Serie Löcher im Schutz, Teil 6

Private Krankenversicherung: Kein Rundum-Schutz

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Private Krankenversicherer leisten nicht immer mehr als gesetzliche Kassen. Oft bieten sie sogar weniger Leistung.

  • Kinder, die Ehefrau oder der Ehemann ohne eigenes Einkommen werden nicht beitragsfrei mitversichert. Für jede Person muss Beitrag gezahlt werden, auch für Kinder.
  • In der Elternzeit besteht keine beitragsfreie Versicherung.
  • Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Krankentagegeld. Die Höhe wird im Vertrag vereinbart. Soll der Tagessatz hoch sein, ist der Tarif teurer als bei einem niedrigen Tagessatz. Der Kranke muss seinen Krankenversicherungsbeitrag weiterzahlen.
  • Muss der Versicherte der Arbeit fernbleiben, weil sein Kind krank ist, wird der Verdienstausfall nicht durch ein Kinderkrankentagegeld ausgeglichen.
  • Für Psychotherapie sind die Leistungen je nach Tarif sehr unterschiedlich. In einigen Tarifen gibt es keine Leistung für Psychotherapie. Bei anderen Tarifen ist sie begrenzt auf 20 bis 50 Sitzungen, zum Teil nur nach vorheriger Genehmigung des Versicherers. Zum Teil werden nur Kosten für eine Therapie durch einen Arzt, nicht durch einen Psychologen übernommen. Eine unbegrenzte Zahl von Sitzungen im Jahr gibt es nur in teuren Tarifen.
  • Die privaten Versicherer bezahlen keine Haushaltshilfe, wenn Versicherte im Krankenhaus oder zur Kur sind oder häusliche Krankenpflege benötigen und zuhause ein Kind unter zwölf Jahren zu versorgen haben.
  • Eine Behandlungspflege zuhause (zum Beispiel Verbandswechsel) oder eine Pflege zuhause, durch die ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann, wird nicht bezahlt.
  • Ambulante Vorsorge- und Rehakuren werden in den meisten Tarifen nicht bezahlt.
  • Für Sterbebegleitung in einem Hospiz zahlt die private Versicherung nicht.
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