Europa bekommt ein neues Zahlungssystem: Sepa. Aber noch nicht am 1. Februar. Weil viele kleine und mittelständische Unternehmen die Umstellung nicht rechtzeitig geschafft haben, will die EU-Kommission die Frist um sechs Monate bis August verlängern. Überweisungen und Lastschriften über Ländergrenzen hinweg werden dann einfacher. Die Verschiebung hat zunächst keine Auswirkungen auf Privatpersonen. test.de beantwortet die wichtigsten Fragen und sagt, was auf Verbraucher zukommt.
Störungen des Zahlungsverkehrs befürchtet


Alle paar Tage kam in den vergangenen Wochen ein Brief: Banken, Stromversorger, Versicherungen, Kreditkartenherausgeber und Vereine informierten ihre Kunden und Mitglieder über Veränderungen im Zahlungsverkehr. Ab 1. Februar 2014 sollten die nationalen Zahlungsverfahren der EU-Länder wie Überweisungen und Lastschriften auf einen gemeinsamen Standard umgestellt werden und damit ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, englisch „Single Euro Payments Area“, kurz Sepa entstehen. Die EU-Kommission hat eine Verlängerung der Frist um ein halbes Jahr vorgeschlagen. Die Umstellungsrate auf Sepa sei noch nicht hoch genug und könnte zu Störungen des Zahlungsverkehrs führen.EU-Mitgliedsstaaten und Europaparlament haben sich daraufhin geeinigt, dem Antrag auf Verschiebung zuzustimmen und das SEPA-Zahlungssystem erst bis zum 1. August endgültig einzuführen.
Was ändert sich für mich als Bankkunde mit der Umstellung auf die europäischen Zahlungsverfahren?
Sie müssen sich an neue Zahlen und Buchstabenreihen gewöhnen. Statt der alten Kontonummer und Bankleitzahl gelten für Überweisungen und Lastschriften künftig die 22-stellige internationale Bankkontonummer (Iban) und der 8-stellige Bankcode (Bic). Die neuen Daten erfahren Sie bei Ihrer kontoführenden Bank. Sie stehen auch auf dem Kontoauszug, beim Onlinebanking in den Kontoinformationen und zum Teil schon auf der Girocard (frühere ec-Karte). Die Bic müssen Sie bei Zahlungen im Inland nicht mehr angeben, sondern nur noch für Euro-Zahlungen innerhalb der EU.
Was passiert, wenn ich nach dem Umstellungstermin noch die alten Zahlen verwende?
Bei Überweisungen macht das nichts, bei Lastschriften schon. Für Überweisungen gibt es noch eine Übergangsfrist. Die Banken wandeln für Sie die alten Kontoangaben in die Iban und Bic um, sowohl für Ihr eigenes Konto als auch für das Ihrer Zahlungsempfänger. Dagegen sind Lastschriften ab dem Umstellungstermin nur noch mit den neuen Sepa-Bankdaten möglich. Besser ist es in jedem Fall, sich schon gleich an Iban und Bic zu gewöhnen.
Eine Prüfziffer verhindert Fehlbuchungen
Die neue Kontonummer ist jetzt fast doppelt so lang wie bisher. Sind da nicht Zahlendreher und Tippfehler vorprogrammiert?
Dafür gibt es einen Schutz: Jede Iban wird durch eine zweistellige Prüfziffer abgesichert. Sie folgt auf das Länderkürzel am Anfang (siehe Grafik). Die Prüfziffer wird für jede Iban extra berechnet. Dabei fallen Tippfehler sofort auf und die Bank führt die Überweisung gar nicht aus.

Die Iban setzt sich übrigens aus den bisher bekannten Zahlen zusammen: der alten Bankleitzahl und Kontonummer. Zur Erleichterung trägt auch bei, dass die aus Buchstaben bestehende Bic beim Onlinebanking meist automatisch eingetragen wird. Sie kann bei Inlandszahlungen auch weggelassen werden.
Welche Vorteile hat denn für mich die Sepa-Umstellung?
