Arzt. Fragen Sie beim Arzt nach, bevor Sie bezahlen, wenn Ihnen eine Rechnung unstimmig vorkommt. Wurde die Leistung erbracht? Ist die Rechnung nachvollziehbar und formal korrekt? Helfen kann Ihnen die „GOÄ Prüfsoftware“ des Verbandes der privaten Krankenversicherung unter www.derprivatpatient.de.
Ausweg. Stellt sich nach der Behandlung ein Abrechnungsfehler des Arztes heraus, ist es zu Ihrem Vorteil, wenn Ihr Krankenversicherer sich Ihre Ansprüche abtreten lässt. Sie bekommen dann die strittige Rechnung erstattet. Ihr Versicherer fordert den Betrag vom Arzt oder Krankenhaus zurück.
Helfer. Sie können sich bei Problemen mit der Versicherung kostenlos von der Unabhängigen Patientenberatung beraten lassen. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie unter www.unabhaengige-patientenberatung.de, telefonisch gibt es Rat unter 0 800/0 11 77 22.
Eine außergerichtliche Schlichtung, die Privatversicherte kostenlos in Anspruch nehmen können, bietet der PKV-Ombudsmann, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin. Informationen gibt es auch im unter www.pkv-ombudsmann.de.
Rechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für Sie als Privatpatient, da Sie bei einem Streit neben Gerichts- und Anwaltskosten häufig auch teure Sachverständigengutachten bezahlen müssen. Sie brauchen eine Police mit Vertragsrechtsschutz.
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