
Bei welchen Themen schauen Finanzbeamte genau hin? Wer diese als Steuerzahler kennt, kann sich auf Rückfragen einstellen. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht jährlich sogenannte Prüffelder. 2018 richten Finanzbeamte zum Beispiel ihr Augenmerk auf Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Auch sollen Gewerbetreibende und Selbstständige nachweisen, dass sie Gewinn erzielen wollen und keine Liebhaberei vorliegt.
Prüfung
Außerdem gibt es für die rund 140 Finanzämter im Bundesland eigene Schwerpunkte. In 15 Ämtern sind es Kapitaleinkünfte. 18 Ämter prüfen besonders Vermieter, etwa wenn diese erstmalig oder an nahe Angehörige vermieten. Sie müssen wahrscheinlich den Mietvertrag vorlegen. Arbeitnehmer können mit einer Überprüfung von Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit rechnen.
Rückschlüsse
Steuerzahler außerhalb Nordrhein-Westfalens können aus den Schwerpunkten zumindest Rückschlüsse darauf ziehen, welche Themen Prüfer auch andernorts interessieren. Andere Bundesländer sind weniger auskunftsfreudig. Lediglich die Steuerverwaltung Baden-Württembergs teilte auf Anfrage von Finanztest mit, dass sie ebenfalls verstärkt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kontrolliert. Die übrigen 14 Bundesländer hüllen sich in Schweigen oder legen generell keine landesweiten Prüfpunkte fest.
Risikohinweise
Zusätzlich macht ein bundesweites Risikomanagementsystem Finanzbeamte auf auffällige und näher zu kontrollierende Angaben in den Erklärungen aufmerksam. Diese Risikogesichtspunkte darf die Finanzverwaltung nicht veröffentlichen, um die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung nicht zu gefährden.
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