Bei einer stationären Reha-Maßnahme oder einem Krankenhausaufenthalt darf die Krankenkasse sowohl für den Aufnahme- als auch für den Entlassungstag die Zuzahlung des Patienten verlangen (BSG, Az. B 1 KR 3/01 R, Az. B 1 KR 32/00 R, Az. B 1 2/01 R).
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- Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Gesundheitskosten in EU-Ländern und einigen Nicht-EU-Ländern auf – unter bestimmten Voraussetzungen.
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- Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
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- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
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