Bleibt eine Beschwerde beim Ombudsmann oder bei der Versicherungsaufsicht erfolglos, können Kunden immer noch klagen.
|
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) |
Versicherungsombudsmann |
Ombudsmann der privaten Krankenversicherung (PKV) |
Zuständig für ... |
Kunden aller Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Auch Kunden von Vermittlern. |
Privatkunden aller Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, der privaten Krankenvollversicherung, der privaten Pflegeversicherung und der privaten Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung). Auch Kunden von Versicherungsvermittlern. Ausnahme: Vermittler von Kranken- und Pflegeversicherungen. |
Kunden der privaten Krankenvollversicherung, privaten Krankenzusatzversicherung, privaten Pflegeversicherung. Auch Kunden von Vermittlern, die diese Versicherungen anbieten. |
Entscheidungskompetenz |
Als staatliche Versicherungsaufsicht geht die Bafin gegen Unregelmäßigkeiten von Versicherern vor und sorgt dafür, dass sie Gesetze einhalten und Gerichtsurteile umsetzen. Die Bafin ist jedoch keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. |
Bei einem Streitwert bis zu 10 000 Euro entscheidet der Ombudsmann verbindlich, das heißt, der Versicherer ist daran gebunden. Bei einem höheren Streitwert bis zu 100 000 Euro gibt er eine Empfehlung, an die der Versicherer nicht gebunden ist. Bei einem Streitwert über 100 000 Euro ist der Versicherungsombudsmann nicht zuständig. |
Der PKV-Ombudsmann strebt eine „gütliche Einigung“ zwischen den Beteiligten an. Kommt sie nicht zustande, spricht der PKV-Ombudsmann eine „förmliche Empfehlung“ aus. Der Versicherer ist daran jedoch nicht gebunden. |
Fristen |
Kunden können sich jederzeit beschweren, ohne Fristen einhalten zu müssen. Sie sollten zunächst jedoch „eine schriftliche Entscheidung der Geschäftsleitung“ des Versicherers einholen, so die Bafin. Eine Beschwerde bei der Bafin unterbricht nicht die Verjährung von Kundenansprüchen. |
Kunden müssen dem Versicherer sechs Wochen Zeit einräumen, um über ihren Anspruch zu entscheiden. Ist diese Frist ergebnislos verstrichen, können sie sich beim Ombudsmann beschweren. Für die Dauer des Beschwerdeverfahrens ist die Verjährung der Kundenansprüche unterbrochen. |
Kunden müssen sich zunächst beim Versicherer beschweren. Lehnt das Unternehmen den Anspruch ab oder reagiert innerhalb von sechs Wochen gar nicht, kann sich der Kunde beim PKV-Ombudsmann beschweren. Dafür hat er bis zu einem Jahr lang Zeit. Für die Dauer des Beschwerdeverfahrens ist die Verjährung der Kundenansprüche unterbrochen. |
Durchschnittliche Verfahrensdauer bis zur Entscheidung |
Keine Angabe im Jahresbericht; laut Bafin-Pressestelle „vom Einzelfall abhängig“. |
Knapp viereinhalb Monate |
Rund drei Monate |
Zahl der Beschwerden im Jahr 2010 |
13 258 |
18 357 |
5 964 |
Erfolgsquote im Jahr 2010 |
30,7 Prozent der Beschwerden gingen für die Kunden erfolgreich aus. |
19,3 Prozent der Beschwerden über Lebensund private Rentenversicherungen waren erfolgreich. In den übrigen Versicherungssparten waren es 38,2 Prozent. |
28 Prozent der Beschwerden endeten mit einem „vollständigen oder teilweisen Erfolg“ für die Kunden. |
Kontakt |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Telefon: 02 28/ 299 70 299 poststelle@bafin.de |
Versicherungsombudsmann e. V. Telefon: 0 800/3 69 60 00 beschwerde@versicherungsombudsmann.de |
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Telefon: 0 18 02/55 04 44 www.pkv-ombudsmann.de |
Quellen: Bafin-Jahresbericht. Jahresberichte des Versicherungsombudsmanns und des PKV-Ombudsmanns 2010, eigene Recherchen.
-
- Welche Versicherungen wichtig sind, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Hier lesen Sie, worauf es ankommt – und wie Sie durch Aussortieren sparen können.
-
- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
-
- Kunden mit Riester-Vertrag dürfen ihren Anbieter wechseln. Doch immer wieder gibt es dabei Probleme, wie wir aus Leserzuschriften wissen. Probleme hatte auch unser Leser...