Mit der Vereinheitlichung werden grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften im Sepa-Raum einfacher, schneller und günstiger, sofern sie in Euro abgewickelt werden. Das gilt für alle Zahlungen zwischen den 28 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. Sie können künftig zum Beispiel das Geld für die Stromrechnung Ihres Häuschens in Italien von Ihrem deutschen Konto aus per Lastschrift einziehen lassen. Die Bankkunden aller Sepa-Länder können alle dieselben Formulare verwenden und benötigen nur noch ein Konto, auch wenn sie mit mehreren Ländern zu tun haben. Grenzüberschreitende Zahlungen dürfen nur noch so viel wie Inlandszahlungen kosten und werden damit für deutsche Bankkunden in der Regel günstiger. Die Überweisungen müssen genauso schnell ausgeführt werden wie im Inland. Eine elektronische Überweisung muss den Empfänger am nächsten Bankarbeitstag erreichen, Papierüberweisungen in maximal zwei Bankarbeitstagen.
Künftig muss über jede Buchung vorab informiert werden
An welchen Stellen muss ich als Bankkunde aktiv werden?
Die Sepa-Umstellung ist für Sie keine große Sache. Daueraufträge stellen die Banken automatisch auf die neuen Daten um. Dasselbe gilt für die Empfängerliste, die Sie im Onlinebanking angelegt haben. Ihre Einzugsermächtigungen bleiben bestehen, sofern Sie diese schriftlich erteilt haben. Andernfalls wird der Zahlungsempfänger – zum Beispiel der Stromversorger – jetzt ein „Mandat“ für die neue Sepa-Basislastschrift einholen. Sie geben damit Ihrem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, Geld von Ihrem Konto per Lastschrift einzuziehen und zugleich der Bank das Okay, den Betrag vom Konto abzubuchen und weiterzugeben. Neu ist, dass Sie künftig mindestens 14 Tage vor der Buchung eine Information per Post, E-Mail, SMS, Telefon, Fax oder als Rechnung über Betrag und Fälligkeitsdatum der Lastschrift bekommen müssen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Lastschriften wie der Miete reicht eine einmalige Information.
Kann ich einer Lastschrift wie bisher widersprechen?
Ja, die Fristen haben sich nur geringfügig geändert. Sie können jeder Lastschrift innerhalb von acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Vor Juli 2012 waren es sechs Wochen nach Quartalsabschluss. Die Bank muss den Betrag dann zurückbuchen. Wenn Sie keine Einzugsermächtigung erteilt hatten, können Sie auch noch bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung widersprechen.
Wie gebe ich beim Telefonbanking die Buchstaben der Iban und Bic ein? Bei mir werden nur Ziffern akzeptiert.
Für Zahlungen im Inland müssen Sie gar keine Buchstaben angeben. Sie tippen wie bisher die alte Kontonummer und Bankleitzahl über die Tastatur Ihres Telefons ein. Entweder wandelt die Bank diese Zahlen automatisch in die neue Iban und Bic um, oder sie hat ihr Sprachdialogsystem so programmiert, dass das Länderkürzel DE voreingestellt ist.
Tipps
- Kontrolle. Prüfen Sie trotz möglicher Fristverlängerung jetzt schon, ob alle Ihre Daueraufträge und Einzugsermächtigungen wie bisher gebucht werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Einzugsberechtigte Ihre korrekten Daten hat und reibungslos sein Geld einziehen kann.
- Datenklau. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Sepa-Informationsschreiben per E-Mail bekommen und öffnen Sie keine Links darin. Betrüger versuchen auf diese Weise, Schadprogramme einzuschleusen. Geben Sie nie Ihre Zugangsdaten zum Konto und keine Transaktionsnummern auf solch einer Internetseite ein. Schützen Sie Ihren PC mit aktuellen Firewalls und Virenscannern.
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- Konten bei verschiedenen Banken lassen sich mit speziellen Banking-Apps gemeinsam verwalten. Wir haben 14 Apps für iOS und Android getestet. Nur zwei schneiden gut ab.
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- Bankkunden steht die Erstattung rechtswidriger Gebührenerhöhungen zu. Doch viele Banken mauern. Neu: Der Online-Broker Flatex muss Negativzinsen erstatten.
