Serie Riester-Rente, Teil 6: Riester im Ruhe­stand Auszahlung und Abrechnung

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Serie Riester-Rente, Teil 6: Riester im Ruhe­stand - Auszahlung und Abrechnung

Die ersten Rentner erleben es schon. Riester-Rentner müssen Steuern zahlen. Selbst von Riester-Häuslebauern fordert das Finanz­amt seinen Teil. Der letzte Teil unserer Serie erklärt Auszahlung und Abrechnung.

Bisher erhalten nur wenige Menschen eine Riester-Rente. Beim größten deutschen Versicherer Allianz sind es rund 5 600, beim Fonds­sparplan-Anbieter DWS nur 143. Das liegt daran, dass es diese Art der geförderten Alters­vorsorge erst seit zehn Jahren gibt und die meisten Verträge eine Lauf­zeit von 30 und mehr Jahren haben.

Die Verträge, die jetzt schon fällig sind, liefen nur ein paar Jahre. Einer der ersten Riester-Rentner ist Gerhard Stadler. Der Rentner aus Haar bei München bekommt bereits seit gut vier Jahren monatlich rund 30 Euro von seinem Versicherer. Das ist nicht viel, aber Stadler hat auch nur rund 4 100 Euro einge­zahlt.

Wegen der kurzen Lauf­zeiten sind die Riester-Renten von heute kaum aussagekräftig. Die Sparer haben meist nur wenig angespart. Außerdem war die staatliche Förderung anfangs nied­riger. Erst im Jahr 2008 erreichte sie ihren heutigen Umfang.

So kommt es, dass zum Beispiel bei der Allianz die Auszahlungen im Schnitt bisher bei nur 38 Euro im Monat liegen, bei der DWS sind es rund 45 Euro monatlich.

Die Höhe der Auszahlung hängt neben der Lauf­zeit und den eigenen Einzahlungen auch noch von anderen Faktoren ab: der Höhe der Förderung, den Kosten des Anbieters und dessen Erfolg am Kapitalmarkt.

Mini-Renten auf einen Schlag

Reicht es am Ende der Spar­phase nur für eine sehr kleine Riester-Rente, bekommen die Rentner das gesamte Geld auf einen Schlag ausgezahlt. Im Jahr 2012 liegt die Gering­fügig­keits­grenze bei 26,25 Euro monatlich.

Kommen Sparer wie Stadler auch nur knapp über die Grenze, erhalten sie lebens­lang eine monatliche Auszahlung. Sie dürfen zwar bis zu 30 Prozent ihres Ersparten zu Beginn des Ruhe­stands auf einmal entnehmen, der Rest muss aber für monatliche Auszahlungen zur Verfügung stehen.

Ausnahme: Die Rentner setzen das Riester-Vermögen ein, um ihr Haus zu entschulden. Dann dürfen sie dafür ihr ganzes Geld aus dem Vertrag ziehen, solange der Betrag ihre Rest­schuld nicht über­steigt.

Zurzeit gibt es noch häufig Abfindungen für Minirenten. Die drei Fonds­gesell­schaften Union Investment, Deka und DWS haben bislang mehr Riester-Sparern eine Abfindung gezahlt als eine Rente.

Riester-Sparer, die ihren Vertrag häufig wechseln, werden auch künftig noch Abfindungen bekommen. Denn wer einmal oder sogar mehr­mals den Anbieter wechselt und das Angesparte beim alten Anbieter stehen lässt, bekommt später Abfindungen aus mehreren Verträgen parallel.

Auszahlung frühestens ab 60

Doch wann ist es so weit, dass sich der lang­jährige Riester-Sparer in einen Riester-Rentner verwandelt? Die Auszahl­phase beginnt gewöhnlich wie beim früheren Informatiker Stadler zusammen mit der regulären Alters­rente. Auch Beamte beziehen ihre erste Riester-Auszahlung normaler­weise, wenn sie ihr Pensions­alter erreicht haben.

Wer früher in den Ruhe­stand geht, kann auch die Riester-Zahlung früher bekommen, frühestens aber ab dem 60. Geburts­tag. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2011 abge­schlossen wurden, darf die Riester-Auszahlung erst mit 62 Jahren anfangen.

