Serie Klauseln verstehen, Teil 7 Beamtenklausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Serie Klauseln verstehen, Teil 7 - Beamtenklausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Einige Versicherer bieten Beamten in der Berufs­unfähigkeits­versicherung güns­tigere Regeln für den Ernst­fall Dienst­unfähigkeit an. Das spart Papierkram und schont die Nerven.

Beamte auf Lebens­zeit haben den sichersten Job, den man sich vorstellen kann. Aber auch sie können so krank werden, dass sie ihre Arbeit vorzeitig aufgeben. Dann bescheinigt ihnen der Dienst­herr die „Dienst­unfähigkeit“.

In solch einem Fall wäre es von Vorteil, wenn ein Berufs­unfähigkeits­versicherer eine Rente problemlos zahlte. In unserem Test „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ in Finanztest 07/2011 bieten 11 von 52 Versicherern Beamten besondere Bedingungen oder eine Dienst­unfähigkeits­klausel „DU“ an.

Doch kein Versicherer schließt sich vorbehaltlos der Entscheidung des Dienst­herrn an. Eine „echte Beamtenklausel“, bei der die Versetzung oder Entlassung in den Ruhe­stand als Berufs­unfähigkeit gilt, bietet kein getesteter Tarif.

Gesundheitliche Gründe

Die Versicherer verlangen in der Regel, dass ein Beamter aus medizi­nischen Gründen dauer­haft dienst­unfähig geworden ist. Liegt diese Voraus­setzung vor, verlangen einige keine weiteren ärzt­lichen Gutachten und erkennen die Berufs­unfähigkeit an. Das erspart zumindest weitere Arzt­besuche.

Von den im Test sehr guten Angeboten leistet die universa, wenn Beamte des öffent­lichen Dienstes oder Richter „allein aus gesundheitlichen Gründen“ wegen Dienst­unfähigkeit in den Ruhe­stand versetzt oder entlassen werden. Die DBV zahlt, wenn ein Beamter „ausschließ­lich wegen medizi­nisch fest­gestellter allgemeiner Dienst­unfähigkeit“ entlassen beziehungs­weise in den Ruhe­stand versetzt wird. Versicherer Condor leistet „ausschließ­lich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte“. Liegen diese Voraus­setzungen nicht vor, verlangt Condor weitere Unter­suchungen durch beauftragte Ärzte.

Beruf und Alter

Serie Klauseln verstehen, Teil 7 - Beamtenklausel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ausgebrannt: Auch viele verbeamtete Lehrer gehen krank­heits­bedingt vorzeitig in den Ruhe­stand. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Dienst­unfähigkeits­klausel kann Auseinander­setzungen mit dem Versicherer ersparen.

Versicherer mit einer Dienst­unfähigkeits­klausel unterscheiden auch nach Beruf und Alter. So bietet die Provinzial Rhein­land ihre besonderen Bedingungen für Beamte nur verbeamteten Ärzten an.

Streifen­polizisten erhalten bei den meisten Versicherern nur Verträge bis zum 55. Lebens­jahr. Beamte auf Widerruf oder auf Probe haben es teil­weise schwer, das Risiko Dienst­unfähigkeit zu versichern. Der Versicherer WWK beispiels­weise bietet die DU-Klausel nur Beamten auf Lebens­zeit an. Andere Versicherer zahlen nur zwei oder drei Jahre. Dabei haben gerade junge Beamte einen hohen Absicherungs­bedarf. Der Staat zahlt erst nach einer Verbeamtung auf Lebens­zeit und fünf Dienst­jahren ein Ruhe­gehalt. Wer vor Erfüllung der Warte­zeit dienst­unfähig wird, kann eine Erwerbs­minderungs­rente beantragen.

Vorerkrankungen

Ob Berufs­anfänger oder schon auf Lebens­zeit vereidigt: Für Beamte kann es genauso problematisch sein, den gewünschten Schutz zu bekommen, wie für andere Berufs­gruppen auch. Wer gesundheitliche Probleme hat oder hatte, bekommt auch als verbeamteter Antrag­steller oft nur ein Angebot mit Risiko­zuschlag oder mit einem Ausschluss. Besonders problematisch ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung – mit oder ohne DU-Klausel –, wenn es um psychische Erkrankungen geht.

Rund die Hälfte der krank­heits­bedingten Frühpensionierungen von Beamten erfolgt aufgrund psychischer Erkrankungen und Verhaltens­störungen.

