Eine alte Dame stürzt und zieht sich eine Kopfwunde zu. Doch ihr Unfallversicherer, die Nürnberger, zahlt nicht.
Senioren-Unfallpolice. Annegret Rohmann aus Berlin wollte vorsorgen, falls ihrer in Lemgo lebenden Mutter ein Unfall passiert. Sie schloss für die 78-Jährige eine Senioren-Unfallpolice bei der Nürnberger ab. „Sie ist herzkrank und schon mal gestürzt“, erzählt ihr Mann Detlef, „da riet uns die Versicherungsvermittlerin zu so einem Vertrag.“ Geld bei Krankenhausaufenthalt und bei Invalidität sowie Hilfe zu- hause nach einem Unfall versprach der Prospekt.
Unfall. Als die alte Dame im Schlafzimmer stürzte und mit einer Kopfwunde ins Krankenhaus musste, verweigerte die Nürnberger allerdings die Leistung. Die Ursache des Sturzes sei eine Bewusstseinsstörung gewesen. Solche Fälle sind bei den Versicherungesellschaften von der Leistung ausgeschlossen.
Bewusstseinsstörung. Von einer Bewusstseinsstörung geht die Nürnberger aus, wenn „die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und auf sie zu reagieren, wesentlich beeinträchtigt ist“. „Bei welcher 78-Jährigen ist sie das nicht?“, empört sich Detlef Rohmann. Im Krankenhausbericht war von einer Synkope die Rede, umgangssprachlich Kreislaufkollaps. Bei herzkranken älteren Menschen, die blutdrucksenkende Mittel nehmen, kann dies vorkommen.
Unternehmenspolitik. Geht die Nürnberger bei allen alten Menschen von einer Bewusstseinsstörung als Unfallursache aus, wenn sie zum Beispiel ein Herzleiden haben? Nein, versicherte uns ein Unternehmenssprecher. Die Leistung sei nur ausgeschlossen, wenn die Bewusstseinsstörung erheblich sei – zum Beispiel bei einer Synkope. Dann allerdings gebe es weder Geld noch Hilfe.
Ausstieg. „Das Krankheitsbild wird sich nicht bessern, meine Schwiegermutter hat also auch künftig kaum Chancen, Versicherungsleistungen zu erhalten“, meint Rohmann. Er möchte den Vertrag rückgängig machen. Der gilt aber für drei Jahre und soll rund 730 Euro an Beiträgen kosten. Ob die Nürnberger die enttäuschten Kunden vorzeitig aus dem Vertrag lässt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
-
- Ein Kind erkrankt schwer oder hat einen Unfall? Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann die finanziellen Folgen bleibender Behinderung absichern. Elf Angebote im Test.
-
- Unfälle verändern ein Leben oft von Grund auf. Eine private Unfallversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern. In unserem Test finden Sie 112 Tarife im Vergleich.
-
- Wer auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch nicht jeder bekommt bezahlbaren Schutz. Die Stiftung...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@lioninla: Uns ist kein Versicherer bekannt, der eine Assistenzpolice für den Fall des Eintritts einer Krebserkrankung anbietet.
Die privaten Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen bezahlen bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit.
Sog. Krebsversicherungen haben wir noch nicht getestet. Dabei handelt es sich auch nicht um reine Assistenzpolicen.
Das Thema Unterstützungsleistungen finde ich grundsätzlich sehr interessant und es wird durch die vielen Alleinlebenden immer wichtiger. Allerdings bräuchte es eine Versicherung, die auch bei einer Krebserkrankung etc. Unterstützung bietet.
Gibt es entsprechende Angebote?
Die Senioren-Unfallversicherung der Nürnberger Versicherung schließt schwerpflegebedürftige Personen von der Versicherung aus.
Laut FA-AUB 2008 sind Personen schwerpflegebedürftig, wenn sie mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung.
Genau dieser Umfang wird im Pflegegutachten meiner Schwiegermutter genannt und ihr die Pflegestufe I zugesprochen.
Trotzdem war die Nürnberger Versicherung weder bereit, den Versicherungsschutz meiner Schwiegermutter vollumfänglich zu bestätigen, noch Sie aus der Versicherung zu entlassen. Nach Meinung der Nürnberger Versicherung sei für die Aufhebung des Vertrags die Pflegestufe II erforderlich, obwohl davon in den Versicherungsbedingungen nicht die Rede ist.
Ich bin mir sicher, daß die Nürnberger im Leistungsfall eine ganz andere Interpretation ihrer versicherungsbedingungen hätte!
Bei Sturz im Bad habe ich einen Halswirbelbruch "Anderson III" zugesogen. Ich wurde von Behindeurngsgrad von über 50% durch einen von der Nürnberger einberufenen "Vertrauensarzt" aud 40% herabgestuft.
Unter 50% Behinderungsgrad braucht die Versicherung nicht zu zahlen.
Eine Nachuntersuchung durch eine neutrale Instanz wird im Augenblick noch nicht zugelassen. Wo gibt es hierzu Hilfe?
Ich bin auch vor einiger Zeit gestürzt aufgrund eines nicht ordnungsgemäss gesäuberten Gehweges und habe mir dabei Verletzung am Knie und Hand zugezogen. Während die Nürnberger Unfallvers. nur für die Verletzung der Hand einen Geldbetrag zahlte wurde für die Knieverletzung (Riss des Innenmeniskus) nichts gezahlt. Ich kann seitdem Unfall nicht mehr in die Hocke gehen usw., Probleme mit der Hand (Riss im Diskus usw.) Zumal stellt sich das jetzt so dar, dass der Geldbetrag für die Hand evtl. zurückzuzahlen ist, da man ja angeblich gesund werden könnte nach der jetzt notwenidgen 3. OP. Der geringe Betrag, den ich erhalten habe, stellt nicht mal einen Bruchteil als Entschädigung für die Verletzungsfolgen dar.
RV habe ich auch dort. Ich weiss noch gar nicht mal, ob ich jetzt mit der Nürnberger RV gegen die Nürnberger UV klagen kann.
Ich finde es traurig, dass man monatliche Beiträge zahlt und im Ernstfall doch nicht alles anerkannt wird.