Schutz­brief gegen Miet­erhöhung Neues Angebot für Mieter

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Schutz­brief gegen Miet­erhöhung - Neues Angebot für Mieter

Das Portal Wenigermiete.de bietet einen Miet­erhöhungs­schutz­brief an. Damit sollen sich Mieter gegen rechts­widrige Miet­erhöhungen verteidigen können. Die Nutzung des Angebots kostet Mieter nur dann etwas, wenn sie sich erfolg­reich gegen ein Miet­erhöhungs­begehren wehren konnten. Hier lesen Sie, wie das Prozess­finanzierungs-Angebot im Detail aussieht und was es taugt.

Schutz vor rechts­widrigen Forderungen

Der Miet­erhöhungs­schutz Marke Wenigermiete.de funk­tioniert so: Mieter aus Berlin, Frank­furt am Main, Hamburg, München und Stutt­gart, die ein Miet­erhöhungs­verlangen vom Vermieter erhalten haben, scannen dieses ein und laden es zu Wenigermiete.de hoch. Dazu beant­worten sie die Fragen zu Miet­vertrag und Wohnung. Wenigermiete.de gleicht die Informationen anschließend mit dem jeweiligen Mietspiegel ab und sagt dem Mieter, wie viel Miet­erhöhung tatsäch­lich berechtigt wäre. Wenn Wenigermiete.de eine Verteidigung gegen die Miet­erhöhung für sinn­voll hält, bietet die Miet­right GmbH, der Anbieter hinter Wenigermiete.de, den Schutz­brief an.

Vorgehen in zwei Schritten

Mieter, die unter­schreiben, bekommen von Miet­right die Verteidigung gegen den unbe­rechtigten Teil der Miet­erhöhung.

Erster Schritt: Ein Miet­right-Vertrags­anwalt schreibt an den Vermieter und teilt ihm mit, dass die Miet­erhöhung ganz oder teil­weise unbe­rechtigt ist.

Zweiter Schritt: Wenn das nicht reicht und der Vermieter vor Gericht zieht, verteidigt der von Miet­right bezahlte Anwalt die Mieter gegen die Klage. Miet­right über­nimmt alle Kosten und jedes Prozess­kostenrisiko. Kosten entstehen dem Mieter nur, soweit die Verteidigung gegen die Miet­erhöhung Erfolg hat.

Das müssen Mieter tun

Wichtig: Mieter müssen alle Miet­right-Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beant­worten. Das ist nicht einfach. Begriffe aus dem Mietspiegel wie „hoch­wertige Fliesen“, „aufwendige Decken­verkleidung in gutem Zustand“, „schlechter Schnitt“ oder „über­durch­schnitt­lich guter Instandhaltungs­zustand“ sind kaum exakt zu fassen. Hier müssen sich Mieter Zeit nehmen und recherchieren, wie das wohl jeweils zu verstehen ist. Im Zweifel beant­worten Mieter die Fragen so, wie sie es für richtig halten und teilen Miet­right mit, wo sie sich unsicher waren. Ärger gibt es nur, wenn Miet­right nach­weist, dass Kunden Fragen absicht­lich oder grob fahr­lässig falsch beant­wortet haben.

Tipp: Alle wichtigen Informationen rund um Miet­vertrag, Kaution, Miet­minderung oder auch die Neben­kosten­abrechnung finden Sie in unserem großen Mieter-Set.

Vorteil: Das Kostenrisiko ist unter Kontrolle

Mieter können sich natürlich auch ganz klassisch von einem Anwalt vertreten lassen. Der Einsatz von Miet­right hat insbesondere für Mieter ohne entsprechenden Rechts­schutz aber einen Vorteil: Kosten entstehen nur, soweit die Verteidigung gegen die Miet­erhöhung Erfolg hat. Mieter zahlen dann ein Drittel der Differenz zwischen der vom Vermieter geforderten und der berechtigten Miete für ein Jahr.

Rechenbei­spiel: Der Vermieter wollte 100 Euro mehr Miete. Berechtigt war aber nur eine Erhöhung der Miete um 50 Euro. Gelingt es Miet­right, die zu große Erhöhung abzu­wenden, erhält der Prozess­finanzierer eine Provision von 150 Euro. Diese Provision wird allerdings auch fällig, wenn der Vermieter sich auf das erste Anschreiben hin nicht mehr rührt, die Klagefrist verstreichen lässt und sich die Sache so von alleine regelt. Zum Vergleich: Ein Rechts­streit um 100 Euro Miet­erhöhung kostet mindestens 944,86 Euro – für die erste Instanz. Zahlen muss, wer verliert. Hat die Klage des Vermieters teil­weise Erfolg, werden die Kosten aufgeteilt. Maßgebend ist das Verhältnis der laut Gericht berechtigten Forderung zur Forderung des Vermieters.