Lebens­lange Rente ab 85 Jahre

Ihre monatlichen Über­weisungen bekommen die Riester-Rentner je nach Vertrag entweder von Anfang an aus einer Renten­versicherung oder zunächst aus einem Bank- oder Fonds­auszahl­plan (siehe „Auszahlung der Riester-Verträge“). Erst ab dem 85. Geburts­tag ist eine Renten­versicherung für alle Pflicht. Damit soll sicher­gestellt werden, dass das Geld auch wirk­lich bis ans Lebens­ende reicht. Bei den klassischen Renten­versicherungen ist das ohnehin der Fall.

Banken und Fonds­gesell­schaften, die Auszahl­pläne anbieten, zweigen zu Beginn der Auszahl­phase 10 bis 30 Prozent des Kapitals ab. Dieses Geld über­tragen sie einem Renten­versicherer, damit er es in eine lebens­lange Rente umwandelt, sobald der Riester-Kunde 85 Jahre alt wird.

Die Banken und Fonds­gesell­schaften schließen dafür mit einem Versicherer einen Vertrag zugunsten des Rentners ab. Einfluss auf die Wahl des Versicherers haben die Riester-Rentner allerdings nicht. Sie können aber auf eigene Faust zu einem Anbieter ihrer Wahl wechseln.

Die Riester-Rente wird besteuert

Für Auszahlungen aus allen Riester-Verträgen fallen im Alter Steuern an. Das kann ein wenig kompliziert werden, wenn ein Sparer nicht all die Jahre die Riester-Förderung bekommen hat, sondern nur während eines Teils der Spar­zeit.

Keine Förderung erhalten viele Sparer, während sie vorüber­gehend selbst­ständig arbeiten, eine Weile im Ausland verbringen oder länger als drei Jahre nach der Geburt eines Kindes im Beruf aussetzen. Manche Sparer vergessen den Antrag auf Förderung.

Eine voll geförderte Riester-Rente ist voll steuer­pflichtig. Beruhen Teile der Auszahlung auf nicht geförderten Beiträgen, besteuert der Gesetz­geber sie geringer.

Vom unge­förderten Teil einer Rente aus einer Versicherung muss zum Beispiel nur ein kleiner Teil versteuert werden. Er ist abhängig vom Jahr des Renten­beginns. Bei Beginn mit 65 Jahren sind nur 18 Prozent der Rente zu versteuern.

Die Steuer wird immer mit dem persönlichen Steu­ersatz berechnet. Der ist im Ruhe­stand meist nied­riger als zuvor.

Die Abgeltung­steuer greift bei Riester-Verträgen nie – ob gefördert oder nicht gefördert. Einige Sparer schließen deshalb unge­förderte Fonds­spar­verträge ab. Sie bekommen damit die Riester-Garantie, dass sie mindestens ihre Einzahlungen zurück­bekommen und vermeiden die Abgeltung­steuer. Statt­dessen versteuern sie im Alter die Hälfte ihrer Erträge mit ihrem persönlichen Steu­ersatz. Das ist güns­tiger.

Steuern bei Wohn-Riester

Ganz anders als bei Spar­produkten funk­tioniert die Besteuerung von Wohn-Riester-Verträgen. Das Fördergeld vom Staat fließt hier in die Rück­zahlung eines Baudarlehens. Im Alter wohnt der Riester-Kunde mietfrei im Eigenheim. Eine Rente, die man besteuern könnte, gibt es nicht.

Der Gesetz­geber hat deshalb das Wohn­förderkonto erfunden. In ihm sind alle Zulagen und alle geförderten Tilgungs­leistungen verbucht, eventuell auch Geld, das Sparer aus einem Riester-Spar­vertrag als Eigen­kapital entnommen haben.

Auf das so erfasste Guthaben wird bis zum Renten­beginn eine jähr­liche Verzinsung von 2 Prozent drauf­geschlagen. So ergibt sich der Betrag, für den Wohn-Riester-Rentner Steuern zahlen. Dafür gilt ebenfalls der persönliche Steu­ersatz.

Steuererklärung ist fällig

Allerdings ist es nicht so, dass der Anbieter die Steuern – wie zum Beispiel der Arbeit­geber vom Gehalt – gleich abzieht. Das könnte er gar nicht, da er ja nicht weiß, wie hoch ein Riester-Rentner besteuert wird.

