Entscheidung. Verlangen Sie im Konflikt mit Ihrem Versicherer eine schriftliche Entscheidung und beschweren Sie sich erst danach beim zuständigen Versicherungsombudsmann oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Lassen Sie sich aber nicht vom Versicherer hinhalten. Bleibt Ihr Anliegen sechs Wochen lang unbeantwortet, beschweren Sie sich beim Ombudsmann oder bei der Bafin.
Beschwerde. Beschweren Sie sich zuerst beim zuständigen Ombudsmann. Denn für die Dauer dieses Verfahrens ist die Verjährung unterbrochen, die sonst nach drei Jahren Ihren Anspruch gegen den Versicherer zunichte macht. Zweiter Vorteil: Die Ombudsmänner entscheiden – anders als die Bafin – über Ihren individuellen Fall. Bleibt Ihre Beschwerde erfolglos, können Sie sich immer noch bei der Bafin beschweren. Hier ist die Verjährung allerdings nicht unterbrochen. Sie können sich nicht zeitgleich an den Ombudsmann und an die Bafin wenden.
Unterlagen. Nennen Sie in Ihrer Beschwerde Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Name und Anschrift des Unternehmens, die Art der Versicherung, die Nummer des Versicherungsscheins und gegebenenfalls die Schadennummer. Fügen Sie der Beschwerde Kopien (keine Originale) vom Vertrag, von den Abrechnungen, dem Versicherungsschein sowie dem Schriftwechsel bei.
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