oft schwer abzuschätzen, ob ein Rentner Steuern zahlen muss oder nicht.
Nur selten Sozialabgaben
Riester-Rentner müssen zwar Steuern zahlen, Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf die Riester-Auszahlungen aber meist nicht an. Zumindest dann nicht,
- wenn die Riester-Kunden in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind,
- wenn sie die Riester-Förderung nicht im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge genutzt haben,
- wenn sie privat krankenversichert sind.
Sozialabgaben müssen nur die wenigen Riester-Kunden bezahlen, die auch noch als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, und alle Riester-Betriebsrentner. Bei ihnen allen gehen rund 17 Prozent von den Auszahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Zufrieden mit gut 7 Prozent Rendite

Unser Riester-Ratgeber erklärt auf 176 Seiten alle Angebote – mit Anleitungen zum Kauf und zum Zulagenvertrag. Sie bekommen ihn im Buchhandel für 16,90 Euro und bei uns im Internet unter www.test.de/shop.
Gerhard Stadler zahlt keine Sozialabgaben auf seine Riester-Rente. Und mit den 30 Euro extra für seine Einzahlung von 4 100 Euro ist er ganz zufrieden.
Der Informatiker im Ruhestand hat selbst ausgerechnet, welchen Ertrag er durch die staatliche Förderung und die Verzinsung von seinem Versicherer erzielt hat. Wichtig dabei ist natürlich auch, wie lange die Riester-Rente gezahlt wird. Bei einer Rentenlaufzeit von insgesamt 18 Jahren hat sich das Sparen mehr als gelohnt. „Dann“, so Stadler, „habe ich mit meinem Riester-Vertrag eine sehr gute Rendite von mehr als 7 Prozent erzielt.“
Serie Riester-Rente
Bereits erschienen:
- Vertrag abschließen 01/2012
- Förderung ohne Job 02/2012
- Beratung und Vertrag 03/2012
- Zulagen zurückholen 04/2012
- Kritik an Riester 05/2012
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
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- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
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"Hier kurz meine leidvollen Riestererfahrungen mit Signal-Iduna bzw. Hansainvest: 2002 Abschluss eines auf Fonds basierenden Riestervertrages. Eingezahlt wurde bis 2010 jeweils der Höchstförderbetrag, also insgesamt € 10808, so dass sich einschließlich Zinsen ein Guthaben von insgesamt € 11.601,22 im Nov. 2011 zur Verrentung ergab. Darin enthalten sind keine staatlichen Prämien. Die hat es auch heute nach 10 Jahren trotz fristgerechter Antragstellung nicht gegeben. Übrigens sind die Prämienanträge für die Jahre 2005 bis 2007 verschwunden. Und die anderen Prämien kümmert sich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen seit 6 Monaten. Die Bearbeitung des Rentenantrags bei Signal-Iduna dauerte von Sept. 2011 bis zum 14.12.2011. Dann wurde eine Monatsrente von € 43,46 mitgeteilt. Diese wurde dann im Jan. auf € 30,45 vermindert, im Oktober gab es dann nur noch € 15,22 und gestern waren es für Nov. 12 € 19,66!!
Das alles ohne eine schriftl. oder mündl. Information. Nie mehr Signal-Iduna!