Die meisten Riester-Renter mit Spar- oder Wohn-Riester-Vertrag sind vielmehr verpflichtet, einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung zu machen. Nicht alle müssen am Ende wirk­lich Steuern zahlen, schließ­lich können die Rentner noch eine Reihe von Frei­beträgen nutzen. Doch ohne Steuererklärung ist oft schwer abzu­schätzen, ob ein Rentner Steuern zahlen muss oder nicht.

Nur selten Sozial­abgaben

Riester-Rentner müssen zwar Steuern zahlen, Krankenkassen- und Pflege­versicherungs­beiträge fallen auf die Riester-Auszahlungen aber meist nicht an. Zumindest dann nicht,

  • wenn die Riester-Kunden in der gesetzlichen Kranken­versicherung der Rentner pflicht­versichert sind,
  • wenn sie die Riester-Förderung nicht im Rahmen einer betrieblichen Alters­vorsorge genutzt haben,
  • wenn sie privat kranken­versichert sind.

Sozial­abgaben müssen nur die wenigen Riester-Kunden bezahlen, die auch noch als Rentner freiwil­lig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind, und alle Riester-Betriebs­rentner. Bei ihnen allen gehen rund 17 Prozent von den Auszahlungen für Kranken- und Pflege­versicherung ab.

Zufrieden mit gut 7 Prozent Rendite

Serie Riester-Rente, Teil 6: Riester im Ruhe­stand - Auszahlung und Abrechnung

Unser Riester-Ratgeber erklärt auf 176 Seiten alle Angebote – mit Anleitungen zum Kauf und zum Zulagen­vertrag. Sie bekommen ihn im Buch­handel für 16,90 Euro und bei uns im Internet unter www.test.de/shop.

Gerhard Stadler zahlt keine Sozial­abgaben auf seine Riester-Rente. Und mit den 30 Euro extra für seine Einzahlung von 4 100 Euro ist er ganz zufrieden.

Der Informatiker im Ruhe­stand hat selbst ausgerechnet, welchen Ertrag er durch die staatliche Förderung und die Verzinsung von seinem Versicherer erzielt hat. Wichtig dabei ist natürlich auch, wie lange die Riester-Rente gezahlt wird. Bei einer Renten­lauf­zeit von insgesamt 18 Jahren hat sich das Sparen mehr als gelohnt. „Dann“, so Stadler, „habe ich mit meinem Riester-Vertrag eine sehr gute Rendite von mehr als 7 Prozent erzielt.“

Serie Riester-Rente

Bereits erschienen:

  • Vertrag abschließen 01/2012
  • Förderung ohne Job 02/2012
  • Beratung und Vertrag 03/2012
  • Zulagen zurückholen 04/2012
  • Kritik an Riester 05/2012
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Rudi_Dutschke am 05.11.2012 um 11:06 Uhr
Signal-Iduna: Vorsicht, keine Vertragstreue !!!

"Hier kurz meine leidvollen Riestererfahrungen mit Signal-Iduna bzw. Hansainvest: 2002 Abschluss eines auf Fonds basierenden Riestervertrages. Eingezahlt wurde bis 2010 jeweils der Höchstförderbetrag, also insgesamt € 10808, so dass sich einschließlich Zinsen ein Guthaben von insgesamt € 11.601,22 im Nov. 2011 zur Verrentung ergab. Darin enthalten sind keine staatlichen Prämien. Die hat es auch heute nach 10 Jahren trotz fristgerechter Antragstellung nicht gegeben. Übrigens sind die Prämienanträge für die Jahre 2005 bis 2007 verschwunden. Und die anderen Prämien kümmert sich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen seit 6 Monaten. Die Bearbeitung des Rentenantrags bei Signal-Iduna dauerte von Sept. 2011 bis zum 14.12.2011. Dann wurde eine Monatsrente von € 43,46 mitgeteilt. Diese wurde dann im Jan. auf € 30,45 vermindert, im Oktober gab es dann nur noch € 15,22 und gestern waren es für Nov. 12 € 19,66!!
Das alles ohne eine schriftl. oder mündl. Information. Nie mehr Signal-Iduna!