
Zum Erbe gehören auch Versicherungsverträge, denn längst nicht jeder Vertrag endet mit dem Tod. Die Regeln nach dem Tod des Versicherungsnehmers sind unterschiedlich: Mit Haus und Auto erben die Hinterbliebenen auch die entsprechenden Versicherungen. Policen, die sich auf den Verstorbenen selbst beziehen, enden dagegen. Finanztest erklärt, wie Erben mit den unterschiedlichen Policen umgehen sollten.
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