Unser Rat
- Informieren: Informieren Sie nach dem Tod des Versicherungsnehmers unverzüglich den Versicherer.
- Kündigen: Trennen Sie sich rigoros von zu teuren Policen – auch von geerbten. Eine Übersicht über die Kündigungsregeln finden Sie in der Tabelle „Kündigungsfristen“ aus unserem Special „Versicherungen“.
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