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- Ein Basiskonto bekommt jeder, ohne Schufa-Abfrage. In unserem Vergleich Basiskonten finden Menschen mit wenig Einkommen günstige Konten bei 132 Banken.
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@frankflo
Sie haben Recht!!
Eine Rückfrage beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband ergab Folgendes:
Da die Schweiz aus deutscher Sicht kein EWR-Staat ist, gelten die in § 675q Abs. 3 BGB festgeschriebene SHARE-Regel (d. h. Zahler wie Zahlungsempfänger tragen jeweils die Entgelte, die ihr Institut berechnet) sowie das Preisgleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 der EU-Preisverordnung hier nicht.
Daraus folgt...
Deutsche Zahlungsdienstleister dürfen Überweisungen in die Schweiz höher bepreisen als Inlandsüberweisungen.
Die inkorrekte Angabe von unserer Seite bitten wir zu entschuldigen. (dda)
Etwas verwundert habe ich festgestellt, daß die Lastschriften für meine TEST-Abonnements heute noch nach dem alten Verfahren eingezogen wurden. Ebenso habe ich bisher keine Benachrichtigung über ein SEPA-Mandat gesehen.
"Kontrolle. Prüfen Sie trotz möglicher Fristverlängerung jetzt schon, ob alle Ihre Daueraufträge und Einzugsermächtigungen wie bisher gebucht werden. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Einzugsberechtigte Ihre korrekten Daten hat und reibungslos sein Geld einziehen kann."
Der Tipp ist echt an der Realität vorbei und macht den Menschen völlig unnötig Angst!!!
Natürlich muss grundsätzlich jeder dem Zahlungsempfänger im Lastschriftverfahren korrekte Kontokennungen zum Einzug übermitteln. Man muss dies aber nicht nochmal tun, nur weil der Einziehende irgendwann per SEPA einzieht. Jeder Lastschrifteinzieher ist selbst dafür verantwortlich seine Datenbestände umzuwandeln. In der Regel fragen die Einzieher bei der Wandlungsinformation (aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Basis-Mandat) nochmal nach, ob sie korrekt gewandelt haben.
Im Bezug auf Daueraufträge wandelt die Bank des Zahlungspflichtigen Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC um. Auch hier muss der Zahler absolut nichts tun!
Ich finde es wäre wichtig mal klar zu sagen, was die EU-Kommission vorgeschlagen hat:
1. Der Termin 1.2.2014 wird ausdrücklich bestätigt. Hier soll die Umstellung wie geplant erfolgen.
2. Es gibt eine zusätzliche Übergangsfrist, in der Kreditinstitute Zahlungen in den Alt-Verfahren noch annehmen und verarbeiten KÖNNEN(lt. der bisherigen Rechtslage war das ab 1.2.2014 verboten).
Das bedeutet nicht, dass alles 6 Monate länger so weitergeht wie bisher. Ab dem 1.2.2014 wird es trotz Fristverlängerung deutliche Einschränkungen in den Angeboten der Kreditinstitute geben. Über die komplette deutsche Kreditwirtschaft wird es zum Beispiel den Abbuchungsauftrag nicht mehr geben.
Die Einschränkungen sind eigentlich auch logisch, wenn man sich klar macht, dass die vertraglichen Gruindlagen für die Abwicklung der Verfahren zwischen den banken und Bank und Kunde bereits rechtswirksam gekündigt sind.
Fazit: Es wird nur eine Notlösung für die geben, die die Umstellung nicht geschafft haben.
Nach meiner Meinung hat frankflo recht. Die Frage ist ja nicht, ob der Artikel sagt, dass die Schweitz zur EU gehört. Das ist relativ unstrittig... :-)
Der Artikel sagt aber, dass alle Zahlungen jetzt genauso teuer sind wie Inlandszahlungen "Grenzüberschreitende Zahlungen dürfen nur noch so viel wie Inlandszahlungen kosten und werden damit für deutsche Bankkunden in der Regel günstiger."
Diese Aussage ist grundsätzlich richtig - und im Übrigen ein echter Vorteil von SEPA - im Bezug auf Überweisungen in Länder wie die Scheitz oder Monaco aber falsch. Hier berechnen Kreditinstitute Extrapreise. Was auch legitim ist...