Selbst­auskunft

Was erlaubt ist und was nicht

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Diese Informationen verlangen Vermieter häufig in einer Mieter­selbst­auskunft. Finanztest sagt, welche Fragen der Mieter wahr­heits­gemäß beant­worten muss und wann er lügen darf.

Selbst­auskunft - Wann Mieter den Vermieter anlügen dürfen

© Stiftung Warentest

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Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2015 um 10:40 Uhr
Was erlaubt ist und was nicht

@Normann: So etwas müssen im Streitfall Gerichte entscheiden.
Die Auskünfte müssen immer dann wahr sein, wenn Sie den Vermieter etwas angehen.
So entschied unter anderem das Landgericht Itzehoe (Az. 9 S 132/07), dass Schummeln bei der Frage nach dem Einkommen eine Kündigung rechtfertigt. Wenn die Fragen zu privat sind, dürfen diese in der Selbstauskunft auch falsch beantwortet werden, wie z.B. Fragen nach politischer Betätigung oder sexueller Orientierung. (TK)

Normann am 18.03.2015 um 17:54 Uhr
Lügen erlaubt?

Lügen erlaubt! Von wem? Von Papst Warentest?
Ich halte diese pauschale Formulierung für verfehlt:
Sollte wohl genauer heißen: Lügen ist in manchen Fällen kein Kündigungsgrund. Profitgier erlaubt alles? Als Vermieter wohne ich mit meinen Mietern in einem kleinen Haus mit gemeinsam bewirtschaftetem Garten. Ich wurde öfters angelogen. Das kann später üble Konsequenzen haben. Darauf sollten Sie hinweisen statt einer pauschalen "Erlaubnis".