Kosten für Krankheiten
Von außergewöhnlichen Belastungen wie Kosten für Ärzte, Medikamente und Praxisgebühren zieht das Finanzamt als zumutbare Belastung ab:
Rentner oder Pensionäre | Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn dieser so hoch ist1 | ||
bis 15 340 Euro | bis 51130 Euro | über 51130 Euro | |
Rentner oder Pensionäre | Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn dieser so hoch ist1 | ||
bis 15 340 Euro | bis 51130 Euro | über 51130 Euro | |
Alleinstehende ohne Kinder | 5 | 6 | 7 |
Ehepaare ohne Kinder | 4 | 5 | 6 |
Alleinstehende/ | 2 | 3 | 4 |
Alleinstehende/ | 1 | 1 | 2 |
- 1 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich aus der Differenz zwischen steuerpflichtigen Einnahmen und Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Von Kapitaleinnahmen gehen außerdem noch der Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ab.
- 2 Mit Kindern, für die es im Jahr mindestens einen Monat Kindergeld oder Kinderfreibeträge (ganz oder zur Hälfte) gab.
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