Klausel: Achten Sie auf Formulierungen in den Versicherungsbedingungen wie „Der Versicherer erbringt Leistungen bei akuter, unerwarteter Erkrankung ...“. Oder „Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie vor Reiseantritt wussten oder für Sie absehbar war, dass Ihnen vor Reiseantritt bekannte Beschwerden ... behandlungsbedürftig werden.“
Attest: Wenn Sie Vorerkrankungen haben oder chronisch krank sind, sollten Sie eine längere Reise mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Lassen Sie sich für den Auslandsreise-Krankenversicherer schriftlich bestätigen, dass Sie reisefähig sind und aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Reise bestehen.
Krankenkasse: Wer chronisch krank ist und nachweislich keinen privaten Versicherer findet, kann für maximal sechs Wochen Behandlungskosten von der Krankenkasse ersetzt bekommen. Dies gilt auch für Reisen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören.
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