Tipp: Legen Sie das Geld für die vom Vermieter geforderte Miet­erhöhung von Anfang an beiseite. Die an Miet­right zu zahlende Provision ist dann viel leichter zu verschmerzen.

Nachteil: Im Zweifel defensive Strategie

Kleiner Nachteil bei der Wenigermiete.de-Prozess­finanzierung: Der vom Unternehmen ausgewählte Mieter-Anwalt wird dessen Vorgaben zu beachten haben. Und Miet­right dürfte auf einer eher defensiven Taktik bestehen. Das Chance-Risiko-Verhältnis stellt sich für das Unternehmen anders dar als für Mieter, die auf eigene Rechnung vor Gericht ziehen. Rechts­anwälte empfehlen oft, auch recht­lich eher wackelige Punkte zugunsten des Mieters ins Rennen zu schi­cken. Das bringt Spielraum für Vergleichs­verhand­lungen, führt aber oft dazu, dass Mieter am Ende einen Teil der Kosten tragen müssen. Miet­right hingegen wird wohl eher vorsichtig sein, um möglichst keine Kosten tragen zu müssen. Gut für Wenigermiete.de-Kunden: Das Unternehmen dürfte nach möglichst fähigen Anwälten suchen, um ihre Kunden zu verteidigen. Die Macher hinter dem Portal sind selbst Rechts­anwälte und dürften die Qualität der einge­setzten Anwältinnen und Anwälte besser einschätzen können als Mieter.

Viel Komfort, Abzüge beim Daten­schutz

Nichts Neues bei der B-Note fürs Wenigermiete.de-Angebot: Wie schon bei der Mietpreisbrems-Prozessfinanzierung des Unter­nehmens ist die Benut­zung dank über­sicht­licher Gestaltung und guter Benutzerführung bequem. Beim Daten­schutz allerdings gibt es durch die Benut­zung von Google-Analytics, Facebook-Pixel und noch vier weiteren Analyse-Tools erhebliche Abstriche. Andere Online-Anbieter sammeln auf ihren Seiten weniger Daten und liefern bessere Hinweise zum Daten­schutz.

Unter dem Strich ein faires Angebot

Die auf Wenigermiete.de angebotene Prozess­finanzierung zur Abwehr von Miet­erhöhung ist fair. Hat schon der erste Brief Erfolg, ist sie gemessen am Aufwand ziemlich teuer. Geht der Streit allerdings vor Gericht, ist das Prozess­kostenrisiko stets sehr viel höher als die im Erfolgs­fall fällige Provision. Dann stehen Preis und Leistung in einem sehr viel güns­tigeren Verhältnis. Aktuell kennt test.de keine Angebote, die vergleich­bar und deshalb für einen Preis­vergleich geeignet sind. Klar: Wer Mitglied in einem Mieter­ver­ein ist oder Miet­rechts­schutz ohne Selbst­beteiligung hat, braucht das Angebot von Wenigermiete.de nicht. Diese Mieter können ohne Angst vor Kosten selbst einen Anwalt beauftragen, der dann so taktiert, wie sie es wollen.

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Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 05.01.2018 um 16:28 Uhr
Re: Andere Anbieter

Bei Messengern hat unseren Testern Threema gut gefallen; bei E-Mail-Providern waren in Punkto Datenschutz Mailbox.org und Posteo am besten. Im aktuellen Vergleich von Rechtsberatungsportalen lief bei der Deutsche Anwaltshotline zwar auch Google-Analytics, aber sonst kein weiterer Tracker. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion; die Frage war aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen verloren gegangen. Ein Kollege hat jetzt auf die offene Frage hingewiesen.

Stepsch am 19.09.2017 um 21:16 Uhr
Andere Anbieter

Danke für den Beitrag!
Sie schreiben "Andere Online-Anbieter sammeln auf ihren Seiten weniger Daten und liefern bessere Hinweise zum Daten­schutz". Welche anderen Anbieter sind das denn?