Bei der Suche nach gutem Berufs­unfähigkeits­schutz sollten sich Beamte zunächst an die Versicherer mit DU-Klausel wenden. Doch bevor sie sich auf einen unzu­läng­lichen Vertrag mit Dienst­unfähigkeits­klausel einlassen, ist es immer besser, anderswo kompletten Schutz zu suchen, auch ohne Klausel.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 31.10.2018 um 14:36 Uhr
Dienstunfähigkeitsklausel

@Ferdinand445: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuellen Versicherungsberatungendurchführen können. Hierzu können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Zur DU-Klausel Folgendes: In der Regel enthebt die Dienstunfähigkeitsklausel ja nur einer weiteren Prüfung durch den Versicherer. Ihr Dienstherr wird Sie nicht, ohne dies zu prüfen, dienstunfähig schreiben, sondern ebenfalls untersuchen lassen, ob Sie weiterhin einsatzfähig sind oder nicht und ob die Beeinträchtigung dauerhaft ist. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist längst nicht die wichtigste Klausel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann im Berufsunfähigkeitsfall Ärger ersparen. Denn mit der Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit folgt automatisch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Ob ein Vertrag mit Klausel aber wirklich besser ist, hängt von der Formulierung der Klausel ab. Zu einem Wechsel Ihres bestehenden Vertrages können wir Ihnen nicht raten. Sie würden aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters mindestens erheblich höhere Beiträge zahlen. Außerdem müssen die Gesundheitsfragen beim neuen Anbieter beantwortet werden. Sollte sich in der Zwischenzeit Ihr Gesundheitszustand verschlechtert haben, können Sie damit rechnen, entweder Zuschläge zu zahlen oder dass je nach Schwere der Beeinträchtig, das jeweilige Krankheitsbild ausgeschlossen wird. (TK)

Ferdinand445 am 28.10.2018 um 11:11 Uhr
Zum vorgenannten Kommentar, § 2

§ 2 der Bedingungen der Hannoverschen sagt zur Berufsunfähigkeit:
vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraus-
sichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben und er auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung bei Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht. Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung
und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs
absinken. ...

Ferdinand445 am 28.10.2018 um 11:04 Uhr
Was tun bei bestehender Berufsunfähigkeitsvers.?

Guten Tag,
ich habe aufgrund des sehr guten Testergebnisses im Jahr 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hannoverschen Versicherung abgeschlossen. Damals als Angestellte in der freien Wirtschaft. Jetzt strebe ich eine Verbeamtung als Verwaltungsbeamte an, mein Beruf ändert sich somit nach einem erneuten Studium. Zur Dienstunfähigkeit steht im bestehenden Vertrag nur folgendes:
+++++++++
Berufsunfähigkeit bei Beamten:
Auch die Berufsunfähigkeit eines Beamten beurteilt sich allein nach den vorgenannten Regelungen des § 2- unabhängig von einer etwaigen Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne.
+++++++++++++++
Was soll ich im Falle einer Verbeamtung also tun? Die Versicherung wechseln? Eine Änderung der bestehenden Versicherung unter Aufnahme einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird sicher bei der Hannoverschen nicht möglich sein.
Vielen Dank vorab für Ihren Rat.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.06.2018 um 15:13 Uhr
Tarife mit Dienstunfähigkeitsklausel

@Privat8000: Im Produktfinder zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie die Testtabelle danach filtern, welche Tarife eine Dienstunfähigkeitsklausel haben. Im Moment sind es 28 Tarife, wovon neun das Gesamtqualitätsurteil sehr gut erhielten: test.de/berufsunfaehigkeit (maa)

Privat8000 am 18.06.2018 um 22:35 Uhr
Dienstunfähigkeit Klauseln 2018 Anwärter

Der letzte Test von Anbietern mit Dienstunfähigkeitsklausel stammt aus 2011. Gute Angebote scheinen rar zu sein. Da in den ersten 5 Jahren alle Anwärter und zur Probe Beamte keinerlei Ansprüche gegen den Dienstherrn haben wenn sie so erkranken, dass sie nicht mehr arbeiten können, ist diese Versicherung ein muss! Leider gibt es keinerlei aktuelle Tests. Huk leistet nur 6 Jahre, Debeka haben komplexe Klauseln, andere undurchsichtige Du Klauseln, hier wäre Hilfe der Test Redaktion durch einen aktuellen Test für alle Anwärter mehr als wünschenswert. Also liebe Redaktion, wie wäre es mit einem Test bevor die Studiengänge beginnen 😊